Gewalt gegen pflegebedürftige, ältere Menschen in der ambulanten Pflege
Gewalt gegen Pflegebedürftige
Bei Pflegebedürftigen werden Gewaltfolgen oftmals zu spät oder gar nicht erkannt, da sie sich aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen und des besonderen Abhängigkeitsverhältnisses, in dem sie sich befinden, meistens nicht zur Wehr setzen können. Deshalb kommt es oft nicht zur Anzeige. Mehr noch als bei anderen Gewaltformen ist von einem großen Dunkelfeld auszugehen.
Unsicherheiten und Überlastungen können in der häuslichen und in der stationären Versorgung zu Gewalt gegen Pflegebedürftige durch pflegende Angehörige oder Pflegefachkräfte führen. Dabei ist nicht immer allen bekannt, was alles körperliche oder psychische Gewalt darstellt. Gewalt gegen Pflegebedürftige kann auch Folge einer länger andauernden Gewaltbeziehung im familiären Umfeld sein.
Die Gesundheitsversorgung kann neben der Behandlung von konkreten Gesundheitsstörungen das Vorliegen von Gewalteinflüssen erkennen, dokumentieren und dadurch langfristige Folgen reduzieren. In Kooperation mit anderen unterstützenden Einrichtungen kann den Pflegebedürftigen geholfen werden und Gewalt vorgebeut werden.
Im Mittelpunkt der Tagung stand die Sensibilisierung. Expertinnen und Experten der Pflege und des Betreuungsrechtes referierten zum Thema „Gewalt gegen Pflegebedürftige“.
Tagungsdokumentation
Die Beiträge der Referentinnen und Referenten sind unter den jeweilligen Namen hinterlegt.
- Grußworte Prof. Dr. Henny Annette Grewe, Prof. Dr. Dorit Bölsche, Staatssekretärin Petra Müller-Klepper, Prof. Dr. Beate Blättner
- Schutzambulanz Fulda - Ein Modellprojekt zur Unterstützung der Gesundheitsversorgung im Kontext interpersoneller Gewalt, Nancy Gage-Lindner, Ulrike Fuchs
- Gewaltphänomene in der Pflege, Volker Gussmann
- Gewalterfahrungen im Alter und bei Pflegebedrüftigkeit - Befunde sozialwissenschaftlicher Studien Prof. Dr. Thomas Görgen
- Verantwortungsvoller Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen in der Pflege Prof. Dr. Andrea Berzlanovich
- Sprache gestaltet Pflege Volker Gussmann
- Rechte und Pflichten der Betreuerinnen und Betreuer bei der Anwendung von freiheitsentziehenden Maßnahmen Axel Bauer
- Abschlussdiskussion Prof. Dr. Henny Annette Grewe