Rückmeldung / Semesterbeitrag

Rückmeldung

Die Rückmeldung für das nächste Semester ist erforderlich, wenn Sie Ihr Studium fortsetzen möchten und keine der speziellen Bedingungen zutreffen, die eine Rückmeldung überflüssig machen würden. 

Die Rückmeldung erfolgt durch die fristgerechte Zahlung des Semesterbeitrags. Das erledigen Sie bequem über horstl: Einfach innerhalb der Rückmeldefrist das Lastschriftmandat erteilen.

Spezielle Bedingungen

  • Fortführung des Studiums nach bestandener Prüfung: Sie haben alle Prüfungen bestanden und möchten Ihr Studium im nächsten Semester fortsetzen. Daher ist eine Rückmeldung notwendig.
  • Letzte Prüfung wird im Folgesemester bewertet und Studienfortsetzung: Auch wenn Ihre letzte Prüfung noch im laufenden Semester abgelegt wurde, aber erst im Folgesemester bewertet wird und Sie Ihr Studium fortsetzen möchten, müssen Sie sich zurückmelden.
Rückmeldezeitraum Wintersemester 26/27Semesterbeitrag Präsenzstudium / Fernstudium
1. Juni - 31. Juli 2026404,80 Euro (inkl. Deutschlandsemesterticket)/ 119,00 Euro (beinhaltet kein Deutschlandsemesterticket) - je nach Studiengang
Zusammensetzung des Semesterbeitrags

Der Semesterbeitrag für das Wintersemester 26/27 setzt sich wie folgt zusammen:

  • Beitrag für Studierendenwerk 118,00 Euro (Fernstudiengänge: 59,00 Euro) 
  • Beitrag für AStA 10,00 Euro
  • Deutschlandsemesterticket 226,80 Euro
  • Verwaltungskostenbeitrag 50,00 Euro

Gesamt: 404,80 Euro Präsenzstudium (inkl. Deutschlandsemesterticket) / 119,00 Euro Fernstudium (beinhaltet kein Deutschlandsemesterticket) - je nach Studiengang

Sperre

Unter Umständen ist die Rückmeldung ins nächste Semester nicht möglich, weil in horstl eine Sperre hinterlegt ist. Kümmern Sie sich dann umgehend um ausstehende Nachweise, damit die Sperre entfernt und die Rückmeldung fristgereicht durchgeführt werden kann.

Erstattungsgründe

Wenn Sie den Semesterbeitrag gezahlt haben, obwohl dies nicht erforderlich war, erhalten Sie unter den folgenden Bedingungen eine Rückerstattung:

  • bei Doppelzahlung
  • bei Exmatrikulation von Amts wegen: Wenn Sie eine Prüfung endgültig nicht bestanden haben und das Studium beenden müssen.
  • bei Studienabschluss: Sobald Sie Ihre letzte Prüfungsleistung im laufenden Semester erbracht haben (unabhängig davon, ob die Bewertung, die Zeugnisbeantragung oder -ausgabe im laufendem oder Folgesemester erfolgt). Sie müssen für die Bewertung und den Erhalt der Abschlussunterlagen im Folgesemester nicht mehr immatrikuliert sein.
  • bei Hochschulwechsel oder eigener Exmatrikulation: Wenn der Antrag vor Semester-bzw. Vorlesungsbeginn des Folgesemesters gestellt wird.
    ACHTUNG: Hier wird der Semesterbetrag abzgl. der Verwaltungskosten ausgezahlt.

Rückerstattungsantrag Semesterbeitrag

Hilfe bei Fragen

Bei Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an das Studienbüro: horstl(at)hs-fulda.de

Wie kann ich mich zurückmelden?

keine Rückerstattung

  • Sie haben sich auf eigenen Wunsch exmatrikuliert oder die Hochschule nach Vorlesungsbeginn des Folgesemesters gewechselt.