Krankenversicherung für internationale Studierende

In Deutschland müssen sich alle Studierenden bei einer  Krankenversicherung versichern. Die Bescheinigung über die Krankenversicherung stellt Ihre Krankenkasse aus – es handelt sich dabei nicht um die Chipkarte! 
Gesetzliche Krankenversicherungen sind z. B. AOK, TK, Barmer, DAK. Es gibt aber noch viele weitere!

Sie können sich nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung zum Studierendentarif versichern, wenn Sie:

  • in einem studienvorbereitenden (Deutsch-) Kurs sind
  • das 14. Fachsemester abgeschlossen haben
  • 30 Jahre oder älter sind

In diesen Fällen müssen Sie sich privat versichern. Informationen dazu erhalten Sie im International Office.

Ihr Nachweis zur Krankenversicherung muss bei der Immatrikulation vorliegen, sonst können Sie nicht immatrikuliert werden. Sie können diesen nicht selber einreichen, sondern müssen Ihre Krankenversicherung bitten, dem Studienbüro der Hochschule die elektronische Mitteilung, dass Sie versichert sind, zuzusenden. Dafür müssen Sie bei der Krankenversicherung zunächst Ihre Zulassung zum Fachstudium und nach der Immatrikulation Ihre Studienbescheinigung vorlegen. Die Anmeldung bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist auch aus dem Ausland über die Webseiten der Krankenversicherungen möglich.

Bitte beachten Sie, dass Sie ab dem ersten Tag der Immatrikulation bzw. dem ersten Tag des Semesters (01.10. oder 01.04. des laufenden Jahres) krankenversicherungspflichtig sind und daher ab diesem Monat die Beiträge zahlen müssen, auch wenn Sie noch nicht in Deutschland sind.

Falls Sie in einem anderen EU-Land krankenversichert (EHIC) sind und dies auch bleiben möchten, müssen Sie trotzdem eine gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland bitten, die Meldung über Ihren Versicherungsschutz ans Studienbüro zu senden. Dafür müssen Sie die EHIC aus Ihrem Heimatland vorlegen. Dies geht auch online, über das Kontaktformular auf der Website einer gesetzlichen Krankenversicherung.
Falls Sie in Deutschland eine bezahlte Arbeit, z.B. einen Minijob aufnehmen möchten, müssen Sie sich für die Dauer des Arbeitsverhältnisses in Deutschland gesetzlich krankenversichern.

Bitte beachten Sie außerdem, dass Sie, falls in Ihrem Heimatland geringere Pauschalen für medizinische Leistungen gezahlt werden als in Deutschland, eine Zusatzversicherung benötigen, da Sie sonst Zuzahlungen leisten müssen, die sehr teuer sein können! Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrer Krankenversicherung im Heimatland.

Wenn Sie sich privat versichern müssen, müssen Sie einen Tarif wählen, der mindestens denselben Leistungsumfang hat wie die gesetzliche Krankenversicherung. Bei reinen Reiseversicherungen oder sogenannten "Basis"-Tarifen ist das in der Regel nicht der Fall. Sie können damit Ihre Aufenthaltserlaubnis nicht verlängern. Auch als privat versicherte Studierende müssen Sie eine gesetzliche Krankenversicherung bitten, die Meldung ans Studienbüro zu senden, und dafür Ihren privaten Versicherungsnachweis vorlegen. Dies geht auch online, über das Kontaktformular auf der Website einer gesetzlichen Krankenversicherung.

Keine Sorge – wir unterstützen Sie bei Ihrem Start. In der Orientierungswoche freuen sich unsere studentischen Tutor*innen, Sie bei allen Behördengängen und der Immatrikulation zu begleiten. Sie kennen sich aus und helfen Ihnen gerne!