Studierende und Promovierende mit geringeren Chancen

Die Inklusion und Chancengleichheit potentieller Geförderter ist ein zentrales Anliegen im Erasmus Programm. Für Studierende und Promovierende mit geringeren Chancen gibt es die Möglichkeit, eine Zusatzförderung (Top-Up) für ein Auslandssemester zu erhalten.

Gleichbehandlung und Chancengerechtigkeit
Jede Hochschuleinrichtung verpflichtet sich mit der Unterzeichnung der Erasmus Charta for Higher Education (ECHE) dazu, sämtlichen Geförderten den gleichen Zugang und äquivalente Möglichkeiten zu gewähren. Zu den Teilnehmenden mit geringeren Chancen gehören Studierende, die einer der folgenden vier Gruppen angehören:

Studierende mit Kind/ern

Wenn Sie mindestens ein Kind während des gesamten Auslandsaufenthaltes mitnehmen, können Sie unabhängig von der Anzahl der mitgenommen Kinder ein Top-up in Höhe von 250 € pro Monat erhalten. Bitte legen Sie dazu die Geburtsurkunde und die Reiseunterlagen des Kindes vor.

Erstakademiker*innen (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus)

Wenn Ihre beiden Elternteile über keinen Hochschulabschluss verfügen, können Sie ein Top-up in Höhe von 250 € pro Monat erhalten. Dazu müssen Sie die Selbsterklärung des International Office ausfüllen und unterzeichnen.

Erwerbstätige Studierende

Wenn Sie ohne Unterbrechung regelmäßig sechs Monate vor Antritt der Mobilität eine Tätigkeit ausgeübt haben, deren monatliches Brutto-Einkommen jeweils über 450 € und unter 850 € liegt und die in einem sozialversicherungspflichtigen Vertragsverhältnis (mindestens Rentenversicherungspflicht) ausgeübt wird, können Sie ein Top-up in Höhe von 250 € pro Monat erhalten. Studierende in dualen Studiengängen sind von dieser Regelung ausgenommen.

Teilnehmende mit einer Behinderung oder einer chonischen Erkrankung

Geförderte mit einem nachgewiesenen Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 20 oder einer chronischen Erkrankung mit finanziellem Mehrbedarf im Ausland können einen Realkostenantrag stellen und erhalten zusätzlich zum regulären Erasmus Mobilitätszuschuss für Studien- oder Praktikumsaufenthalte  eine maximale Zusatzförderung in Höhe von 15.000 € pro Semester. Um einen Mehrbedarf geltend zu machen, wenden Sie sich bitte an das International Office, das den Realkostenantrag mit Ihnen erarbeitet und anschließend bei der NA DAAD einreicht.
Studierende mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 20 erhalten bei Vorlage des Schwerbehindertenausweises oder Bescheids des Landessozialamts ohne Antrag ein Top-up von 250 € pro Monat.

Bei der Vorbereitung Ihres Erasmus Aufenthalts bitten wir um Bekanntgabe Ihrer Situation sowie um Einschätzung der Mehrkosten, die voraussichtlich bei Ihrer Erasmus+ Mobilität bzw. im Gastland entstehen.

Weiterführende Informationen:
Generelle Informationen finden Sie auf den Internetseiten der NA DAAD.
Werfen Sie auch einen Blick auf "Inclusive Mobilty", eine vom Erasmus Student Network (ESN) entwickelte Online-Plattform, in der Hochschuleinrichtungen ihre Zugangsmöglichkeiten beschreiben können. Das toolkit wurde von Studierenden für Studierende entwickelt und enthält Tipps und Hinweise zur Unterstützung Ihrer Vorbereitung auf einen Erasmus+ Aufenthalt.