Wechselseitige Anerkennung vorgängig erworbenen Wissens in der Pflege

Projektleitung: Prof. Dr. H. Annette Grewe

Förderung: die Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung sowie den Europäischen Sozialfonds.

Laufzeit: 2005 bis 2008

Projektergebnisse:

Das Projekt Wechselseitige Anerkennung vorgängig erworbenen Wissens in der Pflege (WAWiP) wurde 2008 abgeschlossen und in ein Regelverfahren überführt. Bitte klicken Sie auf den Quicklink APEL-Antrag bei den jeweiligen Studiengängen. Anrechnungsverfahren der beruflichen Praxis auch in anderen Fachbereichen bauen auf diesem Konzept auf.

Hintergrund

Mit der Entwicklung eines europäischen Bildungsraums ist das Ziel verbunden, die Mobilität von Arbeitskräften zu erhöhen und so einen europäischen Arbeitsmarkt zu schaffen. Die Entwicklung von Verfahren zur Anrechnung bereits erworbener Qualifikationen steht im Mittelpunkt der Bemühungen. Dabei wurde zunächst die Anrechnung von im Ausland erworbenen Qualifikationen auf einen Bildungsgang/-abschluss im Heimatland intensiv verfolgt. Seit Mitte der 1990er Jahre gewann das lebenslange Lernen für die europäische Bildungspolitik an Bedeutung. Damit verbunden sind Bemühungen die Zugänge zu den Bildungssystemen zu erleichtern, die Durchlässigkeit zwischen den Bildungsstufen zu erhöhen und den Qualifikations- und Kompetenzerwerb auch durch die Anerkennung informell erworbener Kompetenzen zu fördern. Kennzeichnend für die europäische Bildungspolitik war bis 2002, dass die europäischen Bildungsprogramme für die berufliche Bildung und die Hochschulbildung parallel und weitgehend unabhängig voneinander verfolgt wurden. Mit der „Erklärung von Kopenhagen“ wurden die Weichen für eine stärkere Verflechtung zwischen und innerhalb der beiden Bildungssysteme gestellt. Der Entwicklung eines gemeinsamen Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) für die berufliche und die hochschulische Bildung wird darin eine große Bedeutung beigemessen.

Das Kernstück des EQR bilden acht sogenannte Referenzstufen, die die unterschiedlichen Niveaus von Qualifikationen aus den verschiedenen Bildungssystemen (z. B. schulische Bildung, Berufsbildung, Hochschulbildung) und aus dem lebenslangen und nicht formalen Lernen verlässlich abbilden sollen. In jeder der acht Referenzstufen werden Kompetenzniveaus beschrieben, die in die Bereiche Kenntnisse, Fertigkeiten sowie persönliche und berufsbezogene Kompetenzen unterschieden werden. Die Kategorie der persönlichen und beruflichen Kompetenzen umfasst Aspekte wie Kommunikationskompetenz, soziale Kompetenzen, die Fähigkeit zu lernen und den eigenen Lernbedarf festzustellen, Selbstreflexivität und die Fähigkeit andere Menschen anzuleiten. Der Fokus liegt somit auf den tatsächlichen Lernergebnissen (Outcomes) und nicht, wie im deutschen Bildungssystem üblich, auf den Lerneingaben (Inputs), die zwischen den Bildungssystemen stärker variieren können. Das entwickelte Anrechnungsverfahren arbeitet mit dem Kompetenzbegriff des EQR.