Erasmus+ für Hochschulpersonal

Als Gastdozent*in ins Ausland

Gastdozent*innen stärken durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule, ergänzen deren Lehrangebot und vermitteln ihr Fachwissen an Studierende, die nicht im Ausland studieren wollen oder können. Auch Personal aus ausländischen Unternehmen und Organisationen kann zu Lehrzwecken an deutsche Hochschulen eingeladen werden.

Voraussetzungen und Bewerbung

  • Gefördert werden Aufenthalte
    • an einer ausländischen Partnerhochschule mit gültiger Erasmus-Charta für Hochschulen (ECHE) oder
    • in den Programmländern an ausländischen Einrichtungen, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig sind.
  • Der Aufenthalt sollte möglichst in der Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen begründet sein ebenso wie in dem Austausch von Lehrinhalten und -methoden.
  • Der Lehraufenthalt dauert zwischen zwei Tage und zwei Monate (jeweils ohne Reisezeiten); das Unterrichtspensum liegt bei mindestens 8 Stunden je Aufenthalt bzw. je angefangener Woche. Finanziell gefördert werden an der Hochschule Fulda maximal 5 Arbeitstage.

Bewerbung

  • Bitte bewerben Sie sich bis zum 31.8. bei der/dem Koordinator*in für Internationales Ihres Fachbereichs für das darauffolgende akademische Jahr (Förderzeitraum: 1.10. - 30.9.)

Sich weiterbilden im Ausland

Fachlicher Austausch, neue Perspektiven, Ausbau von Netzwerken und Stärkung der internationalen Kompetenz – nutzen Sie die Chance eines Auslandsaufenthaltes. Für eine stärkere Internationalisierung der Hochschule ermöglicht Erasmus+ die Fort- und Weiterbildung in den europäischen Programmländern. Gefördert werden zum Beispiel Sprachkurse, Studienbesuche, Hospitationen und Job Shadowing.

Wer kann teilnehmen?

Hochschulpersonal aus allen Bereichen:

  • Allgemeine und technische Verwaltung
  • Bibliothek
  • Fachbereiche (Sekretariat, Koordination für Internationales oder Studiengangskoordination)
  • Finanzabteilung
  • Forschung und Transfer
  • Gebäudemanagement
  • International Office
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Personalmanagement
  • Rechenzentrum
  • Studierendenberatung
  • Weiterbildung

Voraussetzungen

  • Die aufnehmende Hochschule hat eine gültige Erasmus-Charta für Hochschulen (ECHE) oder ist eine im anderen Programmland ansässige Einrichtung, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist.
  • Gefördert werden Auslandsaufenthalte von 5 Arbeitstagen.

Bewerbung

  • Bitte bewerben Sie sich bis zum 30.09. über Ihren Vorgesetzten bzw. Dekan*in in der Personalabteilung per Email an Johanna Kramer (johanna.kramer(at)verw.hs-fulda.de) unter Angabe Ihres Ziellandes und der geplanten Mobilitätsmaßnahme für das darauffolgende akademische Jahr.

Auswahlkriterien

  • Qualität und inhaltliche Relevanz des Vorhabens für den Aufgabenbereich der Antragsteller*in
  • Mehrwert für die Abteilung bzw. den Fachbereich sowie die Hochschule als Ganzes

Bei einer Auswahl von Bewerbungen gleicher Eignung werden diejenigen Personen bevorzugt, die zum ersten Mal im aktuellen Jahr eine Erasmus Personalmobilität durchführen möchten.

Anträge für die sprachliche Fortbildung von Lehrenden können leider nicht berücksichtigt werden.

 

Für das laufende akademische Jahr gelten folgende Förderraten:

1. Fahrtkosten - Fahrtkostenzuschuss
ST-Personalmobilität zu Lehr-, Fort- und Weiterbildugszwecken

einfache Entfernung
gemäß Distanzrechner
Betrag (Kosten je Einheit) pro
Mobilitätsmaßnahme/-aktivität
(=Hin- und Rückfahrt)
Green Travel
10 bis 99 km23,00 €-
100 bis 499 km180,00 €210 €
500 bis 1.999 km275,00 €320 €
2.000 bis 2.999 km360,00 €410 €
3.000 bis 3.999 km530,00 €610 €
4.000 bis 7.999 km820,00 €-
8.000 km und mehr1.500,00 €-

Hinweis:
Die Reisedistanz entspricht der Entfernung zwischen dem Herkunftsort und dem Zielort. Der Betrag entspricht dem Zuschuss für die An- und Rückreise zum/vom Zielort. Die Entfernungen werden mit dem Entfernungsrechner der Europäischen Kommission ermittelt. Die Entfernung der einfachen Strecke ist die Grundlage für die Berechnung der Höhe der EU-Finanzhilfe für die Hin- und Rückreise.

Personal, das sich für nachhaltiges Reisen (Green Travel) entscheidet, erhält sofern zutreffend, zusätzliche individuelle Unterstützung für Reisetage im Umfang von bis zu 4 Tagen für eine Hin- und Rückfahrt. Beachten Sie bitte, dass der Bedarf an zusätzlichen Reisetagen durch die Teilnehmenden begründet werden muss.

2. Individuelle Unterstützung
ST - Personalmobilität zu Lehr-, Fort- und Weiterbildungszwecken

GruppeZiellandBetrag (Kosten je Einheit)
bis zum 14. Tag der Aktivität
pro Monat
Betrag (Kosten je Einheit) vom
15. - 60. Tag der Aktivität
pro Monat
Gruppe 1Dänemark, Finnland, Großbritannien,
Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
180,00 €126,00 €
Gruppe 2Belgien, Deutschland, Frankreich,
Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
160,00 €112,00 €
Gruppe 3Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland,
Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
140,00 €98,00 €

 

Ansprechpartnerin

María Campuzano

stellv. Leiterin und Erasmus Koordinatorin

Erasmus Vertrags- und Finanzmanagement • Verträge mit Erasmus Partnerhochschulen • Erasmus Mobilität von Studierenden und Personal • Erasmus+ weltweit

Gebäude 10 , Raum 207
María Campuzano+49 661 9640-1451
Sprechzeiten
Online: Di 09.30 – 11.30 Uhr Persönlich: Mi 11.30 – 13.30 Uhr & Fr 10.00 – 11.00 Uhr

Erfahrungsberichte

Prof. Dr. Günter Esper, Fachbereich Lebensmitteltechnologie Corvinus Universität Budapest

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Prof. Özden Özkaya-Ferendeci, Marmara Universität
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