Umweltrecht

Forschungsschwerpunkt

Der Interessenschwerpunkt Umweltrecht unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. Christian Schrader ist nicht mehr allein vom nationalen Umweltrecht zu verstehen. Die fortschreitende europäische Integration führt zu vielfachen Überlagerungen. Das europäische Primär- und Sekundärrecht beeinflusst stark das nationale Geschehen.

Die Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen  des EU-Vertrages sowie umweltbezogene Unionsrecht sind teils direkt anzuwenden oder stellen Vorgaben für die nationale Gesetzgebung dar. Besonders die für Deutschland fremden Strukturen zum Beispiel des medienübergreifenden oder des verfahrensrechtsbezogenen Ansatzes führen zu strittigen Fragen im deutschen Recht. Als langjähriger Schwerpunkt werden dabei Fragen des Naturschutzes, Bodenschutzes, Klimaschutzes und der Transparenz und Öffentlichkeit des EG-Rechts verfolgt. Insbesondere die Aarhus-Konvention der UNECE wirkt mit ihrer Umsetzung im Gemeinschaftsrecht stark auf deutsche Vorstellungen ein im Bereich des Zugangs zu Informationen, der Beteiligung der Öffentlichkeit und des Zugangs zu Gerichten in Umweltangelegenheiten.

Die angesprochen Fragen werden auch rechtsvergleichend sowie im internationalen Rahmen verfolgt. Arbeitsformen sind insbesondere Publikationen, Gutachten und Tagungen. Daneben sind wiederholte Anfragen als Sachverständiger in parlamentarischen Anhörungen zu nennen sowie die Tätigkeit in einem Beirat des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.