Bibliotheksausweis für Kinder und Jugendliche
Kinder von 7 bis 15 Jahren können sich nicht eigenständig anmelden.
Für die Anmeldung von Minderjährigen ist immer die schriftliche Einverständniserklärung einer Erziehungsberechtigten* erforderlich.
Die Anmeldung von Minderjährigen unter 16 Jahren erfolgt nur in Gegenwart einer Erziehungsberechtigten*. Ab 16 Jahren ist die von einer Erziehungsberechtigten* unterschriebene Einverständniserklärung vorzulegen.
Kinder zwischen 7 und 12 Jahren werden an der Servicetheke in der Kinder- und Jugendabteilung am Heinrich-von-Bibra-Platz angemeldet. Jugendliche ab 13 Jahren erhalten ihren Bibliotheksausweis an der Servicetheke im EG am Heinrich-von-Bibra-Platz.
Welche Dokumente benötigt die/der Erziehungsberechtigte/r?
Sie benötigen als Erziehungsberechtigte folgende Dokumente:
Ihre Staatsangehörigkeit | Sie benötigen |
---|---|
Deutsch | deutscher Personalausweis |
oder deutscher Reisepass mit einer deutschen weniger als sechs Monate alten Meldebescheinigung | |
EU-Ausland | ausländischer Personalausweis bzw. Reisepass |
eine deutsche weniger als sechs Monate alte Meldebescheinigung | |
Nicht-EU-Ausland | ausländischer Personalausweis bzw. Reisepass |
eine deutsche weniger als sechs Monate alte Meldebescheinigung | |
ein noch mindestens drei Monate gültiger Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis, Visum) | |
Geflüchtete Personen (Nicht-EU-Ausland) | eine Aufenthaltsgestattung |
oder eine Fiktionsbescheinigung | |
oder einen Aufenthaltstitel | |
oder eine Duldung |
Gültigkeit des Bibliotheksausweises
Die Gültigkeit des Ausweises beträgt i.d.R. 3 Jahre. Sie verlängert sich automatisch um den gleichen Zeitraum, wenn in dieser Zeit Ausleihvorgänge stattgefunden haben.
Mit Erreichen des 13. Geburtstages kann der Ausweis durch einen Ausweis für Jugendliche/Erwachsene ersetzt werden. Auf Wunsch kann dann an der Servicetheke unter Vorlage des Kinder-Bibliotheksausweises ein neuer Ausweis ohne die Einschränkungen des Ausweises für Kinder ausgestellt werden.
Adress- und Namensänderungen
Bitte teilen Sie Namens- und Adressänderungen unverzüglich der HLB unter Vorlage der entsprechenden Dokumente (Personalausweis/Reisepass mit Meldebescheinigung/Aufenthaltstitel) mit.
Verlust des Bibliotheksausweises
Wurde der Bibliotheksausweis verloren oder gestohlen, lassen Sie bitte unverzüglich das Bibliothekskonto sperren. Während unserer Servicezeiten wenden Sie sich an die Mitarbeitenden an den Servicetheken, außerhalb der Servicezeiten wenden Sie sich an uns per E-Mail.
Einen kostenpflichtigen Ersatzausweis erhalten Sie gegen Vorlage der entsprechenden Dokumente (Personalausweis/Reisepass mit Meldebescheinigung/Aufenthaltstitel).