HS Fulda Logo in header
Hochschule Fulda

Forschungsprojekt

Das GEAS und die Zuordnung von Schutzsuchenden zu Schutzstaaten

Forschungsprojekt von Prof. Dr. Anna Lübbe (gefördert von der Stiftung Mercator)

Klärungsbedarf besteht derzeit im Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) weniger im materiellen Flüchtlingsrecht als in Fragen des Zugangs und der Allokation von Flüchtlingsverantwortung. Die Genfer Flüchtlingskonvention mahnt Staatenkooperation an, enthält aber selbst kaum Vorgaben zur Zuordnung von Schutzsuchenden zu Staaten. Das europäische Dublin-System ist die weltweit intensivste Staaten-Kooperation zur Zuordnungsfrage. Aktuelle Reformvorhaben zielen unter anderem darauf ab, vermehrt Kooperationen mit außereuropäischen Staaten zu etablieren, auf deren Grundlage irregulär in Europa ankommende Schutzsuchende auf die Flüchtlingsverantwortung außereuropäischer Staaten verwiesen werden sollen. Die flüchtlings- und menschenrechtlichen Grenzen solcher protection elsewhere-Strategien sind supra- wie international unklar und umstritten. Die innereuropäische Allokation und die Bedeutung einschlägiger Judikate im europäischen Mehrebenensystem aus EGMR, EuGH und nationalen Gerichten sind ohnehin ein Dauerthema rechtswissenschaftlicher Debatten, noch weniger debattiert sind bisher die Voraussetzungen für die Wegverweisung von Schutzgesuchen an außereuropäische Staaten. Die aktuellen europäischen Reformabsichten werfen sowohl in Bezug auf die innereuropäische Allokation als auch in Bezug auf Allokationsabsprachen mit außereuropäischen Zielstaaten neue rechtliche und rechtspolitische Fragen auf. Während Einzelfragen zum bisherigen Dublin-System immer wieder durch höchstrichterliche Judikate - oft in einer weitere Fragen aufwerfenden Weise - beantwortet wurden und werden, fehlt es an einer grundsätzlichen rechtswissenschaftlichen Analyse des Feldes. In dem Forschungsvorhaben geht es um eine solche grundsätzliche Aufarbeitung der flüchtlings- und menschenrechtlichen Maßgaben für die Zuordnung von Schutzsuchenden zu Schutzstaaten auf der Basis supra- und internationaler Allokationsabsprachen.