Studienorganisation
Wichtige Termine
Die nächste Sitzung des Prüfungsausschusses finden statt am: 04.06.2025
Die entsprechenden Anträge müssen bis einschließlich 23.05.2025, in elektronischer Form beim Prüfungsausschuss eingegangen sein.
Rückmeldefrist Sommersemester 2025 | 1. Dezember 2024 - 31. Januar 2025 |
Beginn Sommersemester 2025 | 1. April 2025 |
Beginn Lehrveranstaltungen 2025 | 14. April 2025 |
Anmeldung Prüfungen | 5. Juni - 25. Juni 2025 |
Ende Lehrveranstaltungen 2025 | 18. Juli 2025 |
Prüfungsphase I | 19. Juli - 2. August 2025 |
Prüfungsphase II | 20. September - 27. September 2025 |
Ende Sommersemester 2025 | 30. September 2025 |
Osterpause | 18. April 2025 - 21. April 2025 |
Vorlesungsfreie Zeit | 21. Juli 2025 - vsl. 10. Oktober 2025 |
Anmeldeverfahren | Start | Ende |
Phase 1: Prioritätenverfahren In diesem Zeitraum melden Sie sich zu allen Lehrveranstaltungen an, die Sie besuchen möchten. Bei Veranstaltungen mit mehreren Parallelgruppen geben Sie für alle Gruppen Wunschprioritäten an. Gleiches gilt für die Wahlpflichtmodule und die angebotenen Projekte. Die Zulassung/Verteilung erfolgt erst im Anschluss zum Prioritätenverfahren. | 13.03.2025 - 09:00 Uhr | 20.03.2025 - 11:59 Uhr |
Phase 2: Windhundverfahren Unter der Voraussetzung, dass freie Kapazitäten verfügbar sind, haben Sie hier die Möglichkeit der Nach-, Ab- bzw. Ummeldung. D.h. Sie können sich zu Lehrveranstaltungen nachmelden, bei denen Sie die Anmeldung in „Phase 1: Prioritätenverfahren“ vergessen haben. Ferner können Sie bei Veranstaltungen mit mehreren Parallelgruppen die Gruppe tauschen. Die Zulassung erfolgt sofort, sofern freie Plätze verfügbar sind. | ||
Praktika und Projekte der Bachelorstudiengänge | 01.04.2025 - 08:30 Uhr | 31.05.2025 – 23:59 Uhr |
Lehrveranstaltungen aller Studiengänge mit Ausnahme der Praktika und Projekte der Bachelorstudiengänge | 01.04.2025 - 08:30 Uhr | 31.05.2025 – 23:59 Uhr |
Phase: Praxisphase Für die Praxisphase in den Bachelorstudiengängen gibt es erstmalig eine eigene Anmeldephase. Sie dient der Überprüfung der Modulvoraussetzungen, die Zulassung erfolgt sofort. Vergessen Sie nicht, Ihren Praktikumsvertrag an Frau Saskia Kuchenbäcker zu senden. | 13.03.2025 – 09:00 Uhr | 18.07.2025 - 23:59 Uhr |
Besonderheit für Studierende des Studiengangs IIW:
Für Lehrveranstaltungen der Vertiefungen AI und ET gelten abweichend die Anmeldefristen des Fachbereichs der Vertiefung.
Pflichtpraktika
Grundpraktikum
Als besondere Studienvoraussetzung wird der Nachweis einer praktischen Tätigkeit bis zum Beginn des 4. Semesters bei unseren Bachelor-Studiengängen gefordert. Hierunter sind industrienahe, berufspraktische Tätigkeiten aus den Bereichen entsprechend der jeweiligen Studienwahl gefordert: Der Lebensmitteltechnologie, dem Wirtschaftsingenieurwesen oder der Biotechnologie in der Lebensmittel-Branche sowie verwandten Berufsfeldern (z.B. der Chemischen Industrie, Tiernahrung, Kosmetik- und Pharmaindustrie). Den Praktikanten sollen Einblicke in Fertigungsprozesse, ihren organisatorischen Ablauf und in den Betriebsablauf verschafft werden. Durch die Einbindung der Praktikanten in die soziale Struktur eines Betriebes wird das Praktikum als wesentliche Komponente zur Entwicklung von sozialer Kompetenz betrachtet. Schulisch praktische Ausbildungen können in der Regel nicht anerkannt werden.
- Das Grundpraktikum muss mindestens einen Umfang von 8 Wochen, entsprechend 40 Arbeitstagen in Vollzeit, aufweisen.
- Das Grundpraktikum kann in mehrere Teilpraktika unterteilt werden (z.B. 2 x 4 Wochen).
