Rückmeldung / Semesterbeitrag

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Hochschule Fulda

Um im jeweils nächsten Semester das Studium fortzusetzen, müssen Sie sich dafür zurückmelden.
Das erledigen Sie bequem über horstl: Einfach innerhalb der Rückmeldefrist das Lastschriftmandat erteilen.

Unter Umständen ist die Rückmeldung ins nächste Semester nicht möglich, weil in horstl eine Sperre hinterlegt ist (fehlender Sprachnachweis, Zahlungsverzug Krankenkasse, Prüfung endgültig nicht bestanden o.ä.). Kümmern Sie sich dann umgehend um ausstehende Nachweise, damit die Sperre entfernt und die Rückmeldung fristgereicht durchgeführt werden kann.

Rückmeldezeitraum Wintersemester 25/26Semesterbeitrag Präsenzstudium / Fernstudium
1. Juni - 31. Juli 2025382,50 Euro (inkl. studentischem Deutschlandticket)/ 116,85 Euro (beinhaltet kein studentisches Deutschlandticket)
Zusammensetzung des Semesterbeitrags

Der Semesterbeitrag für das Wintersemester 2025/26 setzt sich wie folgt zusammen:

  • Beitrag für Studierendenwerk 113,70 Euro (Fernstudiengänge: 56,85 Euro)
  • Beitrag für AStA 10,00 Euro
  • studentisches Deutschlandticket 208,80 Euro
  • Verwaltungskostenbeitrag 50,00 Euro

Gesamt: 382,50 Euro Präsenzstudium (inkl. studentischem Deutschlandticket) / 116,85 Euro Fernstudium (beinhaltet kein studentisches Deutschlandticket)

Hilfe bei Fragen

Bei Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an das Studienbüro: horstl(at)hs-fulda.de

Wie kann ich mich zurückmelden?

Rückerstattung des Semesterbeitrags

  • Sie haben den Semesterbeitrag doppelt bezahlt.
  • Sie haben den Semesterbeitrag bezahlt, haben aber im vorherigen Semester eine Prüfung nicht bestanden und dürfen den Studiengang nicht fortführen. Es erfolgt eine Exmatrikulation von Amts wegen.
  • Sie haben Ihre letzte Prüfung im laufendem Semester vollständig abgelegt und diese wurde bewertet. Die Abschlussunterlagen wurden im laufendem Semester ausgehändigt.
  • Sie haben Ihre letzte Prüfung im laufendem Semester vollständig abgelegt und diese wurde bewertet. Die Abschlussunterlagen wurden allerdings im Folgesemester ausgehändigt.
  • Sie haben Ihre letzte Prüfung im laufendem Semester vollständig abgelegt oder abgegeben. Die Prüfung wurde im Folgesemester bewertet. Die Abschlussunterlagen wurden im Folgesemester beantragt und ausgehändigt.
  • Sie haben sich auf eigenen Wunsch exmatrikuliert oder die Hochschule vor Semesterbeginn bzw. vor Vorlesungsbeginn des Folgesemesters gewechselt. ACHTUNG: Hier wird der Semesterbetrag abzgl. der Verwaltungskosten ausgezahlt. 
keine Rückerstattung des Semesterbeitrags

  • Sie haben sich auf eigenen Wunsch exmatrikuliert oder die Hochschule nach Vorlesungsbeginn des Folgesemesters gewechselt.
Antrag auf Rückerstattung des Semesterbeitrages

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Antrag auf Rückerstattung des Semesterbeitrags