Bibliotheksausweis für Personen mit Chipkarte
Berechtigte Personen, wie z.B. Gasthörer*innen, erhalten von der Hochschule eine Chipkarte, mit der sie u.a. die Hochschul-, Landes- und Stadtbibliothek nutzen können. Mit der Chipkarte wird automatisch ein Bibliothekskonto eingerichtet. Auf der Rückseite der Chipkarte ist die Bibliotheksausweisnummer in Klarschrift und als Barcode aufgedruckt.
Zusammen mit der Chipkarte erhalten Sie auch eine Hochschul-E-Mail-Adresse.
Bitte setzen Sie sich vor der erstmaligen Nutzung der Chipkarte als Bibliotheksausweis ein Passwort.
Die E-Mail zur Passwortsetzung geht dann automatisch an Ihre Hochschul-E-Mailadresse.
Die Chipkarte wird mit Ende der Berechtigung automatisch ungültig.
Möchten Sie anschließend die Bibliothek weiter nutzen, erhalten Sie gegen Vorlage der entsprechenden Dokumente (Personalausweises/Reisepass mit Meldebescheinigung/Aufenthaltstitel) an der Servicetheke während der Servicezeiten einen neuen Bibliotheksausweis.
Über Adress- und Namensänderungen informieren Sie das Studienbüro: horstl(at)hs-fulda.de
Haben Sie Ihre Chipkarte verloren oder wurde sie gestohlen, melden Sie den Verlust bitte unverzüglich dem Student Service Center und der Bibliothek, damit wir Ihr Bibliothekskonto sperren. Während unserer Servicezeiten wenden Sie sich an die Mitarbeitenden an den Servicetheken, außerhalb der Servicezeiten schreiben Sie eine E-Mail an service-hlsb(at)hs-fulda.de.
Eine Rückgabe der Chipkarte in der Bibliothek ist nicht möglich. Endet Ihre Berechtigung für eine Chipkarte, wird diese automatisch ungültig.
Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an das Student Service Center.
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