Promovierende an der Hochschule Fulda finden hier alle wichtigen Informationen, die sie für ihre Promotionszeit in Fulda benötigen. Für Fragen, die darüber hinaus auftauchen, steht das Team der Promotionskoordination gerne zur Verfügung!
Promotionsbetreuungsstandards der Hochschule Fulda
Das Präsidium der Hochschule Fulda hat am 30.06.2022 nach Zustimmung des Senats vom 15.06.2022 Betreuungsstandards für Promotionen als Leitlinien beschlossen. Diese wurden zuvor in einem Beteiligungsprozess mit den Mitgliedern der Promotionsstipendien-Vergabekommission, den Leitungen der Promotionszentren und dem HRS4R-Netzwerk der Hochschule Fulda erarbeitet.
Immatrikulation
Für die beiden Promotionswege an der Hochschule Fulda gelten unterschiedliche Regelungen für die Immatrikulation:
Sie haben die Möglichkeit, sich in einem unserer 8 Fachbereiche zu immatrikulieren.
Voraussetzung für die Immatrikulation ist die Annahme als Doktorand/-in an einem Promotionszentrum der Hochschule Fulda. Zudem sind von Ihnen in der Promotionskoordinationsstelle folgende Unterlagen vorzulegen:
- der Annahmebescheid,
- ein ausgefüllter Erfassungsbogen,
- ein Antrag auf Benutzerkennung sowie
- ein Nachweis über Begleichung des Semesterbeitrages.
Wenn Sie sich als Promovend*in immatrikulieren wollen, dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir prüfen Ihr Anliegen und veranlassen die Immatrikulation im Studienbüro.
Die Einschreibung ist zum Beginn des folgenden Semesters oder rückwirkend zum Anfang des aktuellen Semesters möglich. Bei der Immatrikulation wird der gleiche Semesterbeitrag wie für Studierende erhoben, den Sie sich jedoch erstatten lassen können. Hinweise zur Erstattung des Semestertickets.
Sie haben die Möglichkeit, sich in einen offenen Bachelorstudiengang Ihrer Wahl zu immatrikulieren. Mehr Informationen zu den Studiengängen an der Hochschule Fulda.
Ressourcenzugang
Mit einem Ressourcenzugang können Promovierende an der Hochschule Fulda die Infrastruktur umfänglich nutzen.
Promovierende der Hochschule Fulda können folgende Ressourcen beantragen:
- Bibliotheksausweis, Schlüssel und Schrankenkarte mit dem Antrag auf Ressourcenzugang
- E-Mail-Account mit dem Antrag auf Benutzerkennung
Diese Anträge sollten vor allem die Promovierenden stellen, die nicht oder nicht mehr an der Hochschule beschäftigt sind oder die nicht immatrikuliert sind.
1. Sie füllen den Antrag auf Ressourcenzugang und den Antrag auf Benutzerkennung aus.
2. Sie mailen die zwei Anträge an das zuständige Dekanat.
3. Das Dekanat prüft
- bei kooperativ Promovierenden, ob eine Betreuungsvereinbarung mit einer Professor*in der Hochschule Fulda vorliegt.
- bei Promovierenden eines Promotionszentrums, ob eine Annahme als Promovierende*r vorliegt.
4. Das Dekanat füllt die Anträge aus und unterschreibt sie.
5. Im nächsten Schritt unterscheiden sich die Wege, die die Anträge nehmen:
➔ Sie können mit dem unterzeichneten „Antrag auf Ressourcenzugang“ nun selbstständig
- den Bibliotheksausweis beim Serviceteam Standort Campus erhalten,
- Schlüssel und Schrankenkarte beim Gebäudemanagement mit Antrag auf Schlüssel-/Schließmedienausleihe erhalten,
➔ Der "Antrag auf Benutzerkennung" wird vom zuständigen Dekanat (nicht von den Promovierenden, diese erhalten den Antrag gar nicht erst zurück) an das Rechenzentrum weitergeleitet und die Promovierenden werden von dort über die Einrichtung des E-Mail-Accounts informiert. Die Promovierenden müssen hier nichts mehr tun.
Dies ist der Präsidiumsbeschluss vom 02.04.2015 (mit Ergänzung vom 19.11.2015), nach dem Promovierende mit Zustimmung des Dekanats Zugang zu den Ressourcen der Hochschule Fulda (Bibliotheksausweis, E-Mail-Account, Schlüssel) beantragen können.
Kongresse, Veröffentlichungen und Fortbildungen
Promovierende, die von einer Professorin oder einem Professor der Hochschule Fulda betreut werden, können einen Zuschuss zu Kongressreisen, zu einer wissenschaftlichen Veröffentlichung oder zu einer individuellen Fortbildung beantragen.
Die Anträge müssen im Voraus gestellt werden. Über die gestellten Anträge entscheidet die Promotionsstipendien-Vergabekommission der Hochschule Fulda.
