Pflichtexemplare

Eine wichtige Aufgabe der HLB ist die Ausübung des regionalen Pflichtexemplarrechtes. Es verpflichtet die Bibliothek, die gesamte in ihrer Region erscheinende Literatur zu sammeln, zu erschließen, zu archivieren und für die Benutzung bereit zu halten.

Die Hochschul- und Landesbibliothek Fulda besitzt das Pflichtexemplarrecht für den Landkreis Fulda. Verlage in dieser Region, sowie Verfasser*innen und Herausgeber*innen, die ihre Schriften im Selbstverlag innerhalb oder außerhalb des Buchhandels veröffentlichen, sind verpflichtet, jeweils ein Exemplar ihrer Publikationen unentgeltlich binnen eines Monats und auf eigene Kosten an die Bibliothek abzugeben. Dazu zählen Bücher, Karten, Noten, Kalender mit erklärenden Texten, Zeitschriften und Zeitungen in gedruckter und (seit September 2017) auch in elektronischer Form, sowie Medienwerke in Bild und Ton, die in körperlicher Form verbreitet oder in unkörperlicher Form zugänglich gemacht werden. Auch Neuauflagen oder Neuausgaben sind abzuliefern.

Grundlage für diese Verpflichtung ist das Hessische Bibliotheksgesetz (Hess BiblG) vom 20.9.2010  (GVBl des Landes Hessen vom 23.09.2010) und die Verordnung über die Pflichtablieferung von Medienwerken (PflAV) vom 14.08.2017 (GVBl des Landes Hessen vom 13.09.2017).

Ablieferung von Pflichtexemplaren bitte an folgende Adresse:

Hochschul- und Landesbibliothek Fulda
Pflichtexemplarstelle
Heinrich-von-Bibra-Platz 12
36037 Fulda


Ablieferung von elektronischen Pflichtexemplaren:

Sollten Sie elektronisch publizieren (z.B. E-Books oder E-Zeitschriften), so stellen wir Ihnen zwei Möglichkeiten der Ablieferung von E-Pflichtexemplaren bereit: die manuelle Ablieferung über ein Webformular, sowie ein automatisiertes Verfahren über einen zuvor eingerichteten Hotfolder. Für das automatisierte Ablieferungsverfahren müssen neben den Publikationen auch Metadaten bereitgestellt werden.

Vor der Ablieferung elektronischer Pflichtexemplare wenden Sie sich bitte an:
ablieferung-epflicht(at)hlb.hs-fulda.de

Weitere Informationen zur E-Pflicht und zum Ablieferungsverfahren erhalten Sie hier: https://epflicht-hessen.hebis.de

Nutzung:

Die Pflichtexemplare sind im FILIP nachgewiesen. Sie sind nur im Lesesaal zu benutzen. In der Regel erwirbt die HLB Fulda ein weiteres Exemplar, das regulär ausgeliehen werden kann. Für die Nutzung elektronischer Pflichtexemplare, die aufgrund einer Vorgabe des Verlags z.T. nicht frei im Netz abrufbar sind, steht im Lesesaal am Standort Heinrich-von-Bibra-Platz ein Rechner zur Verfügung.

Kontakt

Michaela Krasel

+49 661 9640-9873

Kontakt

Anna Unrau

+49 661 9640-9872Gebäude HLB-HVB, Raum 7
Anna Unrau+49 661 9640-9872