Austausch mit
der Praxis

Gemeinsam forschen und entwickeln

Unser Ziel ist es, den Transfer von wissenschaftlichen Erkenntnissen und Technologien aus der Hochschule in Wirtschaft und Gesellschaft umzusetzen. Mit diesen Aufgaben, die ein Teil der "Third Mission" darstellen, wollen wir zur Stärkung der regionalen Wirtschaft und ihrer Innovationskraft beitragen.

Wir beraten und unterstützen Sie bei Themen, die gleichermaßen Wirtschaft  und Wissenschaft betreffen:

Transferstrategie

Die Hochschule Fulda hat 2024 eine hochschulweite Transferstrategie verabschiedet, welche das gemeinsame Verständnis und die hochschulübergreifenden Ziele und Maßnahmen für den Bereich Transfer darlegt.

Darüber hinaus bildet sie die Grundlage für das übergeordnete Ziel, transferfördernde Strukturen, Prozesse und Maßnahmen an der Hochschule voranzutreiben und nachhaltig zu etablieren.

Erfahren Sie mehr zu unserer Transferstrategie.

Sandra Behrend Transferreferentin

Relationship und Collaboration Management

Patente und Schutzrechte - Projektergebnisse nutzen

Sie haben eine Erfindung mit Potential?

Gleich, ob Sie als Unternehmen/Institution in ein Hochschul-Kooperationsvorhaben involviert sind oder als Studierender bzw. Forschender der Hochschule Fulda eine Idee für eine Erfindung haben: Wir unterstützen Sie bei der Sicherung dieser Idee. Dabei begleiten wir Sie im gesamten Schutzrechtsprozess - bis hin zur Verwertung.

Sprechen Sie uns bei Fragen gerne an! Nutzen Sie dazu auch die Sprechstunde, die wir zusammen mit unserem Patentanwalt anbieten.

Bei gemeinsamen Erfindungen in Kooperationsvorhaben profitieren Sie als Partnerunternehmen von unseren Leistungen bei Schutzrechtsanmeldungen. Unter anderem führen wir Patentrecherchen durch, beauftragen Patentanwält*innen und sondieren die Verwertungsmöglichkeiten der Erfindung.

Haben Beschäftigte eine Erfindung im Rahmen Ihrer Tätigkeit an der Hochschule gemacht, muss diese der Hochschule mit dem Erfindungsformular gemeldet werden. Maßgeblich ist hier das Arbeitnehmererfindungsgesetz. Entscheidet sich die Hochschule dazu, die Erfindung für eine Schutzrechtsanmeldung aufzugreifen, betreuen wir diese bis zu ihrem Abschluss. Die Hochschule übernimmt alle im Zusammenhang mit der Anmeldung entstehenden Kosten. Im Falle einer Verwertung der Erfindung, z.B. bei Lizenzverträgen, bei denen Lizenzgebühren an die Hochschule fließen, erhält der Mitarbeitende 30% der erzielten Einnahmen.

Gesetz über Arbeitnehmererfindungen

Meldung einer Erfindung an der Hochschule Fulda

Weitere Informationen (Intranet)

Studierende sind als freie Erfinder nicht verpflichtet, ihre Erfindungen bei der Hochschule anzumelden. Wenn sie sich dennoch dazu entschließen und die Schutzrechte an die Hochschule übertragen wollen, können Sie diese der Hochschule anbieten. Im positiven Fall betreut die Hochschule die Schutzrechtsanmeldung und übernimmt die Kosten hierfür. Vor einer Verwertung der Erfindung wird vertraglich eine Vergütung vereinbart.

Studierende, die als studentische Hilfskraft tätig sind, d. h. es liegt ein Arbeitsvertrag mit der Hochschule Fulda vor, sind gemäß dem Arbeitnehmererfindungsgesetz verpflichtet, eine etwaige Erfindung, die im dienstlichen Zusammenhang steht, der Hochschule zu melden.

Meldung einer Erfindung an der Hochschule Fulda

Dr. Mehl bietet zusammen mit dem Fuldaer Patentanwalt Dr. Wehner eine Sprechstunde nach Bedarf an.

Die Sprechstunde soll über relativ konkrete Ideen von Angehörigen und Mitgliedern der Hochschule Fulda beraten. Zur Vorbereitung auf die Sprechstunde sollen die Interessierten Kontakt mit Dr. Mehl aufnehmen, um einen Termin zu vereinbaren und die zur Vorbereitung erforderlichen Unterlagen abzustimmen.
Das Spektrum der Sprechstunde soll nicht die ganz einfachen Fragen beantworten, aber auch nicht die komplizierten Fälle lösen, sondern dazwischen liegen, also grundlegende Fragen von einiger Bedeutung beantworten, die für das Weiterkommen und die Entscheidungen der Interessierten wichtig sind.

Die Sprechstunde soll grundsätzlich im Online-Format stattfinden, aber es sind auch Präsenz-Termine möglich.

Dr. Sebastian Mehl Referent Patentmanagement

Beratung und juristische Begleitung

Gründungsvorhaben umsetzen

Geschäftsideen können in vielen Situationen entstehen: Im Rahmen von Kooperationsprojekten von Unternehmen mit der Hochschule, bei Studierenden in Studienprojekten oder auch an anderer Stelle. Wer sich aus diesem Zusammenhang selbstständig machen möchte, kann die Beratungs- und Förderangebote der Hochschule Fulda nutzen. Sie bekommen Hilfe bei der Erstellung Ihres Businessplans, Informationen zu Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten und werden in den ersten Monaten Ihrer Selbstständigkeit betreut. 

Absolvent*innen erhalten darüber hinaus Hilfe bei der Beantragung von EXIST-Gründerstipendien, dem Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für Gründungen aus der Wissenschaft. 

Als Gründer*in aus der Hochschule Fulda können Sie vergünstigt Büroräume mieten, Tagungsräume buchen und Infrastruktur nutzen, damit Sie mit möglichst kleinem Risiko Ihr Unternehmen entwickeln und starten können.

Themenseite „Existenzgründung“

Claudia Steinhauer Referentin Gründungsförderung

Beratung und Netzwerkarbeit

Kooperationen mit der Hochschule Fulda

Als Hochschule für Angewandte Wissenschaften arbeitet die Hochschule Fulda eng mit Unternehmen der freien Wirtschaft, Institutionen und privaten Personen zusammen. Praxisorientierte Lehre und angewandte Forschung sind unsere Kernkompetenzen.

 

Unternehmen und Institutionen auf der Suche nach einem Kooperationspartner für ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt oder hochqualifizierten Absolventinnen und Absolventen werden in unserem umfangreichen Kooperationsangebot fündig – selbstverständlich abgestimmt auf die Wünsche Ihres Unternehmens oder Ihrer Institution.

 

Informieren Sie sicher hier zu unseren vielfältigen Kooperationsmöglichkeiten.

Weitere Transferangebote