- Das Grundpraktikum soll vor Antritt des Studiums bzw. innerhalb der Semesterferien absolviert werden.
- Das Grundpraktikum muss bis zum Beginn des 4. Fachsemesters abgeschlossen sein, da die erfolgreiche Ableistung des Grundpraktikums Voraussetzung für die Zulassung zu den Modulprüfungen ab dem 4. Semester ist.
- Den Antrag zur Anerkennung des Grundpraktikums bitte online bei der Studiengangskoordinatorin Saskia Kuchenbäcker einreichen.
- Hierzu reichen Sie bitte folgende Unterlagen per Email ein:
- Praktikumsbescheinigung des Unternehmens (mit Firmenstempel und Unterschrift)
- Formular zur Anerkennung des Grundpraktikums
- Aus der Bescheinigung sollten hervorgehen: Der Praktikumszeitraum und die Tätigkeiten im Praktikum (Stichpunkte sind ausreichend)
- Über die Anerkennung des Grundpraktikums entscheidet der Prüfungsausschuss.
- Bei Anerkennung wird die erfolgreiche Ableistung des Grundpraktikums entsprechend im horstl-Portal verbucht.
Praktikumsstellen:
- Industriebetriebe
- Handwerksbetriebe
- Betriebe der Gemeinschaftsverpflegung und des Catering
- Forschungs-, Lehr- oder Beratungsinstitute
- Ämter
Tätigkeitsbereiche:
- Produktion und –verarbeitung
- Produktentwicklung
- Qualitätssicherung/Qualitätsmanagement
- Lebensmittelanalytik
- Marketing
- Supply Chain
- Beratung
im Bereich der Ernährungswirtschaft, der Biotechnologie, der pharmazeutischen Industrie und artverwandte Bereiche
Bei folgenden Berufsausbildungen und berufspraktischen Tätigkeiten ist je nach Studienwahl eine Anerkennung als Grundpraktikum möglich:
- Bäcker/in
- Koch/Köchin
- Fleischer/in
- Molkereifachmann/frau
- Brauer/in
- Lebensmitteltechniker/in
- Fachkraft für Lebensmitteltechnik
- Fleischereifachverkäufer/in
- Konditor/in
- Bäckereifachverkäufer/in
- CTA / MTA / BTA
- bzw. bei Wirtschaftsingeneiurwesen Life Sciences auch Kaufmann/-Frau
Über die Gleichwertigkeit von Berufsausbildungen oder berufspraktischen Tätigkeiten mit anderen Bezeichnungen als den o.g. entscheidet der Prüfungsausschuss.
Hierzu reichen Sie bitte folgende Unterlagen per Email bei der Studiengangskoordinatorin Saskia Kuchenbäcker ein:
- Berufs-/Arbeitszeugnisse, Zertifikat der IHK (mit Stempel und Unterschrift)
- Formular zur Anerkennung des Grundpraktikums (s.u. Downloads)
Praxisphase
Das Bachelorstudium beinhaltet eine Praxisphase, die im siebten Semester absolviert werden soll. Sie umfasst einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 13 Wochen an einer Praxisstelle. Die Praxisphase wird im Allgemeinen in einem Unternehmen der Ernährungswirtschaft, der pharmazeutischen Industrie oder einem artverwandten Bereich absolviert und von einem Professor/einer Professorin des Fachbereichs Lebensmitteltechnologie betreut. Welche Tätigkeitsbereiche für Ihren Studiengang anerkannt werden, lesen Sie in der jeweiligen Prüfungsordnung nach. Die Studierenden bewerben sich im Laufe des vorherigen Fachsemesters (i.d.R. im 6.) bei einem geeigneten Unternehmen und schlagen einen Professor/eine Professorin zur Betreuung vor.
Kontakt für Pflichtpraktika

Saskia Kuchenbäcker
Studiengangskoordinatorin
Vor Beginn der Praxisphase schließen die Studierenden mit der Praktikumsstelle einen schriftlichen Praktikantenvertrag ab. Der Praktikantenvertrag ist im Fachbereich (bei Saskia Kuchenbäcker) einzureichen. Die Inhalte des Praktikantenvertrages sind in der Prüfungsordnung geregelt. Bei Bedarf kann ein entsprechender Vordruck verwendet werden. Für die Zulassung zur Praxisphase müssen mindestens 150 Credits aus dem jeweiligen Bachelorstudiengang sowie das Grundpraktikum erbracht sein. Die Studierenden melden sich zur Praxisphase im horstl-Portal an. Der Anmeldezeitraum wird rechtzeitig in moodle bekannt gegeben.
