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Leitlinien

Leitlinen

Die Hochschule Fulda hat hochschulweite Leitlinien zum Open Access-Publizieren sowie zum Umgang mit Forschungsdaten verabschiedet. Das Präsidium hat beide Leitlinien am 24. Oktober 2018 nach Zustimmung des Senats vom 11. Juni 2018 beschlossen. Die Beschlüsse sind das Ergebnis zahlreicher Vorstellungen und Diskussionen in verschiedenen Gremien und mit mehreren Fachbereichen, um die Positionen aller Interessengruppen zu berücksichtigten.

Die Hochschule Fulda hat am 24. Oktober 2018 eine hochschulweite Open Access-Leitlinie veröffentlicht. Darin begrüßt sie es, wenn die Mitarbeiter*innen ihre Publikationen im Wege des Open Access veröffentlichen. Zeitgleich hat sie die Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen unterzeichnet. Deren Befürworter unterstützen den Gedanken des Open Access und fördern die Weiterentwicklung des Open Access-Paradigmas aktiv mit dem Ziel, den größtmöglichen Nutzen für Wissenschaft und Gesellschaft zu erreichen.

Zur Umsetzung der Leitlinie empfiehlt die Hochschulleitung allen Wissenschaftler*innen, ihre Publikationen auf dem Open Access-Server "FulDok – Fuldaer Dokumentenserver" der HLB zu archivieren (Parallel-, Embargo- oder Zweitveröffentlichung). Was welcher Verlag bei der Selbstarchivierung von Artikeln gestattet, zeigt die SHERPA/RoMEO-Liste. Unabhängig von vertraglichen Vereinbarungen haben Autor*innen das unabdingbare Recht zur Zweitveröffentlichung nach § 38 (4) UrhG.

Maßgebliche Förderorganisationen unterstützen Open Access bereits seit längerem. Die Forschenden der Hochschule Fulda haben die freie Wahl, auf welche Art sie publizieren möchten.

Weitere Informationen:

Die zehn Grundsätze der Leitlinie bieten einen fächerübergreifenden Rahmen für den zeitgemäßen Umgang mit (digitalen) Daten nach allgemeinen wissenschaftlichen Standards und im Sinne eines Ausgleichs zwischen Wissenschaftsfreiheit, Datenschutzrecht, Hochschulrecht, gewerblichen Schutzrechten (z. B. Sperrfristen, Patenten), ethischen Fragen sowie dem allgemeinen Nutzen eines ungehinderten Zugangs und der freien Nachnutzung. Sie richten sich an alle Forschenden der Hochschule Fulda und sollen als hochschulweite Standards für den Umgang mit Forschungsdaten gelten.

Die wissenschaftlichen Zentren, Forschungsverbünde, Fachbereiche und Promotionszentren der Hochschule Fulda sind aufgerufen, für eine sachgemäße Umsetzung passende fachliche Standards für die Erzeugung, Aufbereitung und Bereitstellung von Forschungsdaten zu identifizieren und zu entwickeln. Die Methoden des fachspezifischen Forschungsdatenmanagements sollen in der Forschung und Lehre der Zentren, Verbünde und Fachbereiche angemessen verankert werden. Mitarbeiter*innen, Promovierende sowie Studierende sollten möglichst frühzeitig im verantwortungsvollen Umgang mit Forschungsdaten angeleitet werden. Wesentliches Ziel ist, dass die Forschenden ihre in dieser Leitlinie beschriebenen Verantwortlichkeiten wahrnehmen und die Auflagen von Wissenschaftsförderern und weiteren Rechtsträger*innen einhalten können.

Nationale und internationale Wissenschaftsförder*innen fordern von den Forschenden zunehmend verbindliche Aussagen über den Umgang mit Forschungsdaten im Projektverlauf. Regelmäßig wird bereits beim Einwerben von Fördermitteln eine Darlegung verlangt, wie mit den im Projekt zu erwartenden Forschungsdaten umgegangen wird. Auch Verlage verlangen vermehrt die Bereitstellung der Daten bzw. die Ablage in bestimmten Repositorien.

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