Kompetenzzentrum Professionalisierung und Qualitätssicherung haushaltsnaher Dienstleistungen (PQHD)

Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?

Haushaltsnahe Dienstleistungen (HDL) umfassen vielfältige Aufgaben, die auch als familienbezogene, familienunterstützende, haushaltsbezogene oder haushalts- und personenbezogene Dienstleistungen bezeichnet werden (Bröcheler und Maier-Ruppert 2018). Für die jeweiligen Begriffe bzw. Tätigkeiten gibt es verschiedene Definitionen.

Die Definition vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), lautet:

„Haushaltsnahe Dienstleistungen stehen für Tätigkeiten im Haushalt, die traditionell in Eigenarbeit von den Haushaltsmitgliedern selbst erledigt werden, nun an Personen vergeben werden, die nicht zum Haushalt gehören, und von diesen gegen Bezahlung verrichtet werden.“ (BMFSFJ 2022).

Haushaltsnahe Dienstleistungen haben einen vielfältigen Nutzen: "Durch haushaltsnahe Dienstleistungen können Familien in ihrem Alltag entlastet und eine bessere partnerschaftliche Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglicht werden. Haushaltsnahe Dienstleistungen können auf vielfältige Weise unser Leben unterstützen: Eltern, die in den Beruf wiedereinsteigen, bekommen mehr Zeit, um sich beruflich weiterzuentwickeln. Ältere Menschen können durch professionelle Unterstützung im Haushalt profitieren und länger in ihrem gewohnten zu Hause leben" (Kleindiek 2022)

Folgende Tätigkeiten werden dazu gezählt:

  • Reinigung
  • Wäschepflege
  • Gartenarbeit
  • Kleine Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten
  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Einkäufe erledigen
  • Aufräumarbeiten
  • Unterstützung pflegebedürftiger Angehöriger und Senior:innen
  • Fahrdienste
  • Kurier- und Botendienste
  • Unterstützung bei organisatorischen Tätigkeiten
  • Haus- und Tiersitting

Folgende Tätigkeiten sind ausgenommen:

Ausgenommen werden Tätigkeiten, für die eine Fachausbildung benötigt wird, wie z.B. medizinische Alten- und Krankenpflege oder spezialisierte Handwerksleistungen (BMFSFJ 2018).

Davon abzugrenzen ist die steuerrechtliche Definition:

„Unter haushaltsnahen Dienstleistungen im Sinne des § 35a Absatz 2 Satz 1 Alternative 2 EStG werden Leistungen verstanden, die eine hinreichende Nähe zur Haushaltsführung aufweisen oder damit im Zusammenhang stehen (BFH-Urteil vom 20. März 2014, BStBl II S. 880). Das sind Tätigkeiten, die gewöhnlich Mitglieder des privaten Haushalts erledigen und für die fremde Dritte beschäftigt werden oder für die eine Dienstleistungsagentur oder ein selbstständiger Dienstleister in Anspruch genommen wird.“ (BMF 2016)

Der Unterschied liegt darin, dass hierbei nicht die Tätigkeiten ausgeschlossen werden, für die eine besondere Fachausbildung benötigt wird. So sind zum Beispiel spezialisierte Handwerksleistungen steuerlich als HDL absetzbar.

Quellen

Bundesministerium der Finanzen (Hrsg) (2016): Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushalts-nahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen (§35a EStG); Überarbeitung des BMF-Schreibens vom 10. Januar 2014 (BStBl I 2014 Seite 75)

Bundesfinanzhof-Urteil (BFH) vom 20. März 2014, BStBl II S.880

BMFSFJ Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.) (2018): Professionalität bringt ihre Vorteile. Online unter: www.hilfe-im-haushalt.de/fileadmin/user_upload/Docs/BMFSFJ-Hilfe-im-Haushalt-den-Job-ausueben.pdf

Bröcheler, Mareike; Maier-Ruppert, Inge (2018): Betreuungsleistungen als haushaltsnahe Dienstleistungen - Definition und Abgrenzung. Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Hauswirtschaft e. V. Online unter: www.dghev.de/fileadmin/user_upload/201810_dgh_Positionspapier__Betreuungsleistungen.pdf

 

Projektleitung

Prof. Dr.

Christine Küster

Sozioökologie des privaten Haushalts • Verbraucher- und Ernährungsbildung • Verbraucherschutz und -politik • Management im privaten Haushalt • Wohnökologie

Gebäude 46 , Raum 23
Prof. Dr.Christine Küster+49 661 9640-3690
Sprechzeiten
mittwochs von 12:30 bis 13:30 Uhr und nach vorheriger Anmeldung per e-mail

Mitarbeiterinnen:

Julia Rüthel

Wissenschaftliche Mitarbeiterin | Kompetenzzentrum PQHD

Gebäude 40 , Raum 206
Julia Rüthel+49 661 9640-3894
Sprechzeiten
nach Vereinbarung

Katja Grötzner

Wissenschaftliche Mitarbeiterin • Promovendin (ProGepp)

Gebäude 36 , Raum 001
Katja Grötzner+49 661 9640-3950