Die Bachelor- und Master-Studiengänge beinhalten eine Abschlussarbeit (Bachelor-/Master-Arbeit). Der Studierende soll hierbei ein Problem aus dem jeweiligen Fach selbständig nach wissenschaftlichen Methoden innerhalb einer vorgegebenen Frist bearbeiten.

Bachelorarbeit

Die Bearbeitung der Bachelorarbeit beginnt in der Regel direkt im Anschluss an das Praxisprojekt und umfasst einen Zeitraum von 3 Monaten. Die Betreuung übernimmt in der Regel der Professor, der auch das Praxisprojekt betreut hat. Die Abstimmung über das Thema sollte im Laufe von 4 Wochen vor Beginn der Bearbeitung erfolgen. Das Thema der Bachelorarbeit kann auf Erfahrungen aus dem Praxisprojekt aufbauen. Die Ergebnisse der Bachelorarbeit präsentiert der Studierende in einem Kolloquium.

Masterarbeit

Die Bearbeitung der Masterorarbeit beginnt in der Regel direkt im Anschluss an das Masterprojekt und umfasst einen Zeitraum von 6 Monaten. Die Abstimmung über das Thema sollte im Laufe von 4 Wochen vor Beginn der Bearbeitung erfolgen. Das Thema der Masterarbeit kann auf Erfahrungen aus dem Masterprojekt aufbauen. Die Ergebnisse der Masterarbeit präsentiert der Studierende in einem Kolloquium.

Zulassungsbedingungen

Bachelorstudiengänge Angewandte Informatik, Digitale Medien und Wirtschaftsinformatik:
Die Zulassung zur Bachelorarbeit erfordert den erfolgreichen Abschluss der Module des  1. bis 4. Semesters sowie des Praxisprojektes oder aber den Nachweis von mindestens 135 ECTS, darunter den erfolgreichen Abschluss aller Module des 1. und 2. Semesters und des Praxisprojektes.

Bachelorstudiengang Gesundheitstechnik:
Die Zulassung zur Bachelorarbeit erfordert den erfolgreichen Abschluss der Module des 1. bis 5. Semesters sowie des Praxisprojektes oder aber den Nachweis von mindestens 165 ECTS, darunter den erfolgreichen Abschluss aller Module des 1. bis 3. Semesters und des Praxisprojektes. 

Masterstudiengang Angewandte Informatik, Global Software Development:
Die Zulassung zur Masterarbeit kann erfolgen, wenn bis auf höchstens ein fehlendes Modul alle Module aus den Semestern 1 bis 3 erfolgreich bzw. 1 bis 2 (GSD) abgeschlossen wurden.

Anmeldung & Prüfer

Anmeldung

Die Abschlussarbeit muss vor Beginn im Studienbüro angemeldet werden. Das Studienbüro legt die Termine für den Beginn und das Ende der Bearbeitungsfrist fest. Informationen zur Anmeldung und das Anmeldeformular finden Sie hier.

Achtung: Die Anmeldung zur Bachelorarbeit kann erst erfolgen, wenn die Anerkennung des Praxisprojekts abgeschlossen ist. Bitte wenden Sie sich hierzu an das Praxisreferat, (E-Mail).

Prüfer

Die Bachelorarbeit wird von zwei Prüfern beurteilt, die dem Studienbüro bei der Anmeldung bekannt gegeben werden müssen. Der Erstprüfer muss ein Professor des FB AI sein. Dies ist in der Regel der die Arbeit betreuende Professor. Der zweite Prüfer muss mindestens einen dem Bachelor/Master vergleichbaren Abschluss besitzen.
 

Abgabe zu einem späteren Zeitpunkt

Unter gewissen Voraussetzungen kann die Abschlussarbeit zu einem späteren Zeitpunkt, als vereinbart, abgegeben werden.

Verlängerung der Bearbeitungszeit
Wenn die Abschlussarbeit regulär bearbeitet wird und sich die Abgabe verlängert - z.B. aufgrund von einer umfangreicheren Aufgabenstellung, einem komplexeren Thema oder einem größerem Aufwand als von der prüfenden Person bei Ausgabe des Themas kalkuliert, kann die Bearbeitungszeit verlängert werden, vgl. ABPO §24. Die Verlängerung muss beim Studienbüro beantragt werden (Antragsformular).

Zur Information: Es ist nur eine einmalige Verlängerung von bis zu 4 Wochen auf Antrag des Studierenden über den/die Erstprüfer*in möglich. Weitere Verlängerungen der Laufzeit über diesen Zeitraum hinaus sind genehmigungspflichtig und sind beim Prüfungsausschuss zu beantragen.

Ruhen der Bearbeitungszeit
Wenn die Abschlussarbeit nicht bearbeitet werden kann z.B. aufgrund von Krankheit oder sonstiger Umstände, bleibt es bei der bisherigen Bearbeitungszeit. Das Ruhen der Bearbeitungszeit ist über den Prüfungsausschuss zu beantragen, vgl. ABPO §24. Ruht die Bearbeitungszeit länger als drei Monate, so gilt die Abschlussarbeit als nicht unternommen.

Form & Abgabe

Die Abschlussarbeit muss spätestens am letzten Bearbeitungstag im Studienbüro in digitaler Form im Format PDF/A-1 abgegeben werden. Zusätzlich ist eine digitale anonymisierte Version (ohne das Deckblatt und andere Passagen, die personenbezogene Daten enthalten) zum Zwecke der Plagiatskontrolle abzugeben.
Ob eine Arbeit zusätzlich in Papierform abgegeben werden soll, wird mit den Prüfenden vereinbart und steht auf dem Anmeldeformular zur Bachelor- oder Masterarbeit.

Die Abgabe aller Dokumente muss termingerecht erfolgen. Dies gilt sowohl für die elektronische Abgabe der Arbeit, als auch für die Abgabe gedruckter Exemplare an der Infothek, falls dies mit den Prüfenden vereinbart wurde. 

Kolloquium

Das Kolloquium besteht in der Regel aus einer ca. 20-minütigen Präsentation und Diskussion der Bachelorarbeit sowie einer sich daran unmittelbar anschließenden ca. 20-minütigen mündlichen Prüfung, die dem Themenkreis der Bachelorarbeit verwandte Studieninhalte umfasst. Das Kolloquium wird mit "bestanden" oder "nicht bestanden" bewertet.

Das Kolloquium soll in der Regel innerhalb von 5 Wochen nach Abgabe der Bachelorarbeit stattfinden. Auf Wunsch des Studierenden kann der Termin für das Kolloquium um einen Monat verschoben werden. In Fällen, in denen der Termin des Kolloquiums in den Veranstaltungszeitraum des nächsten Semesters fallen würde, kann das Kolloquium auch begleitend zur Bachelorarbeit erfolgen.

Sofern das Kolloquium nach Abgabe der Bachelorarbeit erfolgt, soll die Benotung der Bachelorarbeit dem Studierenden zum Termin des Kolloquiums bekannt gegeben werden.

Digitale Abgabe

Seit dem 01.01.2019 erfolgt die Abgabe der Abschlussarbeiten in digitaler Form.
Infos zur Anmeldung, Abgabe, Speicherformat und Ablauf erhalten Sie beim Studienbüro.

Digitale Abschlussarbeit