Anträge an den Prüfungsausschuss

Anerkennung von Prüfungsleistungen

Gemäß der Lissabon-Konvention können Prüfungsleistungen, die an einer in- oder ausländischen Hochschule erbracht wurden, auf Antrag anerkannt werden, wenn keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen bestehen. Die Anerkennung muss vor dem ersten Prüfungsversuch beantragt werden, für das die gleichwertige Leistung anerkannt werden soll.

Über die Anerkennung entscheidet der Prüfungsausschuss. Nähere Informationen und das Antragsformular finden Sie unter Downloads.

Besondere Studiensituationen

Der Prüfungsausschuss ist für alle prüfungsrechtlichen Belange der Studierenden verantwortlich. Aufgabe des Prüfungsausschusses ist es daher auch, über besondere Studiensituationen zu entscheiden. Dies beinhaltet v.a. folgende Bereiche:

  • Nachteilsausgleich
  • Sonderzulassung zu Laborpraktika/Prüfungen
  • Ersetzen eines Wahlpflichtmoduls durch ein Modul eines verwandten Studiengangs (nur Master)

Ihre Anträge schicken Sie bitte innerhalb der Frist an den Prüfungsausschuss (lebensmitteltechnologie.pruefungsausschuss(at)hs-fulda.de).

Der Termin für die nächste Sitzung des Prüfungsausschusses wird rechtzeitig unter Wichtige Termine bekannt gegeben.

Ihre Anträge stellen Sie auf digitalem Weg in Form einer einzigen PDF-Datei. Achten Sie bitte darauf, dass die Anträge vollständig, die Seiten gleichsinnig ausgerichtet und die PDF-Dateien mit Ihrem Familiennamen benannt sind.

Prüfungsausschuss-Vorsitzender

Prof. Dr.

Tobias Niebling

Prüfungsausschuss-Vorsitzender