Bibliotheksausweis für Kinder und Jugendliche
Der Bibliotheksausweis für Kinder (7-12 Jahre) und Jugendliche (13 bis 17 Jahre) wird über das Online-Formular beantragt. Für die Anmeldung von Minderjährigen ist immer auch die schriftliche Einverständniserklärung einer Erziehungsberechtigten* sowie die unten genannten Dokumente erforderlich.
Der Bibliotheksausweis für Minderjährige unter 16 Jahren wird nur in Gegenwart einer Erziehungsberechtigten* ausgestellt. Ab 16 Jahren kann man ihn auch selbst abholen.
In beiden Fällen ist die von einer Erziehungsberechtigten* unterschriebene Einverständniserklärung vorzulegen.
Kinder zwischen 7 und 12 Jahren erhalten ihren Bibliotheksausweis in der Kinder- und Jugendabteilung am Heinrich-von-Bibra-Platz. Jugendliche ab 13 Jahren erhalten ihren Bibliotheksausweis im Erdgeschoss am Heinrich-von-Bibra-Platz.
Sie benötigen als Erziehungsberechtigte folgende Dokumente:
Ihre Staatsangehörigkeit | Sie benötigen |
---|---|
Deutsch | deutscher Personalausweis |
oder deutscher Reisepass mit einer deutschen weniger als sechs Monate alten Meldebescheinigung | |
EU-Ausland | ausländischer Personalausweis bzw. Reisepass |
und eine deutsche weniger als sechs Monate alte Meldebescheinigung | |
Nicht-EU-Ausland | ausländischer Personalausweis bzw. Reisepass |
und eine deutsche weniger als sechs Monate alte Meldebescheinigung | |
und ein noch mindestens drei Monate gültiger Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis, Visum) | |
Geflüchtete Personen (Nicht-EU-Ausland) | eine Aufenthaltsgestattung |
oder eine Fiktionsbescheinigung | |
oder einen Aufenthaltstitel | |
oder eine Duldung |
Die Gültigkeit des Ausweises beträgt i.d.R. 3 Jahre. Sie verlängert sich automatisch um den gleichen Zeitraum, wenn in dieser Zeit Ausleihvorgänge stattgefunden haben.
Mit Erreichen des 13. Geburtstages wird der Kinder-Bibliotheksausweis durch einen Bibliotheksausweis für Jugendliche/Erwachsene ersetzt. Dieser wird in der Kinder- und Jugendabteilung unter Vorlage des Kinder-Bibliotheksausweises kostenlos ausgetauscht.
Bitte teilen Sie Namens- und Adressänderungen unverzüglich der HLB unter Vorlage der entsprechenden Dokumente (Personalausweis/Reisepass mit Meldebescheinigung/Aufenthaltstitel) mit.
Wurde der Bibliotheksausweis verloren oder gestohlen, lassen Sie bitte unverzüglich das Bibliothekskonto sperren. Während unserer Servicezeiten wenden Sie sich an die Mitarbeitenden an den Servicetheken, außerhalb der Servicezeiten wenden Sie sich an uns per E-Mail.
Einen kostenpflichtigen Ersatzausweis erhalten Sie gegen Vorlage der entsprechenden Dokumente (Personalausweis/Reisepass mit Meldebescheinigung/Aufenthaltstitel).
Wenn Ihr Kind die Bibliothek nicht mehr nutzen soll, geben Sie bitte den Bibliotheksausweis an einer unserer Servicetheken zurück.