Wichtige Punkte für die Bewerbung sind:
- Stipendien werden i.d.R. nur an Absolvent_innen oder Mitarbeiter_innen der Hochschule Fulda vergeben.
- Es muss die Promotionsbetreuungszusage einer Professor_in der Hochschule Fulda vorliegen.
- Eine schriftliche Annahmebestätigung zur Promotion einer Hochschule mit Promotionsrecht muss bei Antragstellung noch nicht vorliegen, sollte aber innerhalb der ersten sechs Monate des Stipendiums vorgelegt werden.
- Bestandteil der Bewerbung ist ein Gutachten der betreuenden Professor_ der Hochschule Fulda über das Promotionsvorhaben, das von der Dekan_in des zuständigen Fachbereichs mit zu zeichnen ist. Einen Leitfaden zur Gutachtenerstellung für Professor_innen finden Sie hier.
- Der Zuverdienst neben dem Promotionsstipendium ist auf 7.000 € pro Jahr begrenzt. Dieser Freibetrag erhöht sich für jedes zu unterhaltende Kind um 1.025 €. Über das Einkommen, den Nebenverdienst und den Arbeitsumfang können Nachweise verlangt werden.
- Die Promotionsstipendien-Vergabekommission entscheidet nur bei Vorliegen der vollständigen Unterlagen bis zum 07.11.2017.
Folgende Unterlagen sind für einen Erstantrag auf ein Promotionsstipendium der Hochschule Fulda einzureichen:
- Ausgefülltes Antragsformular (hier herunterladen),
- Vorhabenbeschreibung (oder Exposé) inkl. Gliederung und vorläufigem Arbeitsplan des (geplanten) Dissertationsvorhabens für den Förderzeitraum,
- Gutachten der betreuenden Professor_in der Hochschule Fulda mit Unterschrift der zuständigen Dekan_in (Leitfaden für die Gutachtenerstellung hier herunterladen),
- falls vorhanden: Annahmebescheid als Doktorand_in des Promotionsausschusses der Hochschule mit Promotionsrecht (dies ist aber keine Fördervoraussetzung),
- Tabellarischer Lebenslauf (wenn vorhanden inkl. Veröffentlichungen und Kongressbeiträgen),
- Master / Diplom Zeugnis.
Bei offiziellen Dokumenten reicht eine unbeglaubigte Kopie.
Bitte beachten Sie: Die vollständigen Anträge sind sowohl in Papierform mit originalen Unterschriften als auch in EINER pdf-Datei per E-Mail (auch ohne Unterschriften möglich) bis zum 07.11.2017 einzureichen.
Fragen und Anträge richten Sie bitte an Katja Richter.