Die Studierenden beantragen die Anerkennung der Praxisphase unter Vorlage einer Bescheinigung des Unternehmens (Einreichung des Originals bei Saskia Kuchenbäcker) über die erfolgreiche Ableistung der Praxisphase sowie einer Kurzbeschreibung (Einreichung per E-Mail) der Praktikumsstelle. Die Bescheinigung kann gerne auch per Post zugesandt werden (Adresse: Hochschule Fulda, Fachbereich Lebensmitteltechnologie, Saskia Kuchenbäcker, Leipziger Straße 123, 36037 Fulda). Beide Dokumente (Bescheinigung und Kurzbeschreibung) finden Sie als Download im moodle-Kurs. Bei Anerkennung der Praxisphase durch den Prüfungsausschuss werden für die Gesamtleistung 20 Credits vergeben. Eine Benotung erfolgt nicht.
Prüfungsausschuss
Anerkennung von Prüfungsleistungen
Gemäß der Lissabon-Konvention können Prüfungsleistungen, die an einer in- oder ausländischen Hochschule erbracht wurden, auf Antrag anerkannt werden, wenn keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen bestehen. Die Anerkennung muss vor dem ersten Prüfungsversuch beantragt werden, für das die gleichwertige Leistung anerkannt werden soll.
Über die Anerkennung entscheidet der Prüfungsausschuss. Nähere Informationen und das Antragsformular finden Sie im Downloadbereich.
Ansprechpartner Prüfungsausschuss

Prof. Dr.
Tobias Niebling Prüfungsausschuss-VorsitzenderDer Prüfungsausschuss ist für alle prüfungsrechtlichen Belange der Studierenden verantwortlich. Aufgabe des Prüfungsausschusses ist es daher auch, über besondere Studiensituationen zu entscheiden. Dies beinhaltet v.a. folgende Bereiche:
- Nachteilsausgleich
- Sonderzulassung zu Laborpraktika/Prüfungen
- Ersetzen eines Wahlpflichtmoduls durch ein Modul eines verwandten Studiengangs (nur Master)
Ihre Anträge schicken Sie bitte innerhalb der Frist an den Prüfungsausschuss (lebensmitteltechnologie.pruefungsausschuss(at)hs-fulda.de).
Der Termin für die nächste Sitzung des Prüfungsausschusses wird rechtzeitig hier und im Terminplan bekannt gegeben.
Ihre Anträge stellen Sie auf digitalem Weg in Form einer einzigen PDF-Datei. Die Fomulare finden Sie auch im moodle Kurs. Achten Sie bitte darauf, dass die Anträge vollständig, die Seiten gleichsinnig ausgerichtet und die PDF-Dateien mit Ihrem Familiennamen benannt sind.
Ein Nachteilsausgleich kann von Studierenden in Anspruch genommen werden, wenn eine chronische Krankheit oder einer Behinderung vorliegt und die Prüfungsleistung dadurch in der vorgeschriebenen Form und/oder Dauer nicht oder nur teilweise erbracht werden kann. Die Prüfungsleistung wird dann durch Nutzung technischer Hilfsmittel, eine andere Prüfungsform oder eine längere Bearbeitungszeit angepasst (siehe § 21 Abs. 1 ABPO). Weder Inhalt noch Schwierigkeitsgrad der zu erbringenden Leistung verändern sich durch einen Nachteilsausgleich, lediglich die Rahmenbedingungen werden so modifiziert, dass eine gleichberechtigte Teilhabe soweit es geht ermöglicht wird.
Reichen Sie den Antrag auf Nachteilsausgleich für das Wintersemester bis zum 1. Dezember und für das Sommersemester bis zum 1. Juni ein. Eine rückwirkende Beantragung von Nachteilsausgleichen nach einer Prüfung ist ausgeschlossen. Brauchen Sie Unterstützung bei der Antragstellung wenden Sie sich gerne an Corinna Steinebronn. Ansonsten wird der Antrag vollständig mit geeignetem Nachweis bei Prof. Dr. Tobias Niebling eingereicht, er entscheidet über den Antrag. Wird der Nachteilsausgleich gewährt, informieren Sie selbständig die Prüfungskoordinierung und die betreffenden Lehrenden. Ein gewährter Nachteilsausgleich ersetzt nicht die Anmeldung zur Prüfung, diese muss in jedem Fall zusätzlich erfolgen.
Damit der Nachweis den erforderlichen Ansprüchen gerecht wird, können Sie Ihrem Arzt als Hilfestellung das Merkblatt vorlegen.
Zentrale Ansprechperson für alle Studierende

Corinna Steinebronn
Studieren mit Behinderung / chronischer Erkrankung