Satzung

Satzung des wissenschaftlichen Zentrums „Gesellschaft und Nachhaltigkeit“, Centre of Research for Society and Sustainability (CeSSt) an der Hochschule Fulda vom 15. Dezember 2022

Das Präsidium der Hochschule Fulda hat folgende Satzung beschlossen:

§ 1  Name und Rechtsstellung

Das Zentrum Gesellschaft und Nachhaltigkeit, Centre of Research for Society and Sustainability (CeSSt) wurde zum 1. Januar 2011 als zentrale wissenschaftliche Einrichtung eingerichtet.

§ 2 Aufgaben

Das Verständnis von Nachhaltigkeit orientiert sich an der Begrifflichkeit im Sinne der UNCED von 1992 in Rio de Janeiro und den Folgekonferenzen: Es gilt eine Entwicklung einzuleiten, die gleichzeitig und gleichwertig dem Schutz der Ökosphäre durch die konsequente Achtung der Ziele des Umweltschutzes, einer stabilen Wirtschaftsentwicklung im Sinne einer ‚glokalen’ ökonomischen Beständigkeit sowie der gerechten Verteilung von Lebenschancen in den Dimensionen sozialer Gerechtigkeit zwischen Individuen, Räumen/Regionen, Generationen und Geschlechtern verpflichtet ist.

Die angestrebte Gleichzeitigkeit und Gleichwertigkeit kann in einer hoch differenzierten Gesellschaft nur dann gewährleistet sein, wenn die Vielfalt der Perspektiven ausreichend zum Tragen kommt und die entsprechenden Institutionen kooperativ und kommunikativ ihre Ressourcen auf diesen Anspruch ausrichten.

Aufgaben des Zentrums sind:

Interdisziplinäre (Sozialwissenschaften, Rechtswissenschaft, Gesundheitsförderung, Ökologie, Technik und Informatik, Ökonomie) Forschung, Entwicklung, Wissenstransfer und Weiterbildung in folgenden Kernbereichen gesellschaftlich verankerter Nachhaltigkeitsprozesse

  • Bildung und sozialer Ausgleich
  • Soziale und ökonomische Sicherheit
  • Raum und Region
  • Technik, Gesundheit, Klimawandel: Sicherung immaterieller Lebensbedingungen
  • Generationen- und Geschlechtergerechtigkeit
  • Gesellschaftliche Teilhabe

Konkrete Aufgaben des Zentrums sind daher:

  • Die Organisation trans- und interdisziplinärer Zusammenarbeit auf der Ebene von Prozess- und Projektentwicklung;
  • die Beantragung entsprechender Drittmittelprojekte auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene;
  • Wissenschaftstransfer und Praxisorientierung;
  • Wissenschaftliche Politik- und Organisationsberatung, Projektevaluation;
  • Tagungsorganisation.

Die Erfüllung dieser Aufgaben erfolgt wissenschaftsbasiert, unabhängig sowie (parteipolitisch) neutral, und die Mitglieder verpflichten sich zur wissenschaftlichen Redlichkeit und zur Einhaltung der Regeln einer guten wissenschaftlichen Praxis.

§ 3 Organe

Organe des Zentrums sind

  1. die Zentrumsleitung (§ 4)
  2. die Mitgliederversammlung (§ 6)

§ 4 Zentrumsleitung

  1. Die Zentrumsleitung besteht aus vier Professor*innen der Hochschule Fulda. Dieses Gremium benennt eine Sprecher*in. Die Zentrumsleitung untersteht dem Präsidium der Hochschule.
  2. Die Zentrumsleitung wird von der Mitgliederversammlung mit Zustimmung des Präsidiums für drei Jahre gewählt.
  3. Die Zentrumsleitung entscheidet mit der Mehrheit der Anwesenden. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der Sprecher*in den Ausschlag.
  4. Das für Forschung und Entwicklung zuständige Präsidiumsmitglied wird zu den Sitzungen der Zentrumsleitung eingeladen. Sie oder er kann sich vertreten lassen.

§ 5 Zuständigkeiten der Zentrumsleitung

  1. Die Zentrumsleitung führt die laufenden Geschäfte und vertritt das Zentrum in seinen wissenschaftlichen Angelegenheiten nach innen und außen. Ihr obliegt die Koordination mit den Fachbereichen, dem Präsidium und anderen Einrichtungen. Sie ist für die Umsetzung getroffener Entscheidungen zuständig.
  2. Die Zentrumsleitung entscheidet über die Anträge auf Mitgliedschaft im Zentrum.
  3. Die Zentrumsleitung lädt zu den Mitgliederversammlungen ein und leitet die Sitzungen.
  4. Die Zentrumsleitung übergibt der Mitgliederversammlung, dem Senat sowie dem Präsidium einmal jährlich einen Rechenschaftsbericht über die Verwendung der dem Zentrum zur Verfügung stehenden Mittel.
  5. Die Zentrumsleitung informiert die Mitgliederversammlung, den Senat und das Präsidium regelmäßig über die Entwicklung des Zentrums.

§ 6 Mitgliederversammlung

  1. Mitglieder des Zentrums können auf Antrag werden:
  • Professor*innen, wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, die Mitglieder, Promovierende oder Angehörige der Hochschule Fulda sind,
  • Professor*innen, wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, Promovierende, die Mitglied oder Angehörige einer Hochschule sind.

Über die Mitgliedschaft entscheidet die Zentrumsleitung im Einvernehmen mit dem Präsidium.

  1.  
  2. Die Mitglieder bilden die Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung tagt auf Einladung der Zentrumsleitung hochschulöffentlich mindestens einmal pro Jahr. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann von der Zentrumsleitung oder einem Drittel der Mitglieder im Bedarfsfall einberufen werden.
  3. Die Mitgliederversammlung wählt die Zentrumsleitung und hat gegenüber der Zentrumsleitung ein umfassendes Informationsrecht.
  4. Die Mitgliederversammlung gibt Empfehlungen zur Entwicklung des Zentrums und zu weiteren Forschungsschwerpunkten.
  5. Das Präsidium, die Abteilungen Forschung und Transfer, Finanzmanagement, Qualitätsmanagement sowie andere wissenschaftliche Zentren der Hochschule Fulda werden zu den Sitzungen der Mitgliederversammlung eingeladen und können eine/n Vertreter/in mit beratender Stimme entsenden.
  6. Die Mitgliedschaft endet, sobald ein Mitglied die Hochschule verlässt (aufgrund eines Arbeitsplatzwechsels o.ä.) oder pensioniert bzw. verrentet wird, es sei denn, das Mitglied beantragt die Mitgliedschaft erneut.

§ 7 Dauer

  1. Das Zentrum wird zunächst für die Dauer von drei Jahren eingerichtet.
  2. Über die Weiterführung beschließt das Präsidium der Hochschule Fulda nach einer Evaluierung und nach einer Stellungnahme durch den Senat[1].

[1] Zuletzt verlängert bis 31.12.2025 durch Präsidiumsbeschluss vom 15.12.2022.