Medien ausleihen
Wie erfolgt die Ausleihe?
In der Regel erfolgt die Ausleihe der Medien an beiden Standorten über die Selbstverbucher.
Spezielle Medien, z.B. E-Book-Reader, Medienboxen oder auch Spiele etc. müssen an der Servicetheke ausgeliehen werden.
Sie können maximal 40 Medien entleihen, davon maximal 15 AV-Medien und 15 Objekte (wie z.B. Tonies, Spiele, Tolino).
Kinder bis 13 können maximal 20 Medien entleihen, davon maximal 15 AV-Medien und 15 Objekte (z.B. Tonies und Spiele).
Wie lange kann ich ausleihen?
Grundsätzlich sind alle Medien 28 Tage ausleihbar und können bei Bedarf verlängert werden.
Eine Ausnahme bilden Zeitschriften, diese haben am Standort Heinrich-von-Bibra-Platz nur eine Leihfrist von 14 Tagen. Am Standort Campus sind sie nicht ausleihbar.
Längere Leihfristen
Fernstudierende der Hochschule Fulda
- Sie können eine Leihfrist von 44 Tagen beantragen.
- Sie erhalten die längeren Leihfristen, wenn Sie das Antragsformular, das auf Ihrer Lernplattform liegt, ausfüllen und es am Standort Campus innerhalb der Servicezeiten abgeben. Wir ändern dann möglichst kurzfristig Ihren Status.
Bitte beachten Sie:
- Die längeren Leihfristen gelten nicht für Literatur aus dem stadtbibliothekarischen Bestand (wie Romane, DVDs und Sachliteratur) des Standortes Heinrich-von-Bibra-Platz.
Wie werden Leihfristen verlängert?
Sie können die Leihfristen der von Ihnen entliehenen Medien über den Link Mein Konto auf den HLB-Webseiten oder im Suchportal FILIP wie folgt verlängern:
- Geben Sie Ihre Bibliotheksausweisnummer und Ihr Passwort ein und klicken Sie auf den Button "Login".
- Klicken Sie dann auf "Ausleihen/Verlängerungen". Sie erhalten eine Auflistung Ihrer Medien und können diese ggf. verlängern.
- Bitte prüfen Sie sofort, ob alle von Ihnen gewünschten Verlängerungen erfolgreich waren.
Bitte beachten Sie:
- Die neue Leihfrist berechnet sich jeweils vom Tag der Verlängerung an.
- Sie können Medien nach Ablauf der Leihfrist nicht verlängern.
- Verlängerungen sind dreimal möglich.
- Medien, die von anderen Benutzer*innen vorgemerkt sind, können nicht verlängert werden.
- Wenn Ihr Konto mit Forderungen wie Mahngebühren belastet ist, sind alle von Ihnen entliehenen Medien nicht verlängerbar.
- Ist die Gültigkeit Ihres Bibliotheksausweises abgelaufen ist, sind Verlängerungen nicht möglich.
Wann erfolgen Mahnungen?
Wenn Sie ein Medium nach Ablauf der Leihfrist nicht zurückgeben, erhalten Sie eine Mahnung.
Bei Studierenden und Gasthörer*innen der Hochschule Fulda werden Mahnungen an ihre Hochschul-E-Mail-Adressen versendet.
Alle übrigen Nutzer*innen erhalten Mahnungen über ihre im Ausleihsystem hinterlegte E-Mail-Adresse. Wurde keine E-Mail-Adresse hinterlegt, werden Mahnungen postalisch versandt, dritte Mahnungen mit Postzustellungsurkunde.
Mahnung | Gebühr | Ausstellung der Mahnung |
Erste Mahnung | 3 Euro | am vierten Tag nach Ende der Leihfrist |
Zweite Mahnung | 3 Euro | am neunten Tag nach der 1. Mahnung |
Dritte Mahnung | 6 Euro | am neunten Tag nach der 2. Mahnung |
Wie kann ich Mahngebühren bezahlen?
Vor Zahlung der Mahngebühren müssen die angemahnten Medien zurückgegeben worden sein.
An beiden Standorten zahlen Sie Ihre Mahngebühren am Kassenautomaten. Für die Zahlung am Kassenautomaten benötigen Sie Ihre Bibliotheksausweisnummer, Ihr Passwort sowie eine EC-Karte. Am Standort Heinrich-von-Bibra-Platz ist eine Zahlung am Kassenautomaten auch mit Bargeld möglich.
Des Weiteren können Sie Mahngebühren für angemahnte Medien, die Sie abgegeben haben, auch per Überweisung bezahlen:
Zahlungsempfänger | Hochschule Fulda |
IBAN: | DE85 5005 0000 0001 0064 93 |
BIC: | HELADEFF |
Verwendungszweck: | Mahngebühren HLB, [Bibliotheksausweisnummer], [Nachname], [Vorname] |