Bibliotheksausweis für Kinder und Jugendliche

Der Bibliotheksausweis für Kinder und Jugendliche von 7 bis 17 Jahren wird über das Online-Formular beantragt. Für die Anmeldung von Minderjährigen ist immer auch die schriftliche Einverständniserklärung einer Erziehungsberechtigten* sowie die unten genannten Dokumente erforderlich.

Der Bibliotheksausweis für Minderjährige unter 16 Jahren wird nur in Gegenwart einer Erziehungsberechtigten* ausgestellt. Ab 16 Jahren kann man ihn auch selbst abholen.
In beiden Fällen ist die von einer Erziehungsberechtigten* unterschriebene Einverständniserklärung vorzulegen.

Kinder zwischen 7 und 12 Jahren erhalten ihren Bibliotheksausweis in der Kinder- und Jugendabteilung am Heinrich-von-Bibra-Platz. Jugendliche ab 13 Jahren erhalten ihren Bibliotheksausweis im Erdgeschoss am Heinrich-von-Bibra-Platz.

Welche Dokumente benötigt die/der Erziehungsberechtigte/r?

Sie benötigen als Erziehungsberechtigte folgende Dokumente:

Ihre StaatsangehörigkeitSie benötigen
Deutschdeutscher Personalausweis
oder deutscher Reisepass mit einer deutschen weniger als sechs Monate alten Meldebescheinigung
EU-Auslandausländischer Personalausweis bzw. Reisepass
und eine deutsche weniger als sechs Monate alte Meldebescheinigung
Nicht-EU-Auslandausländischer Personalausweis bzw. Reisepass
und eine deutsche weniger als sechs Monate alte Meldebescheinigung
und ein noch mindestens drei Monate gültiger Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis, Visum)
Geflüchtete Personen
(Nicht-EU-Ausland)




 
eine Aufenthaltsgestattung
oder eine Fiktionsbescheinigung
oder einen Aufenthaltstitel
oder eine Duldung

Gültigkeit des Bibliotheksausweises

Die Gültigkeit des Ausweises beträgt i.d.R. 3 Jahre. Sie verlängert sich automatisch um den gleichen Zeitraum, wenn in dieser Zeit Ausleihvorgänge stattgefunden haben.

Mit Erreichen des 13. Geburtstages kann der Ausweis durch einen Ausweis für Jugendliche/Erwachsene ersetzt werden. Auf Wunsch kann dann an der Servicetheke unter Vorlage des Kinder-Bibliotheksausweises ein neuer Ausweis ohne die Einschränkungen des Ausweises für Kinder ausgestellt werden.

Adress- und Namensänderungen

Bitte teilen Sie Namens- und Adressänderungen unverzüglich der HLB unter Vorlage der entsprechenden Dokumente (Personalausweis/Reisepass mit Meldebescheinigung/Aufenthaltstitel) mit.

Verlust des Bibliotheksausweises

Wurde der Bibliotheksausweis verloren oder gestohlen, lassen Sie bitte unverzüglich das Bibliothekskonto sperren. Während unserer Servicezeiten wenden Sie sich an die Mitarbeitenden an den Servicetheken, außerhalb der Servicezeiten wenden Sie sich an uns per E-Mail.

Einen kostenpflichtigen Ersatzausweis erhalten Sie gegen Vorlage der entsprechenden Dokumente (Personalausweis/Reisepass mit Meldebescheinigung/Aufenthaltstitel).

Rückgabe des Bibliotheksausweises

Wenn Ihr Kind die Bibliothek nicht mehr nutzen soll, geben Sie bitte den Bibliotheksausweis an einer unserer Servicetheken zurück.

Kontakt

Kinder und Jugend

+49 661 9640-9880

Kontakt

Service

+49 661 9640-9810/-9850

Weiterführende Links

Online-Formular