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Konferenz Soziale Rechte und gesellschaftliche Wirklichkeiten

04.09.2015

Der Forschungsverbund für Sozialrecht und Sozialpolitik diskutierte mit Interessierten aus Politik und Wissenschaft, aus Sozialwirtschaft und Verbänden, aus sozialen Netzwerken und Trägerorganisationen.

In den Routinen unserer Alltagswelt gehen wir allzu schnell von der Unhintergehbarkeit sozialer Rechte in moderenen Gesellschaften aus. Dass wir tagtäglich an ihrer Herstellung und damit an der Produktion von Rechtswirklichkeiten als gedachter und materialer Ordnung mitwirken, machen wir uns im alltäglichen oder im beruflichen, im öffentlichen oder privaten Leben nur selten bewusst. Gleichwohl stehen die Institutionen des Sozialstaats, auch die Sozialgerichtsbarkeit, vor der Herausforderung, eine immer größer werdende Zahl sozialer Konflikte bewältigen zu müssen. Prominentes Beispiel sind Rechtsstreitigkeiten im Bereich der sozialen Sicherung um die sogenannte "Hartz-IV"-Gesetzgebung. Aber auch andere grundlegende soziale Rechte wie das auf gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft oder auf Gesundheit werden immer öfter zum Ausgangspunkt juristischer Auseinandersetzungen.

Vor diesem Hintergrund widmete sich die Konferenz der Frage, wie soziale Rechte in der Praxis professioneller und nicht-professioneller Akteure rechtlich begründet werden und wie sie als positiv gesetztes Recht in der Gesellschaft gehandhabt und bestätigt oder aber - infolge der zwischen Recht und gelebtem sozialen Alltag erfahrenen Widersprüchlichkeiten - infrage gestellt werden.

Die Begriffe "Soziale Rechte" und "gesellschaftliche Wirklichkeiten" scheinen dabei auf den ersten Blick nur lose miteinander verbunden. Auf den zweiten Blick können sie als gegeneinander Gestellte gelesen werden, ehe wir sie als sich gegenseitig Konstruierende wahrnehmen. Dieser dritten Perspektive folgend sollte die Konferenz einen fruchtbaren Dialog initiieren, um Forschungsmethoden, Konzepte, zentrale Ergebnisse und aktuelle Forschungsbedarfe in den Sozial- und Rechtswissenschaften zu vergegenwärtigen. Letztere werden nicht nur als jeweils disziplinäre Zugänge begriffen, sondern als gemeinsame sozial-rechtswissenschaftliche Forschungsperspektive entwickelt.

Gerahmt von zwei Plenar- und einer Abendveranstaltung wurden vier Sessions zu Schwerpunktthemen durchgeführt, die mit der Kombination von rechtswissenschaftlich begründenden oder kommentierenden und empirisch oder theoretisch akzentuierten sozialwissenschaftlcihen Beiträgen den Raum zur Diskussion eröffneten.

Kontakt

Prof. Dr.

Simone Kreher

Soziologie der Gesundheit

Gebäude 53 , Raum 132
Prof. Dr.Simone Kreher+49 661 9640-6300
Sprechzeiten
Nach Vereinbarung per E-Mail

Kontakt

Prof. Dr.

Felix Welti

Professor für Sozialrecht der Rehabilitation und Recht der behinderten Menschen am Fachbereich 01 Humanwissenschaften der Universität Kassel