Tandem-Professur Angewandte Informatik (W1) Fachbereich Angewandte Informatik

Befristung: jeweils eine halbe Stelle (50 %) an der Hochschule Fulda sowie bei einer Praxispartner*in, Befristung bis zu 4 Jahre

Bewerbungsfrist: 31.10.2024

Die Tandem-Professur gem. § 71 HessHG wird für bis zu 4 Jahre befristet im Umfang jeweils einer halben Stelle (50 %) an der Hochschule Fulda sowie bei einer Praxispartner*in besetzt. Der Umfang der Lehrverpflichtung beträgt gemäß der LVVO 8 SWS. Die Ausschreibung richtet sich daher ausschließlich an Nachwuchswissenschaftler*innen, bei denen die Einstellungsvoraussetzungen des § 68 Abs. 2, 2. HS HessHG noch nicht vorliegen. Die fehlende dreijährige außerhochschulische Berufspraxis wird im Rahmen der Tandem-Professur erworben. Es handelt sich je nach Schwerpunkt um zu erwerbende Kenntnisse und praktische Erfahrungen in Konzeption, Umsetzung und Test sowie Evaluation von User Interfaces ODER der praxisnahen Entwicklung und Umsetzung von Softwarelösungen. Nach Erlangung der Voraussetzungen sowie erfolgreicher Evaluation und bei Vorliegen der allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen im Zeitpunkt der Übertragung ist beabsichtigt, die Tandem-Professor*in in eine reguläre Vollzeit-Professur (W2) zu überführen. Die Evaluation umfasst die gesamte erbrachte Leistung; die Lehre an der Hochschule sowie die geleistete Arbeit bei der Praxispartner*in.

Sie bringen einen der folgenden zwei Schwerpunkte ein und entwickeln diesen im Rahmen Ihrer Tandem-Professur weiter:

  • Medieninformatik mit Themen der Mensch-Computer Interaktion wie Usability oder Softwareentwicklung mit Themen aus dem Software-Engineering wie der Programmierausbildung

    Darüber hinaus gehört zu Ihren Aufgabengebieten:
  • Sie vertreten Lehre (Bachelor/Master) im Bereich der Denomination „Angewandte Informatik“ inkl. Ihres Schwerpunktes auf Deutsch und Englisch
  • Sie wirken an der konzeptionellen Weiterentwicklung des Fachbereichs in Lehre und Forschung mi

Ihr Profil

  • Abgeschlossenes einschlägiges informatiknahes Studium
  • Nachgewiesene wissenschaftliche Qualifikation; durch eine Promotion und einschlägige aktuelle Veröffentlichungen
  • Nach Möglichkeit nachgewiesene Fähigkeiten zur Motivation für eine praxisorientierte Lehre und Freude im Umgang mit Studierenden
  • Von Vorteil sind zusätzliche Erfahrungen im Bereich IT Sicherheit
  • Interesse weiterführende Praxiserfahrungen parallel zur Lehre an der Hochschule in einer Firma zu sammeln

Wir bieten Ihnen

  • Eine Vernetzung mit etablierten Praxispartner*innen
  • Eine Hochschule mit attraktivem Lehr, -Forschungs-, und Arbeitsumfeld und eigenständigem Promotionsrecht
  • Individuelle Gestaltungsmöglichkeiten und einen hohen Praxis- und Anwendungsbezug in Lehre und Forschung
  • Hochschulinterne und hochschulübergreifende Promotionszentren
  • Die Mitarbeit in wissenschaftlichen Zentren und Forschungsverbünden der Hochschule Fulda
  • Moderne technische Ausstattungen und Speziallabore für praxisnahe Lehr- und Lernerfahrungen
  • Eine regionale Verankerung mit internationaler Ausrichtung
  • Eine familienfreundliche Campushochschule mit persönlicher Atmosphäre
  • Vielfältige Hochschulsportangebote sowie weitere Maßnahmen zur Gesundheitsförderung
  • Umfangreiche Angebote an hochschuldidaktischer Weiterbildung und eine modern ausgestattete Hochschul- und Landesbibliothek

Die Hochschule vertritt ein Konzept der intensiven Betreuung der Studierenden sowie der Vernetzung in der Region und erwartet deshalb eine hohe Präsenz der Lehrenden an der Hochschule.
 

Voraussetzung für die Berufung nach §§ 68 Abs. 1, 71 HessHG
› abgeschlossenes Hochschulstudium (Master oder entsprechend)
› eine qualifizierte Promotion,
› nachweislich pädagogische Eignung,
› Sie verfügen bereits über 2 Jahre Berufserfahrung mit mind. 50% Umfang innerhalb des Hochschulbereichs.

 

Die Vergütung orientiert sich an der Besoldungsgruppe W1 der Anlage II des Hessischen Besoldungsgesetzes. Eine Finanzierung der Tandem-Professur im Rahmen des Professorinnenprogramms 2030 wird angestrebt.

 

Die Hochschule Fulda setzt sich für Chancengerechtigkeit ein und begrüßt ausdrücklich die Bewerbung von Menschen in all ihrer Vielfalt. Menschen mit Behinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Die Hochschule Fulda ist als familiengerechte Hochschule zertifiziert.

 

Ehrenamtliches Engagement wird in Hessen gefördert. Soweit Sie ehrenamtlich tätig sind, wird gebeten, dies in den Bewerbungsunterlagen anzugeben, wenn das Ehrenamt für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist. Sofern Sie einen Abschluss im Ausland erworben haben, bitten wir Sie, Ihrer Bewerbung zusätzlich die Anerkennung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss beizufügen (Langfassung der Zeugnisbewertung). Nähere Informationen finden Sie unter: https://www.kmk.org/zab/zentralstelle-fuer-auslaendisches-bildungswesen/zeugnisbewertung.html.Die Vorlage der Gleichwertigkeit ist nicht erforderlich, wenn der ausländische Bildungsabschluss in der Datenbank ANABIN explizit aufgeführt wird; dabei muss aus ANABIN hervorgehen, dass der Abschluss von einer anerkannten Hochschule verliehen wurde und der Äquivalenzklasse „gleichwertig“ in Bezug auf einen deutschen Bildungsabschluss zugeordnet ist.

 

Bitte senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis zum 31.10.2024 an den Präsidenten der Hochschule Fulda, gerne per E-Mail im PDF-Format (bewerbungen@hs-fulda.de). Für Rückfragen steht Ihnen Prof. Dr. Christian Fischer (christian.fischer@ai.hs-fulda.de) zur Verfügung.