Green Travel

Zuschuss für Green Travel

Ab dem Aufruf 2025 steht allen Erasmus+ Teilnehmenden (Studierenden und Hochschulpersonal) unabhängig von der Dauer ihres Aufenthalts die Zahlung nach Entfernung gestaffelter Reisekostenpauschalen zu. Die Höhe der Reisekostenpauschale richtet sich danach, ob Teilnehmende überwiegend umweltfreundliche Verkehrsmittel (mindestens 50% der Strecke) nutzen oder nicht.

Studierende, die ein unmweltfreundliches Verkehrsmittel für die An- und Abreise zur Partnerhochschule nutzen können bis zu 6  Reisetagen beantragen, die für die geförderte Gesamtdauer berücksichtigt werden.  Ein gesonderter Bedarf besteht bei einer verlängerten An-/Abreise aufgrund der Nutzung eines emissionsarmen Verkehrsmittels. Diese zusätzlichen Reisetage werden auf Grundlage einer Ehrenwörtlichen Erklärung gewährt. Die Erklärung ist im Administrationsprozess der Mobilität auf Mobility Online integriert. Die Beantragung von zusätzlichen Reisetagen ist nur bei einer Entfernung ab 850 km möglich, da bei allen Studierenden 2 Reisetage ohne Beantragung berücksichtigt werden.
 

einfache Entfernung
gemäß Distanzrechner
Betrag (Kosten je Einheit) pro
Mobilitätsmaßnahme/-aktivität
(=Hin- und Rückfahrt)
Green Travel
10 bis 99 km28,00 €56 €
100 bis 499 km211,00 €285 €
500 bis 1.999 km309,00 €417 €
2.000 bis 2.999 km395,00 €535 €
3.000 bis 3.999 km580,00 €785 €
4.000 bis 7.999 km1.188,00 €1.188 €
8.000 km und mehr1.735,00 €1.735 €

Personal, das sich für nachhaltiges Reisen (Green Travel) entscheidet, erhält je nach Reisedistanz einen höheren Reisekostenzuschuss. Die genauen Infos finden Sie hier.

Welche Verkehrsmittel sind bei Green Travel gemeint?

Unter „Green Travel“ sind Reisen zu verstehen, bei dem für den überwiegenden Teil der Reise emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften genutzt werden. Eine detaillierte Auflistung der möglichen Verkehrsmittel gibt es im Erasmus+ Programm nicht. So gelten auch Reisen mit dem Schiff als „Green Travel“, wenn der Standort ansonsten nur per Flugzeug zu erreichen ist (Bsp. Irland, Island usw.)

Flugzeugreisen gelten nicht als nachhaltiges Verkehrsmittel, auch wenn CO2-Emissionen kompensiert werden.

Kann das Top-up für „Green Travel“ auch gezahlt werden, wenn nur eine Strecke (Hin- oder Rückreise) den Vorgaben entspricht?

Sofern mindestens 50% der Mobilität durch „Green Travel“ bestritten wird, erfüllt die Fahrt die Kriterien für den Zuschuss für „Green Travel“.

Ansprechpartnerin

María Campuzano stellv. Leiterin und Erasmus Koordinatorin

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