Grundpraktikum Wirtschaftsingenieur*in Innovationsmanagement Lebensmittel

Als besondere Studienvoraussetzung wird der Nachweis einer praktischen Tätigkeit gefordert. Hierunter sind industrienahe, berufspraktische Tätigkeiten der Fachrichtung Wirtschaftsingenieurwesen in der Lebensmittelbranche oder verwandten Bereichen (z.B. der Chemischen Industrie, Biotechnologie und Pharmaindustrie) gefordert. Den Praktikantinnen und Praktikanten sollen Einblicke in Fertigungsprozesse, ihren organisatorischen Ablauf und in den Betriebsablauf verschafft werden. Durch die Einbindung der Praktikanten in die soziale Struktur eines Betriebes wird das Praktikum als wesentliche Komponente zur Entwicklung von sozialer Kompetenz betrachtet. Ausbildungen, die in inhaltlichem Zusammenhang mit dem Studium stehen, können anerkannt werden, sofern es sich nicht um rein schulische Ausbildungen handelt.

Das Grundpraktikum dient dem Kennenlernen von Tätigkeiten der Fachrichtung
Wirtschaftsingenieurwesen und vermittelt einen ersten Einblick in die berufliche Praxis.

  • Das Grundpraktikum muss mindestens einen Umfang von 8 Wochen, entsprechend 40 Arbeitstagen in Vollzeit, aufweisen.
  • Das Grundpraktikum kann in mehrere Teilpraktika unterteilt werden (z.B. 2 x 4 Wochen).
  • Das Grundpraktikum soll vor Antritt des Studiums bzw. innerhalb der Semesterferien absolviert werden.
  • Das Grundpraktikum muss vor Beginn des 4. Fachsemesters abgeschlossen und anerkannt sein, da die erfolgreiche Ableistung des Grundpraktikums Voraussetzung für die Teilnahme an den Modulen des 4. Semesters ist.

Hinweis: Reichen Sie bei den Bewerbungsunterlagen immer den Auszug der Prüfungsordnung (Anlage 1) mit ein, aus dem hervorgeht, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt.

  • Den Antrag zur Anerkennung des Grundpraktikums bitte online bei der Studiengangskoordinatorin Denise Reimann einreichen.
  • Hierzu reichen Sie folgende Unterlagen per Email ein:
    • Praktikumsbescheinigung des Unternehmens (mit Firmenstempel und Unterschrift) und
    • Formular zur Anerkennung des Grundpraktikums (s.u. Downloads).
  • Aus der Bescheinigung sollten hervorgehen
    • der Praktikumszeitraum und die
    • Tätigkeiten im Praktikum (Stichpunkte sind ausreichend).
  • Über die Anerkennung des Grundpraktikums entscheidet der Prüfungsausschuss. Bei Anerkennung wird die erfolgreiche Ableistung des Grundpraktikums entsprechend im horstl-Portal verbucht.

Das Grundpraktikum kann in  folgenden Arbeitsgebieten absolviert werden: 

Praktikumsstellen:      

  • Industriebetriebe       
  • Handwerksbetriebe      
  • Beratungsinstitute

Tätigkeitsbereiche:       

  • Marketing
  • Supply Chain Management (Logistik)
  • Lebensmittelproduktion und –verarbeitung       
  • Produktentwicklung      
  • Qualitätsmanagement        

im Bereich der Ernährungswirtschaft, der pharmazeutischen Industrie und artverwandter Bereiche

Bei folgenden Berufsausbildungen und berufspraktischen Tätigkeiten ist eine Anerkennung als Grundpraktikum möglich:

  • Kaufmann/-frau (z.B. Industrie-; für Spedition- und Logistikdienstleistung)
  • Bäcker/in, Koch/Köchin, Fleischer/in, Molkereifachmann/-frau, Brauer/in, Konditor/in
  • Fachkraft für Lebensmitteltechnik
  • Fleischereifachverkäufer/in, Bäckereifachverkäufer/in

Über die Gleichwertigkeit von Berufsausbildungen oder berufspraktischen Tätigkeiten mit anderen Bezeichnungen als den o.g. entscheidet der Prüfungsausschuss.

Hierzu reichen Sie bitte folgende Unterlagen per Email bei der
Studiengangskoordinatorin Heike Vögler ein:

  • Berufs-/Arbeitszeugnisse, Zertifikat der IHK (mit Stempel und Unterschrift)
  • Formular zur Anerkennung des Grundpraktikums (s.u. Downloads)