Rückmeldung / Semesterbeitrag

Die Rückmeldung für das nächste Semester ist erforderlich, wenn Sie Ihr Studium fortsetzen möchten und keine der speziellen Bedingungen zutreffen, die eine Rückmeldung überflüssig machen würden. 

Die Rückmeldung erfolgt durch die fristgerechte Zahlung des Semesterbeitrags. Das erledigen Sie bequem über horstl: Einfach innerhalb der Rückmeldefrist das Lastschriftmandat erteilen.

Rückmeldezeitraum Wintersemester 26/27

1. Juni - 31. Juli 2026

  • Präsenzstudium: 404,80 Euro (inkl. Deutschlandsemesterticket)
  • Fernstudium: 119,00 Euro (beinhaltet kein Deutschlandsemesterticket) - je nach Studiengang

Tipp: Wenn Sie die letzte Prüfung im laufenden Semester abgelegt haben, die Bewertung aber voraussichtlich erst im Folgesemester erfolgt, ist eine Rückmeldung nicht erforderlich. Sofern die Prüfung bestanden wurde, können Sie auch im Status „exmatrikuliert“ über horstl Ihre Abschlussunterlagen beantragen. Im Falle einer nicht bestandenen Prüfung werden Sie rückwirkend wieder immatrikuliert. Wenden Sie sich dann bitte an horstl(at)hs-fulda.de .

Zusammensetzung des Semesterbeitrags

Der Semesterbeitrag für das Wintersemester 26/27 setzt sich wie folgt zusammen:

  • Beitrag für Studierendenwerk 118,00 Euro (Fernstudiengänge: 59,00 Euro) 
  • Beitrag für AStA 10,00 Euro
  • Deutschlandsemesterticket 226,80 Euro
  • Verwaltungskostenbeitrag 50,00 Euro

Gesamt: 404,80 Euro Präsenzstudium (inkl. Deutschlandsemesterticket) / 119,00 Euro Fernstudium (beinhaltet kein Deutschlandsemesterticket) - je nach Studiengang

Sperre

Unter Umständen ist die Rückmeldung ins nächste Semester nicht möglich, weil in horstl eine Sperre hinterlegt ist. Kümmern Sie sich dann umgehend um ausstehende Nachweise, damit die Sperre entfernt und die Rückmeldung fristgereicht durchgeführt werden kann.

Erstattungsgründe nach bereits erfolgter Rückmeldung

Wenn Sie im Rahmen der Rückmeldung den Semesterbeitrag für das Folgesemester bereits gezahlt haben, können Sie unter den nachfolgenden Voraussetzungen dessen Rückerstattung beantragen:

  • Doppelzahlung:
    Sie haben den Semesterbeitrag doppelt gezahlt (Nachweis erforderlich)
  • Studienabschluss 
    Sie haben im laufenden Semester das Studium erfolgreich abgeschlossen und auch bereits die Abschlussunterlagen ausgehändigt bekommen.
  • Exmatrikulation auf eigenen Wunsch vor Semesterwechsel
    Sie möchten sich bis zum Ende des laufenden Semesters (31.3. bzw. 30.9) auf eigenen Antrag exmatrikulieren. Unabhängig vom Grund Ihres Exmatrikulationsantrags erhalten Sie den Semesterbeitrag abzüglich des Verwaltungskostenbeitrag für das Folgesemester zurück.
  • Exmatrikulation aufgrund von Hochschulwechsel bis Vorlesungsbeginn:
    Sie beantragen bis zum offiziellen Beginn der Vorlesungszeit des Folgesemesters die Exmatrikulation aufgrund eines Hochschulwechsels. Sie erhalten dann den Semesterbeitrag abzüglich des Verwaltungskostenbeitrag für das Folgesemester zurück. Bedingung ist, dass ein Nachweis über die Immatrikulation an einer anderen Hochschule eingereicht wird.

Rückerstattungsantrag Semesterbeitrag

Hilfe bei Fragen

Bei Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an das Studienbüro: horstl(at)hs-fulda.de

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