GUT ZU WISSEN
DUAL STUDIEREN
Hier kann man mutig sein und initiativ auf das Unternehmen zugehen und fragen, ob dieses am dualen Studium im Bereich Informatik interessiert ist. Wir unterstützen bei der Anbahnung der Kooperation und treten nach dessen grundsätzlichem Interesse gerne an das Unternehmen heran.
Die Zeiten an der Hochschule und in der Praxis wechseln sich ab und sind im Studienzeitplan festgelegt. Legt das Unternehmen einen Praxistag während der Studienphase fest, so bist du auch während der Vorlesungszeit einen Tag pro Woche im Unternehmen.
Vorlesungszeit | 4 Tage Studium an der Hochschule Fulda ggf. 1 Praxistag im Unternehmen (Vollzeit)* |
Prüfungszeit | Praxistage im Unternehmen (Vollzeit) Freistellung für Prüfungstage |
Vorlesungsfreie Zeit | Praxistage im Unternehmen (Vollzeit) |
*wird in Abstimmung mit dem Unternehmen im Studienvertrag festgelegt
Das Abschlusssemester wird im Rahmen einer berufspraktischen Phase und dem Verfassen der Abschlussarbeit komplett im Unternehmen absolviert.
In Abstimmung mit dem Unternehmen kann das duale Studium verlängert werden. Hierzu sollte frühzeitig das Gespräch mit den Ansprechpartner*innen im Unternehmen und der Hochschule gesucht werden.
Gemäß dem Studienvertrag mit den Unternehmen sind die Lehrveranstaltungen und Prüfungen an der Hochschule zu besuchen.
Zudem gibt es einige Module, bei denen die aktive Teilnahme an Übungen oder Praktika generell als Voraussetzung für die Vergabe von Creditpoints vorgeschrieben ist. Diese Vorgaben sind in der jeweiligen Prüfungsordnung im Modulhandbuch zu finden und gelten für alle Studierende des Studiengangs (auch diejenigen, die nicht in der dualen Variante studieren).
Nach dem dualen Studium hat man sehr gute Chancen vom ausbildenden Unternehmen direkt übernommen zu werden. Knapp 80 Prozent der dual Studierenden erhalten direkt nach dem Studium ein Jobangebot. Durch die passgenaue Ausbildung hat man also sehr gute Karrierechancen im Unternehmen.
KRANKHEIT
Bitte informiere Dein Praxisunternehmen nach den im Studienvertrag vereinbarten Regelungen. Die Krankmeldungen werden immer beim Unternehmen (Arbeitgeber) eingereicht, nicht an der Hochschule.
Sollte eine Anwesenheit laut Modulhandbuch gefordert sein, kläre Deine Abwesenheit bitte direkt mit den jeweiligen Lehrenden.
Für alle Prüfungen die aufgrund von gesundheitlichen Gründen nicht angetreten werden können, muss eine Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung an der Hochschule Fulda eingereicht werden. Bitte beachte die entsprechenden Informationen hierzu auf den zentralen Seiten des Studienbüros.
Bitte informiere zusätzlich Dein Praxisunternehmen nach den im Studienvertrag vereinbarten Regelungen und reiche dort die Krankmeldung ein.
BEWERBUNG
Für das duale Studium bewirbt man sich direkt bei den Unternehmen, die als Praxispartner mit der Hochschule Fulda kooperieren.
Sobald der Vertrag mit dem Unternehmen vorliegt, legst Du ein Profil im Bewerberportal an und erstellst eine Bewerbung für den geplanten dualen Studiengang. Daraufhin kannst Du den Studienplatz im Bewerberportal direkt annehmen.
Maximal zwei Wochen nach Eingang der Unterlagen im Studienbüro der Hochschule erfolgt Deine Immatrikulation.
Die Unternehmen starten mit der Ausschreibung der Studienplätze - ähnlich wie bei Ausbildungsplätzen - oft schon ein Jahr vor Studienbeginn – meist nach den Sommerferien. Größere Unternehmen rekrutieren gut ein Jahr im Voraus, kleinere teilweise erst ein halbes Jahr vorher. Ist man spät dran, lohnt sich trotzdem eine Nachfrage bei den Unternehmen, denn es gibt immer mal wieder auch noch ein paar Monate vor Studienbeginn freie Plätze.
STUDIENVERTRAG
Ja, dual Studierende erhalten eine monatliche Vergütung – auch in den Studienphasen. Die Höhe hängt natürlich vom jeweiligen Unternehmen ab und variiert je Branche, Standort und Unternehmensgröße. Häufig wird sich am aktuellen BAföG-Höchstsatz orientiert. Dieser liegt aktuell bei 861 Euro (Stand: WiSe21/22). Viele Unternehmen liegen sogar darüber, da in der IT-Branche ein großer Fachkräftemangel herrscht. Die meisten Unternehmen vereinbaren zudem eine Staffelung nach Studienjahren, so dass der Betrag pro Jahr steigt.
Im Studienvertrag für ein duales Studium, welches man als Student*in mit dem Unternehmen schließt, können Klauseln zur Rückzahlung oder zum Verbleib im Unternehmen enthalten sein. Eine derartige Klausel könnte zum Beispiel festlegen, dass man nach Beendigung des Studiums eine gewisse Zeit im Unternehmen bleiben muss, wenn die Praxisstelle ein entsprechendes Angebot für eine Arbeitsstelle macht.
BEZAHLUNG
Den studentischen Semesterbeitrag (finanziert u.a. auch das Semesterticket) muss man als Student*in selbst bezahlen. Einige Unternehmen erstatten diesen Betrag. Dies ist dann i.d.R. im Studienvertrag geregelt.