Promotionsstipendien der Hochschule Fulda in 2018

Promotionsstipendien der Hochschule Fulda in 2018

Ab sofort können wieder Bewerbungen für Promotionsstipendien der Hochschule Fulda eingereicht werden. Gefördert wird mit einem monatlichen Betrag von 1.200€ (Promovierende mit Kind erhalten 1.400€). Förderbeginn ist der 01.01.2018. Die Promotionsstipendien werden für ein Jahr bewilligt, danach können unter Vorlage eines Berichts durch die Stipendiatin bzw. den Stipendiaten und eines Gutachtens der Betreuerin bzw. des Betreuers Verlängerungsanträge gestellt werden. Der Förderhöchstzeitraum beträgt drei Jahre.

Abgabefrist der Antragsunterlagen ist der 07.11.2017

Über die Anträge entscheidet die Promotionsstipendien-Vergabekommission der Hochschule Fulda. Sie ist zusammengesetzt aus vier Professor_innen, einer Vertreter_in der Promotionsstipendiat_innen, einer wissenschaftlichen Mitarbeiter_in, dem / der Vizepräsident_in für Forschung und Entwicklung und der Promotionsbeauftragten.

Die Ordnung zur Vergabe von Promotions-Stipendien der Hochschule Fulda vom 24. Januar 2013 können Sie hier einsehen.

Wichtige Punkte für die Bewerbung sind:

  • Stipendien werden i.d.R. nur an Absolvent_innen oder Mitarbeiter_innen der Hochschule Fulda vergeben.
  • Es muss die Promotionsbetreuungszusage einer Professor_in der Hochschule Fulda vorliegen.
  • Eine schriftliche Annahmebestätigung zur Promotion einer Hochschule mit Promotionsrecht muss bei Antragstellung noch nicht vorliegen, sollte aber innerhalb der ersten sechs Monate des Stipendiums vorgelegt werden.
  • Bestandteil der Bewerbung ist ein Gutachten der betreuenden Professor_ der Hochschule Fulda über das Promotionsvorhaben, das von der Dekan_in des zuständigen Fachbereichs mit zu zeichnen ist. Einen Leitfaden zur Gutachtenerstellung für Professor_innen finden Sie hier.
  • Der Zuverdienst neben dem Promotionsstipendium ist auf 7.000 € pro Jahr begrenzt. Dieser Freibetrag erhöht sich für jedes zu unterhaltende Kind um 1.025 €. Über das Einkommen, den Nebenverdienst und den Arbeitsumfang können Nachweise verlangt werden.
  • Die Promotionsstipendien-Vergabekommission entscheidet nur bei Vorliegen der vollständigen Unterlagen bis zum 07.11.2017.

 

Folgende Unterlagen sind für einen Erstantrag auf ein Promotionsstipendium der Hochschule Fulda einzureichen:

  1. Ausgefülltes Antragsformular (hier herunterladen),
  2. Vorhabenbeschreibung (oder Exposé) inkl. Gliederung und vorläufigem Arbeitsplan des (geplanten) Dissertationsvorhabens für den Förderzeitraum,
  3. Gutachten der betreuenden Professor_in der Hochschule Fulda mit Unterschrift der zuständigen Dekan_in (Leitfaden für die Gutachtenerstellung hier herunterladen),
  4. falls vorhanden: Annahmebescheid als Doktorand_in des Promotionsausschusses der Hochschule mit Promotionsrecht (dies ist aber keine Fördervoraussetzung),
  5. Tabellarischer Lebenslauf (wenn vorhanden inkl. Veröffentlichungen und Kongressbeiträgen),
  6. Master / Diplom Zeugnis.

Bei offiziellen Dokumenten reicht eine unbeglaubigte Kopie.

Bitte beachten Sie: Die vollständigen Anträge sind sowohl in Papierform mit originalen Unterschriften als auch in EINER pdf-Datei per E-Mail (auch ohne Unterschriften möglich) bis zum 07.11.2017 einzureichen.

Fragen und Anträge richten Sie bitte an Katja Richter.

Promotionsförderung

Katja Richter

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