Erasmus+ für Hochschulpersonal
Als Gastdozent*in ins Ausland
Gastdozent*innen stärken durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule, ergänzen deren Lehrangebot und vermitteln ihr Fachwissen an Studierende, die nicht im Ausland studieren wollen oder können. Auch Personal aus ausländischen Unternehmen und Organisationen kann zu Lehrzwecken an deutsche Hochschulen eingeladen werden.
Sich weiterbilden im Ausland
Fachlicher Austausch, neue Perspektiven, Ausbau von Netzwerken und Stärkung der internationalen Kompetenz – nutzen Sie die Chance eines Auslandsaufenthaltes. Für eine stärkere Internationalisierung der Hochschule ermöglicht Erasmus+ die Fort- und Weiterbildung in den europäischen Programmländern. Gefördert werden zum Beispiel Sprachkurse, Studienbesuche, Hospitationen und Job Shadowing.
Für das laufende akademische Jahr gelten folgende Förderraten:
1. Fahrtkosten - Fahrtkostenzuschuss
ST-Personalmobilität zu Lehr-, Fort- und Weiterbildugszwecken
einfache Entfernung gemäß Distanzrechner | Betrag (Kosten je Einheit) pro Mobilitätsmaßnahme/-aktivität (=Hin- und Rückfahrt) | Green Travel |
---|---|---|
10 bis 99 km | 23,00 € | - |
100 bis 499 km | 180,00 € | 210 € |
500 bis 1.999 km | 275,00 € | 320 € |
2.000 bis 2.999 km | 360,00 € | 410 € |
3.000 bis 3.999 km | 530,00 € | 610 € |
4.000 bis 7.999 km | 820,00 € | - |
8.000 km und mehr | 1.500,00 € | - |
Hinweis:
Die Reisedistanz entspricht der Entfernung zwischen dem Herkunftsort und dem Zielort. Der Betrag entspricht dem Zuschuss für die An- und Rückreise zum/vom Zielort. Die Entfernungen werden mit dem Entfernungsrechner der Europäischen Kommission ermittelt. Die Entfernung der einfachen Strecke ist die Grundlage für die Berechnung der Höhe der EU-Finanzhilfe für die Hin- und Rückreise.
Personal, das sich für nachhaltiges Reisen (Green Travel) entscheidet, erhält sofern zutreffend, zusätzliche individuelle Unterstützung für Reisetage im Umfang von bis zu 4 Tagen für eine Hin- und Rückfahrt. Beachten Sie bitte, dass der Bedarf an zusätzlichen Reisetagen durch die Teilnehmenden begründet werden muss.
2. Individuelle Unterstützung
ST - Personalmobilität zu Lehr-, Fort- und Weiterbildungszwecken
Gruppe | Zielland | Betrag (Kosten je Einheit) bis zum 14. Tag der Aktivität pro Monat | Betrag (Kosten je Einheit) vom 15. - 60. Tag der Aktivität pro Monat |
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Gruppe 1 | Dänemark, Finnland, Großbritannien, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden | 180,00 € | 126,00 € |
Gruppe 2 | Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern | 160,00 € | 112,00 € |
Gruppe 3 | Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn | 140,00 € | 98,00 € |
Erfahrungsberichte
Prof. Dr. Günter Esper, Fachbereich Lebensmitteltechnologie Corvinus Universität Budapest