Bibliotheksausweis für juristische Personen
Juristische Personen melden sich durch einen schriftlichen Antrag ihrer Zeichnungsberechtigte*n an. Bitte füllen Sie als Zeichnungsberechtigte*r den Antrag aus. Sie können bis zu drei Bevollmächtigte nennen, die die Bibliotheksbenutzung für die juristische Person wahrnehmen.
Der Antrag wird der Bibliotheksleitung zur Entscheidung vorgelegt. Nach Genehmigung durch die Bibliotheksleitung kann der Bibliotheksausweis unter Vorlage des Personalausweises (bzw. Reisepasses mit Meldebescheinigung) von der* Zeichnungsberechtigten oder einer* Bevollmächtigten am Standort Heinrich-von-Bibra-Platz abgeholt werden. Der Ausweis kann nur vor Ort ausgehändigt werden.
Gehören Bevollmächtigte nicht mehr der Juristischen Person an, muss dies von der Zeichnungsberechtigte*n schriftlich der Bibliotheksleitung mitgeteilt werden.
Zum Ausstellen des Ausweises ist die Vorlage des von der Institution vollständig ausgefüllten und durch die Direktion genehmigten Formulars "Antrag für juristische Personen" erforderlich.
Außerdem muss sich der* Zeichnungsberechtigte oder Bevollmächtigte beim Abholen des Ausweises durch eines der folgenden Dokumente ausweisen können:
Ihre Staatsangehörigkeit | Sie benötigen |
---|---|
Deutsch | deutscher Personalausweis |
oder deutscher Reisepass mit einer deutschen weniger als sechs Monate alten Meldebescheinigung | |
EU-Ausland | ausländischer Personalausweis bzw. Reisepass |
und eine deutsche weniger als sechs Monate alte Meldebescheinigung | |
Nicht-EU-Ausland | ausländischer Personalausweis bzw. Reisepass |
und eine deutsche weniger als sechs Monate alte Meldebescheinigung | |
und ein noch mindestens drei Monate gültiger Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis, Visum) | |
Geflüchtete Personen (Nicht-EU-Ausland) | eine Aufenthaltsgestattung |
oder eine Fiktionsbescheinigung | |
oder einen Aufenthaltstitel | |
oder eine Duldung |
Die Gültigkeit Ihres Ausweises beträgt i.d.R. 3 Jahre. Sie verlängert sich automatisch um den gleichen Zeitraum, wenn in dieser Zeit Ausleihvorgänge stattgefunden haben.
Informieren Sie uns bitte umgehend, wenn sich Name oder Adresse der Institution ändert, für die Sie vertretungsberechtigt sind.
Haben Sie den Bibliotheksausweis verloren oder wurde er gestohlen, lassen Sie bitte unverzüglich das Bibliothekskonto sperren. Während unserer Servicezeiten wenden Sie sich an die Mitarbeitenden an den Servicetheken, außerhalb der Servicezeiten wenden Sie sich an uns per E-Mail.
Einen kostenpflichtigen Ersatzausweis erhalten die* Zeichungsberechtigte* oder die Bevollmächtigten gegen Vorlage der entsprechenden Dokumente (Personalausweis/Reisepass mit Meldebescheinigung/Aufenthaltstitel).
Wenn Ihre Institution die Bibliothek nicht mehr nutzen möchten, geben Sie bitte den Bibliotheksausweis an einer unserer Servicetheken zurück.