Bibliotheksausweis für Nutzer*innen aus Stadt und Region
Sie erhalten einen kostenlosen Bibliotheksausweis, wenn Sie
- einen Wohnsitz in Deutschland haben
- den Bibliotheksausweis über das Online-Formular beantragt haben
- die erforderlichen Dokumente an einer unserer Servicetheken vorlegen
Erwachsene benötigen folgende Dokumente:
Ihre Staatsangehörigkeit | Sie benötigen |
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Deutsch | deutscher Personalausweis |
oder deutscher Reisepass mit einer deutschen weniger als sechs Monate alten Meldebescheinigung | |
EU-Ausland | ausländischer Personalausweis bzw. Reisepass |
und eine deutsche weniger als sechs Monate alte Meldebescheinigung | |
Nicht-EU-Ausland | ausländischer Personalausweis bzw. Reisepass |
und eine deutsche weniger als sechs Monate alte Meldebescheinigung | |
und ein noch mindestens drei Monate gültiger Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis, Visum) | |
Geflüchtete Personen (Nicht-EU-Ausland) | eine Aufenthaltsgestattung |
oder eine Fiktionsbescheinigung | |
oder einen Aufenthaltstitel | |
oder eine Duldung |
Jugendliche von 16 bis 18 Jahren benötigen folgende Dokumente:
Ihre Staatsangehörigkeit | Sie benötigen |
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Deutsch | Dokumente wie bei Erwachsenen (s.o.) und zusätzlich |
eine schriftliche Einverständniserklärung einer Erziehungsberechtigten Person |
Die Gültigkeit Ihres Ausweises beträgt i.d.R. 3 Jahre. Sie verlängert sich automatisch um den gleichen Zeitraum, wenn in dieser Zeit Ausleihvorgänge stattgefunden haben.
Bitte teilen Sie Namens- und Adressänderungen unverzüglich der HLB unter Vorlage der entsprechenden Dokumente (Personalausweis/Reisepass mit Meldebescheinigung/Aufenthaltstitel) mit.
Haben Sie Ihren Bibliotheksausweis verloren oder wurde er gestohlen, lassen Sie bitte unverzüglich Ihr Bibliothekskonto sperren. Während unserer Servicezeiten wenden Sie sich an die Mitarbeitenden an den Servicetheken, außerhalb der Servicezeiten wenden Sie sich an uns per E-Mail.
Einen kostenpflichtigen Ersatzausweis erhalten Sie gegen Vorlage der entsprechenden Dokumente (Personalausweis/Reisepass mit Meldebescheinigung/Aufenthaltstitel).
Wenn Sie die Bibliothek nicht mehr nutzen möchten, geben Sie bitte den Bibliotheksausweis an einer unserer Servicetheken zurück.
Sie können bis zu drei Personen benennen, die für Sie die Bibliotheksnutzung mit Ihrem Bibliotheksausweis wahrnehmen. Die bevollmächtigte Person muss sich durch die Vollmacht und ihren Personalausweis bzw. Reisepass ausweisen können. Das Formular erhalten Sie hier.