Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen

Der Weg vom Learning Agreement zur Anerkennung

Ein Auslandsaufenthalt ohne Zeitverlust für Ihr reguläres Studium ist möglich. Hier erfahren Sie, wie Sie sich Ihre im Ausland erbrachten Studienleistungen anerkennen lassen:


Vor dem Auslandsaufenthalt

Zunächst suchen Sie sich auf der Webseite Ihrer Gasthochschule geeignete Kurse aus (Tipp: Überprüfen Sie, in welcher Unterrichtssprache diese angeboten werden!). Danach helfen Ihnen die Koordinator*innen für Internationales Ihres Fachbereichs weiter: Anhand der Modulbeschreibungen der gewählten Kurse erarbeiten sie mit Ihnen das Learning Agreement, das zunächst von Ihnen, dem Fachbereich und anschließend von der Hochschule im Ausland unterzeichnet wird. Das pdf des Learning Agreements laden Sie in Ihrem Workflow in Mobility Online hoch.

Während des Auslandaufenthalts

Stellen Sie während des Auslandsstudiums fest, dass ausgewählte Kurse nicht angeboten werden oder sich zeitlich überschneiden, können Sie die Vereinbarung im Learning Agreement innerhalb von 5 Wochen nach Antritt des Auslandsstudiums anpassen. Bei Online Learning Agreements (Erasmus) erfolgt diese über die Website www.learning-agreement.eu . Bei allen anderen Programmen im word.doc oder pdf unter During the Mobility. Bitte nehmen Sie in diesem Fall rechtzeitig Kontakt mit den Koordinator*innen für Internationales Ihres Fachbereichs auf. Änderungen des Learning Agreements werden von Ihnen sowie der Gast- und Heimathochschule unterzeichnet.

Anerkennung nach dem Auslandsaufenthalt

Nach Ihrem Auslandsaufenthalt reichen Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Anerkennung zusammen mit dem Learning Agreement und dem Transcript of Records der ausländischen Hochschule digital über Ihren Workflow in Mobility Online ein. Die Eintragungen im Anerkennungsformular müssen denen zuvor im Learning Agreement festgehaltenen Modulen entsprechen.

Die Dokumente werden durch den upload automatisch an Ihren Fachbereichskoordinator zur weiteren Bearbeitung geschickt. Nach der Bearbeitung am Fachbereich wird Ihre Anerkennung zwecks Eintragung in Horstl an das Studienbüro weitergeleitet. In der Regel werden die Leistungen ins Horstl aufgenommen und die Studienleistungen auf Ihr reguläres Studium angerechnet. Bei Fragen zur Anerkennung und/oder Notenumrechnung wenden Sie sich bitte an die Koordinator*innen für Internationales.

Sollte es zu keiner Einigung in Bezug auf die Anerkennung kommen, wenden Sie sich bitte an den Prüfungsausschuss Ihres Fachbereichs.

Notenumrechnung

Die Noten aus dem Ausland werden auf der Basis der bayrischen Formel umgerechnet. Die Übersichtslisten mit den Notenumrechnungen finden Sie in Ihrem Workflow in Mobility Online, alternativ können Sie im IO oder bei Ihrem Fachbereichskoordinator nachfragen.

Dokumentation/Diploma Supplement

Anerkannte Leistungen aus Ihrem Auslandssemester werden in einer Zusatzbescheinigung (Anlage zum Zeugnis) dokumentiert.  Mit der Aushändigung des Zeugnisses erhalten Sie ein deutsch- und englischsprachiges Diploma Supplement ausgestellt. Für Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an die Kolleg*innen im Studienbüro.