Vom Gesundheitsberuf ins Studium – auch OHNE ABITUR

11.05.2016

Rechtliche Regelungen vereinfachen den Zugang zur Hochschule.

.Saskia K. hat nach ihrem Realschulabschluss 2012 eine Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege abgeschlossen. Nun denkt Sie daran, sich beruflich weiterzuentwickeln und will deshalb studieren. Ihr Traum wäre eine Tätigkeit als PDL. Ein Modellversuch macht es möglich, dass sie sich direkt z. B. für die Studiengänge Gesundheits- oder Pflegemanagement entscheiden kann – ganz ohne Hochschulzugangsprüfung.

Im Dezember 2015 wurde die „Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen im Lande Hessen“ verändert. Jetzt gilt als hochschulzugangsberechtigt, wer nach dem 1.1.2011 einen mittleren Schulabschluss und eine mindestens 3-jährige anerkannte Berufsausbildung mit der Note 2,5 oder besser abgeschlossenen hat. Wer seine Ausbildung früher oder schlechter abgeschlossen hat, kann immer noch den Weg über die Hochschulzugangsprüfung gehen.

Da Saskia schon ein wenig Leitungserfahrungen auf Station sammeln kann und ihre Tätigkeit während des Studiums nur auf 20 Stunden reduzieren will, hat sie sich für die berufsgleitende Variante im Studiengang Pflegemanagement entschieden.

„Für Medizinische Fachangestellte, Physiotherapeuten, Hebammen oder Pflegekräfte ist dies ein wichtiger Schritt, den Zugang zum Studium zu erleichtern. Ich selbst habe erst nach meiner Ausbildung zur pharmazeutisch-technischen Assistentin studiert und weiß, dass solche kleine Erleichterungen wichtig sein können, den Weg zu seinem Traumberuf zu finden“ freut sich Anja Lehmeyer, Studiengangskoordinatorin für Gesundheitsmanagement. „Noch zu wenige wissen, dass es diese Möglichkeiten gibt“.

Wer nachsehen möchte, ob die Regelungen auch für ihn gelten, findet genaue Angaben bei der Studienberatung unter folgendem Link: www.hs-fulda.de/orientieren/meine-bewerbung/beraten-lassen/beratungsangebote/studieren-ohne-abitur/

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