Promotionsvoraussetzungen

Sie möchten später in der Wissenschaft tätig sein und interessieren sich für eine Promotion an der Hochschule Fulda? Dann finden Sie hier alles für Sie Wissenswerte. 

Unterschiedliche Promotionsarten

Wenn Sie die Voraussetzungen für eine Promotion erfüllen, können Sie entweder in einem Promotionszentrum der Hochschule Fulda - im Rahmen des eigenständigen Promotionsrechts - promovieren oder in einem kooperativen Promotionsverfahren zusammen mit einer Universität.

Voraussetzungen für eine Promotion mit eigenständigem Promotionsrecht

Die Voraussetzung für eine Promotion an der Hochschule Fulda mit eigenständigem Promotionsrecht ist ein abgeschlossenes Studium mit der Note 2,0 und mindestens 300 ECTS-Punkten (Diplom, Magister oder Master) an einer Universität, eine gleichwertige Staatsprüfung oder eine Masterprüfung an einer Hochschule für Angewandte Wissenschaft (HAW). Über die Anerkennung Ihrer Qualifikation entscheidet immer der Promotionsausschuss des Promotionszentrums. Mehr Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen finden Sie in den jeweiligen Promotionsordnungen.

Erfahren Sie mehr zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise.

Voraussetzungen für eine kooperative Promotion mit einer Universität

Über die Anerkennung Ihrer Qualifikation entscheidet in diesem Fall die promotionsführende Universität bzw. die Universitäts-Promotionsordnung. 


Ansprechpartner für eigenständiges Promotionsrecht

Dr.

Sebastian Mehl

Promotionskoordination

Kontakt

Dr.

Sebastian Mehl

Promotionskoordination

+49 661 9640-1910
+49 661 9640-159
Gebäude 41, Raum 004
Sprechzeiten
nach Vereinbarung
Bürozeiten
Mo bis Fr 9 – 15:30 Uhr

Ansprechpartnerin für kooperative Promotionen

Katja Richter

Promotionsförderung

Kontakt

Katja Richter

Promotionsförderung

+49 661 9640-1904
+49 661 9640-159
Gebäude 41, Raum 11
Sprechzeiten
Mo und Di vormittags, Mi ganztägig, Do nachmittags