Rollcontainer
Promovierende und Studierende der Hochschule Fulda können Rollcontainer ausleihen, um entliehene Medien und eigenes Lernmaterial in der Bibliothek aufzubewahren.
Kommen Sie einfach während unserer Servicezeiten an die Servicetheke am Standort Campus. Der Rollcontainer wird wie ein Medium auf Ihr Ausleihkonto verbucht und der zugehörige Schlüssel ausgehändigt. Eine Weitergabe des Schlüssels an Dritte oder eine Nutzung des Rollcontainers durch Dritte ist nicht gestattet.
Die Ausgabe des Rollcontainers erfolgt während der Servicezeiten an der Servicetheke. Der Rollcontainer ist bei der Übergabe auf etwa vorhandene Schäden zu prüfen. Diese sind dem Personal unverzüglich anzuzeigen und schriftlich bestätigen zu lassen. Erfolgt keine Anzeige, so wird angenommen, dass der Rollcontainer in einwandfreiem Zustand übergeben wurde.
Sie können den Rollcontainer 28 Tage in der Bibliothek nutzen. Liegt keine Vormerkung vor, können Sie die Frist bis zu dreimal verlängern.
Sie dürfen entliehene Medien der HLB, eigene Bücher und Lernmaterialien einschließen. Nicht entliehene Medien, Präsenzexemplare oder Medien aus Semesterapparaten sowie Lebensmittel oder Taschen dürfen Sie nicht einschließen.
Das Bibliothekspersonal ist berechtigt, den Rollcontainer zu kontrollieren und nicht erlaubte Gegenstände, z.B. nicht ausgeliehene Medien aus dem Bestand der HLB oder Lebensmittel, zu entnehmen. Entnommene Lebensmittel werden entsorgt, eventuelle Pfandbeträge entfallen.
Wenn Sie in der Bibliothek arbeiten, achten Sie bitte darauf, dass der Container Fluchtwege und Notausgänge nicht versperrt. Wenn Sie die Bibliothek verlassen, parken Sie ihn bitte unter der Treppe im Atrium.
Sie geben den geräumten Rollcontainer mit dem zugehörigen Schlüssel während unserer Servicezeiten an der Theke am Standort Campus zurück. Wir buchen ihn dann von Ihrem Konto. Lassen Sie sich bitte einen Rückgabebeleg geben.
Die Nutzung ist kostenlos.
Sie können sich einen Container während der Servicezeiten durch das Personal an der Servicetheke vormerken lassen.
Wird die vereinbarte Nutzungsdauer überschritten, erfolgen Mahnungen. Die Bibliothek ist berechtigt, nach dreimaliger erfolgloser Mahnung den Rollcontainer zu räumen. Die entnommenen Gegenstände werden wie Fundsachen behandelt (s. § 9 Hausordnung). Entliehene Medien werden zurückgebucht.
Der Verlust des Schlüssels ist dem Personal unverzüglich anzuzeigen. Die Bibliothek übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch den Verlust des Schlüssels entstehen. Im Falle eines Schlüsselverlustes wird der Rollcontainerinhalt nur gegen Vorlage des Bibliotheksausweises (ggf. eines Lichtbildausweises wie Personalausweis/Pass) ausgehändigt.
Für Schäden, die aufgrund einer unsachgemäßen Nutzung des Containers entstehen, haften Sie. Kosten für eine Reparatur oder eine Neubeschaffung des Rollcontainer werden ggf. in Rechnung gestellt.
Die Aufbewahrung in den Rollcontainern gilt nicht als Verwahrung durch die Bibliothek. Die Bibliothek haftet nicht für die eingebrachten Medien und Gegenstände. Daher sollten Sie dort keine wertvollen Gegenstände dauerhaft ohne Aufsicht lagern.