Bitte lesen Sie vor der Antragstellung die "Richtlinien für die Bewilligung von Zuschüssen sowie Qualifizierungsangebote für Promovierende der Hochschule Fulda vom 10. März 2020". Sie kann HIER herunter geladen werden.
Die Veröffentlichungen von Publikationen, individuellen Fortbildungen, bzw. Kongress-/Tagungsteilnahmen werden mit bis zu einer Höchstgesamtsumme von 1.500 € pro Promovend*in bezuschusst. Diese Höchstfördersumme bezieht sich i.d.R. auf die Gesamtlaufzeit der Promotion. Es können auch mehrmals Zuschüsse beantragt werden, allerdings darf die Summe aller geleisteten Zuschüsse dann 1.500 € nicht überschreiten.
- Antragsberechtigt sind Promovendinnen und Promovenden der Hochschule Fulda.
- Die Anträge müssen vor Beginn der Veranstaltung oder vor der Veröffentlichung des Artikels gestellt werden.
- Die Fortbildung, Veranstaltung oder Veröffentlichung muss in direktem Zusammenhang mit dem Promotionsthema stehen.
- Die bewilligten Zuschüsse werden nur gegen Vorlage aller Quittungen ausgezahlt.
- Es besteht kein Anspruch auf einen Zuschuss. Über die Anträge wird nach Maßgabe des Vorhandenseins der Mittel und in Abhängigkeit von bisher geleisteten Zuschüssen an die Promovendin oder den Promovenden entschieden.
- Die betreuende Professorin oder der betreuende Professor der Hochschule Fulda muss die Zielführung der geplanten Publikation, Fortbildung oder Kongressteilnahme auf dem Erhebungsbogen mittels Unterschrift bestätigen.
- Bitte beachten Sie, bei allen Reisen, die (teilweise) aus Mitteln der Hochschule Fulda finanziert werden, muss von Ihnen ein Dienstreiseantrag gestellt werden, auch wenn Sie nicht Mitarbeiter*in der HFD sind. Sollten Sie keinen Zugang zum Intranet der Hochschule Fulda, schreiben Sie bitte der Promotionskoordinationsstelle eine E-Mail ( promotionskoordination(at)verw.hs-fulda.de ), damit Ihnen das Antragsformular geschickt werden kann.
- Das Programm der Veranstaltung ist dem Antrag beizufügen. Der Zuschuss wird erst nach Eingang der Rechnungskopien/Quittungskopien ausgezahlt.
- Die Kosten für die Teilnahme, Fahrt, Verpflegung und Unterkunft müssen sich in einem angemessenen Rahmen bewegen.
- Die Veröffentlichung muss zum überwiegenden Teil von der Promovendin oder dem Promovenden erstellt worden sein.
- Der Zuschuss wird erst nach Eingang der Rechnungskopien/Quittungskopien ausgezahlt.
Folgende Unterlagen sind für einen Antrag auf einen Zuschuss einzureichen:
1) Ausgefülltes Antragsformular mit Erhebungsbogen. Download Antragsformular
2) Formloses Antragsschreiben mit einer kurzen Erläuterung zum Bezug der Publikation/Kongressteilnahme/individuellen Fortbildungsmaßnahme zur Promotion (1-2 Seiten).
3a) Zuschuss zu Kongressreise: Kongressprogramm und ggf. Nachweis über die Annahme des eigenen Beitrags (wenn schon vorhanden, sonst nachreichen) mit Antragsstellung einreichen. Rechnungskopien/Quittungskopien nach Kongressteilnahme nachreichen.
3b) Zuschuss zu wiss. Veröffentlichung: Nachweis über die Annahme der Publikation (wenn schon vorhanden, sonst nachreichen) mit Antragsstellung einreichen. Rechnungskopien, Quittungskopien nach Veröffentlichung nachreichen.
3c) Zuschuss zu einer individuellen Fortbildungsmaßnahme: Programm, Kosten, ggf. Anmeldebestätigung mit Antrag einreichen. Teilnahmebestätigung, Zahlungsbeleg nach Teilnahme nachreichen.
Bitte beachten Sie: Der vollständige Antrag ist als pdf-Datei per E-Mail an zhinan.lu(at)verw.hs-fulda.de einzureichen - bitte sehen Sie von einer Einreichung in Papierform ab.
Anmeldung zur Promotion
Wenn Sie Ihre Dissertation fertig geschrieben und abgeschlossen haben, leiten Sie mit der Anmeldung zur Promotion die letzten Schritte ein auf Ihrem Weg zum Doktortitel.
