Forschungsdaten-Leitlinie

Die Hochschule Fulda hat am 24. Oktober 2018 eine hochschulweite Leitlinie zum Umgang mit Forschungsdaten verabschiedet. Die zehn Grundsätze der Leitlinie bieten einen fächerübergreifenden Rahmen für den zeitgemäßen Umgang mit (digitalen) Daten nach allgemeinen wissenschaftlichen Standards und im Sinne eines Ausgleichs zwischen Wissenschaftsfreiheit, Datenschutzrecht, Hochschulrecht, gewerblichen Schutzrechten (z. B. Sperrfristen, Patenten), ethischen Fragen sowie dem allgemeinen Nutzen eines ungehinderten Zugangs und der freien Nachnutzung. Sie richten sich an alle Forschenden der Hochschule Fulda und sollen als hochschulweite Standards für den Umgang mit Forschungsdaten gelten.

Die wissenschaftlichen Zentren, Forschungsverbünde, Fachbereiche und Promotionszentren der Hochschule Fulda sind aufgerufen, für eine sachgemäße Umsetzung passende fachliche Standards für die Erzeugung, Aufbereitung und Bereitstellung von Forschungsdaten zu identifizieren und zu entwickeln. Die Methoden des fachspezifischen Forschungsdatenmanagements sollen in der Forschung und Lehre der Zentren, Verbünde und Fachbereiche angemessen verankert werden. Mitarbeiter*innen, Promovierende sowie Studierende sollten möglichst frühzeitig im verantwortungsvollen Umgang mit Forschungsdaten angeleitet werden. Wesentliches Ziel ist, dass die Forschenden ihre in dieser Leitlinie beschriebenen Verantwortlichkeiten wahrnehmen und die Auflagen von Wissenschaftsförderern und weiteren Rechtsträger*innen einhalten können.

Das Präsidium hat die Leitlinie zum Umgang mit Forschungsdaten an der Hochschule Fulda am 24. Oktober 2018 nach Zustimmung des Senats vom 11. Juni 2018 beschlossen. Der Beschluss ist das Ergebnis zahlreicher Vorstellungen und Diskussionen in verschiedenen Gremien und mit mehreren Fachbereichen, um die Positionen aller Interessengruppen zu berücksichtigten. Nationale und internationale Wissenschaftsförderer fordern von den Forschenden zunehmend verbindliche Aussagen über den Umgang mit Forschungsdaten im Projektverlauf. Regelmäßig wird bereits beim Einwerben von Fördermitteln eine Darlegung verlangt, wie mit den im Projekt zu erwartenden Forschungsdaten umgegangen wird. Auch Verlage verlangen vermehrt die Bereitstellung der Daten bzw. die Ablage in bestimmten Repositorien.

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