Rückmeldung / Semesterbeitrag

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Hochschule Fulda

Die Rückmeldung für das nächste Semester ist erforderlich, wenn Sie Ihr Studium fortsetzen möchten und keine der speziellen Bedingungen zutreffen, die eine Rückmeldung überflüssig machen würden. 

Die Rückmeldung erfolgt durch die fristgerechte Zahlung des Semesterbeitrags. Das erledigen Sie bequem über horstl: Einfach innerhalb der Rückmeldefrist das Lastschriftmandat erteilen.

Spezielle Bedingungen

  • Fortführung des Studiums nach bestandener Prüfung: Sie haben alle Prüfungen bestanden und möchten Ihr Studium im nächsten Semester fortsetzen. Daher ist eine Rückmeldung notwendig.
  • Letzte Prüfung wird im Folgesemester bewertet und Studienfortsetzung: Auch wenn Ihre letzte Prüfung noch im laufenden Semester abgelegt wurde, aber erst im Folgesemester bewertet wird und Sie Ihr Studium fortsetzen möchten, müssen Sie sich zurückmelden.
Rückmeldezeitraum Sommersemester 26Semesterbeitrag Präsenzstudium / Fernstudium
1. Dezember 2025 - 31. Januar 2026386,80 Euro (inkl. studentischem Deutschlandticket)/ 119,00 Euro (beinhaltet kein studentisches Deutschlandticket)
Zusammensetzung des Semesterbeitrags

Der Semesterbeitrag für das Sommersemester 2026 setzt sich wie folgt zusammen:

  • Beitrag für Studierendenwerk 118,00 Euro (Fernstudiengänge: 59,00 Euro)
  • Beitrag für AStA 10,00 Euro
  • studentisches Deutschlandticket 208,80 Euro
  • Verwaltungskostenbeitrag 50,00 Euro

Gesamt: 386,80 Euro Präsenzstudium (inkl. studentischem Deutschlandticket) / 119,00 Euro Fernstudium (beinhaltet kein studentisches Deutschlandticket)

Sperre

Unter Umständen ist die Rückmeldung ins nächste Semester nicht möglich, weil in horstl eine Sperre hinterlegt ist (fehlender Sprachnachweis, Zahlungsverzug Krankenkasse, Prüfung endgültig nicht bestanden o.ä.). Kümmern Sie sich dann umgehend um ausstehende Nachweise, damit die Sperre entfernt und die Rückmeldung fristgereicht durchgeführt werden kann.

Erstattungsgründe

Wenn Sie den Semesterbeitrag gezahlt haben, obwohl dies nicht erforderlich war, erhalten Sie unter den folgenden Bedingungen eine Rückerstattung:

  • Sie haben den Semesterbeitrag doppelt bezahlt.
  • Sie haben den Semesterbeitrag bezahlt, haben aber im vorherigen Semester eine Prüfung nicht bestanden und dürfen den Studiengang nicht fortführen. Es erfolgt eine Exmatrikulation von Amts wegen.
  • Sie haben Ihre letzte Prüfung im laufendem Semester vollständig abgelegt und diese wurde bewertet. Die Abschlussunterlagen wurden im laufendem Semester ausgehändigt.
  • Sie haben Ihre letzte Prüfung im laufendem Semester vollständig abgelegt und diese wurde bewertet. Die Abschlussunterlagen wurden allerdings im Folgesemester ausgehändigt.
  • Sie haben Ihre letzte Prüfung im laufendem Semester vollständig abgelegt oder abgegeben. Die Prüfung wurde im Folgesemester bewertet. Die Abschlussunterlagen wurden im Folgesemester beantragt und ausgehändigt.
  • Sie haben sich auf eigenen Wunsch exmatrikuliert oder die Hochschule vor Semesterbeginn bzw. vor Vorlesungsbeginn des Folgesemesters gewechselt. ACHTUNG: Hier wird der Semesterbetrag abzgl. der Verwaltungskosten ausgezahlt.
  • Rückerstattungsantrag Semesterbeitrag

Hilfe bei Fragen

Bei Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an das Studienbüro: horstl(at)hs-fulda.de

Wie kann ich mich zurückmelden?

keine Rückerstattung

  • Sie haben sich auf eigenen Wunsch exmatrikuliert oder die Hochschule nach Vorlesungsbeginn des Folgesemesters gewechselt.