Für die beiden Promotionswege an der Hochschule Fulda gelten dabei unterschiedliche Regelungen:
In den Promotionsordnungen der Promotionszentren finden Sie im § 11 "Zulassung und Einleitung des Promotionsverfahrens" alle Informationen zu dem Thema. Da die Bedingungen bei den einzelnen Promotionszentren abweichen können, bitten wir Sie, die genauen Details und Regularien in der Promotionsordnung Ihres Promotionszentrums nachzulesen.
In diesem Fall gilt die Promotionsordnung der Universität, mit der Sie kooperativ promovieren. Bitte setzen Sie sich hierfür mit der Promotionsstelle der Universität in Verbindung.
Die Plagiatsprüfung erfolgt an der Hochschule Fulda auch für Dissertationen mit der Anwendung "PlugAware".
Wenn Sie eine solche Plagiatsprüfung für Dissertationen vornehmen lassen wollen, ist Ihr Ansprechpartner Dr. Sebastian Mehl (sebastian.mehl(at)verw.hs-fulda.de, Telefon +49 661 9640 1910 / Bereich Promotionskoordination ). Er wird in Abwesenheit durch Hans-Martin Pohl vertreten (E-Mail hans-martin.pohl(at)verw.hs-fulda.de, Telefon +49 661 9640 9554 / Abteilungsleitung Dienstleistungen Lehre und Studium).
Hinweis: Für den Fall, dass Sie eine Plagiatsprüfung für Bachelor- und Masterarbeiten durchführen lassen möchten, ist Ihr Ansprechpartner Hans-Martin Pohl (E-Mail hans-martin.pohl(at)verw.hs-fulda.de, Telefon +49 661 9640 9554/ Abteilungsleitung Dienstleistungen Lehre und Studium).
Ansprechpartner

Dr. Sebastian Mehl Promotionsreferent
Beratung und Koordination (derzeit nicht erreichbar)
Ansprechpartner

Dr. Zhinan Lu Promotionsreferent und Projektmitarbeiter
Beratung und Promotionsförderung • Projekte ProGEPP und Charter & Code
Veröffentlichung Ihrer Dissertation
Wenn Sie in einem Promotionszentrum an der Hochschule Fulda oder einem hochschulübergreifenden Promotionszentrum mit Beteiligung der Hochschule Fulda promovieren und die Veröffentlichung einer Dissertation ansteht, finden Sie hier einen Überblick der wichtigsten Informationen. Für weitere Fragen, melden Sie sich gern bei uns!
Wie genau die Veröffentlichung der Dissertation abläuft, ist in den Promotionsordnungen der Promotionszentren festgelegt, meist in dem Paragraphen § 20 der jeweiligen Promotionsordnung.
Fallbeispiel: Kostenfreie Publikation Ihrer Dissertation auf dem institutionellen Publikationsserver der HFD
Zunächst bestätigt der Vorsitz des Promotionsausschuss der / dem Promovierenden, dass sie / er die vorgelegte Fassung der Dissertation veröffentlichen darf (sog. Druckerlaubnis).
Dann: Die elektronische Fassung der Dissertation wird auf dem Fuldaer Dokumentenserver (FulDok) hochgeladen und nach erfolgter und bestätigter Abgabe der gedruckten Pflichtexemplare durch die Bibliothek freigeschaltet.
Dann: Für die Abgabe der gedruckten Pflichtexemplare der Dissertation nehmen Sie bitte Kontakt mit Frau Manja Biermann (manja.biermann(at)hlb.hs-fulda.de) auf.
Von ihr erhalten Sie auf dem Laufzettel die Bestätigung der Bibliothek, dass die Abgabe ordnungsgemäß erfolgt ist. Den Laufzettel bekommen Sie bei Ihrem oder Ihrer Koordinator*in des Promotionszentrums.
Abschließend legen Sie den ausgefüllten Laufzettel wieder dem Vorsitz des Promotionsausschusses vor, der den Vollzug der Promotion und die Aushändigung bzw. Zustellung der Doktorurkunde veranlasst.
Nutzen Sie gerne auch die Beratungs- und Fördermöglichkeiten der Bibliothek für eine mögliche Open Access Publikationen Ihrer Dissertation. Kontaktieren Sie dafür gerne Patrick Langner, Open Access Beauftragter der Hochschule Fulda.
Fördermöglichkeit
Die Bibliothek fördert ausgezeichnete Dissertationen, die als ganzes Werk im Wege des Gold Open Access bei einem Verlag erscheinen, mit einem Betrag von bis zu 5.000 Euro brutto. Die Entscheidung über eine Förderung obliegt in jedem Einzelfall der HLB.
Publikationsmöglichkeit
Mit dem Fuldaer Dokumentenserver (FulDok) bietet die Bibliothek Ihnen eine kostenfreie Möglichkeit zur Veröffentlichung Ihrer Dissertation. Über den Dokumentenserver sind die Arbeiten weltweit auffindbar, frei zugänglich, nachnutzbar und langzeitarchiviert.
