Green Travel
Zuschuss für Green Travel
Studierende können für „Green Travel“ (nachhaltiges Reisen) einen einmaligen Zuschuss (Top-Up) pro Auslandssemester bzw. bei Teilnahme an einem BIP (Blended Intensive Programme) von 50,- Euro erhalten. Weiterhin können bis zu 4 zusätzliche Aufenthaltstage als Reisetage für die geförderte Gesamtdauer berücksichtigt werden.
Studierende mit geringeren Chancen erhalten für die Teilnahme an einem BIP eine Reisekostenbeihilfe, die sich nach der Entfernung zwischen Heimathochschule und Partnerhochschule richtet. Auch hier kann "grün" gereist werden:
einfache Entfernung gemäß Distanzrechner | Betrag (Kosten je Einheit) pro Mobilitätsmaßnahme/-aktivität (=Hin- und Rückfahrt) | Green Travel |
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10 bis 99 km | 23,00 € | - |
100 bis 499 km | 180,00 € | 210 € |
500 bis 1.999 km | 275,00 € | 320 € |
2.000 bis 2.999 km | 360,00 € | 410 € |
3.000 bis 3.999 km | 530,00 € | 610 € |
4.000 bis 7.999 km | 820,00 € | - |
8.000 km und mehr | 1.500,00 € | - |
Personal, das sich für nachhaltiges Reisen (Green Travel) entscheidet, erhält je nach Reisedistanz einen höheren Reisekostenzuschuss. Die genauen Infos finden Sie hier.
Welche Verkehrsmittel sind bei Green Travel gemeint?
Unter „Green Travel“ sind Reisen zu verstehen, bei dem für den überwiegenden Teil der Reise emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften genutzt werden. Eine detaillierte Auflistung der möglichen Verkehrsmittel gibt es im Erasmus+ Programm nicht. So gelten auch Reisen mit dem Schiff als „Green Travel“, wenn der Standort ansonsten nur per Flugzeug zu erreichen ist (Bsp. Irland, Island usw.)
Flugzeugreisen gelten nicht als nachhaltiges Verkehrsmittel, auch wenn CO2-Emissionen kompensiert werden.
Kann das Top-up für „Green Travel“ auch gezahlt werden, wenn nur eine Strecke (Hin- oder Rückreise) den Vorgaben entspricht?
Sofern mindestens 50% der Mobilität durch „Green Travel“ bestritten wird, erfüllt die Fahrt die Kriterien für den Zuschuss für „Green Travel“.