Verbundversammlung

Mindestens einmal im Jahr findet eine hochschulöffentliche Verbundversammlung statt, die vom Direktorium einberufen wird. Ebenfalls einberufen werden muss sie, wenn das Präsidium entweder der Hochschule Fulda oder der Universität Kassel es verlangt oder mindestens zwei der beteiligten Fachbereiche oder aber auch drei Mitglieder des Direktoriums eine solche Versammlung einfordern.

Eingeladen werden alle Professorinnen und Professoren und wissenschaftliche Bediensteten sowie Promovierende, die im Rahmen des Forschungsverbunds wissenschaftlich tätig sind. Die Versammlung dient unter anderem dazu über Aktivitäten zu informieren, den Haushalt für das vergangene und kommende Jahr zu beraten sowie über Empfehlungen für die (Weiter‑)Entwicklung des Forschungsverbunds zu diskutieren.