Nachteilsausgleiche bei Prüfungsleistungen

Ein Nachteilsausgleich kann von Studierenden in Anspruch genommen werden, wenn eine chronische Krankheit oder einer Behinderung vorliegt und die Prüfungsleistung dadurch in der vorgeschriebenen Form und/oder Dauer nicht oder nur teilweise erbracht werden kann. Die Prüfungsleistung wird dann durch Nutzung technischer Hilfsmittel, eine andere Prüfungsform oder eine längere Bearbeitungszeit angepasst (siehe § 21 Abs. 1 ABPO). Weder Inhalt noch Schwierigkeitsgrad der zu erbringenden Leistung verändern sich durch einen Nachteilsausgleich, lediglich die Rahmenbedingungen werden so modifiziert, dass eine gleichberechtigte Teilhabe soweit es geht ermöglicht wird.

Bevor Sie einen Antrag stellen lesen Sie sich bitte die folgenden ausführlichen Informationen zum Nachteilsausgleich gut durch.

Allgemeine Informationen

deutsch, barrierefrei

General Information

english, accessible

Reichen Sie den Antrag auf Nachteilsausgleich für das Wintersemester bis zum 1. Dezember und für das Sommersemester bis zum 1. Juni ein. Eine rückwirkende Beantragung von Nachteilsausgleichen nach einer Prüfung ist ausgeschlossen. Brauchen Sie Unterstützung bei der Antragstellung wenden Sie sich gerne an Corinna Steinebronn. Ansonsten wird der Antrag vollständig mit geeignetem Nachweis bei Prof. Dr. Uwe Werner eingereicht, er entscheidet über den Antrag. Wird der Nachteilsausgleich gewährt, informieren Sie selbständig die Prüfungskoordinierung und die betreffenden Lehrenden. Ein gewährter Nachteilsausgleich ersetzt nicht die Anmeldung zur Prüfung, diese muss in jedem Fall zusätzlich erfolgen.

Antragsformular

deutsch, barrierefrei

Application form

english, accessible

Damit der Nachweis den erforderlichen Ansprüchen gerecht wird, können Sie Ihrem Arzt als Hilfestellung folgendes Merkblatt vorlegen.

Inhalte von ärztlichen Attesten

deutsch, barrierefrei

Content of doctor's certificates

english, accessible

Ihr Ansprechpartner im Fachbereich

Prof. Dr.

Uwe Werner

Prüfungsausschussvorsitzender

Gebäude 33 , Raum 319
Prof. Dr.Uwe Werner+49 661 9640-5850
Sprechzeiten
Donnerstag, 11:00 – 12:00 Uhr in Präsenz

Zentrale Ansprechpartnerin für alle Studierenden

Corinna Steinebronn

Studieren mit Behinderung / chronischer Erkrankung

Gebäude 10 , Raum 213
Corinna Steinebronn+49 661 9640-1435