Konferenz zum Verbraucherschutz
in Kryptomärkten

01.10.2026

Fuldaer Team stellt in Berlin Forschungsergebnisse vor

Am 29. September 2026 fand in der Hessischen Landesvertretung beim Bund in Berlin eine interdisziplinäre Konferenz der Projektgruppe „Anleger- und Verbraucherschutz in Kryptomärkten“ (AVK) des Zentrums verantwortungsbewusste Digitalisierung (ZEVEDI) statt. Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, Justiz und Praxis diskutierten dort gemeinsam aktuelle Fragen des Anleger- und Verbraucherschutzes in Kryptomärkten.

Für die Hochschule Fulda stellte Professor Hon.-Prof. Dr. Dominik Skauradszun, LL.M., RiOLG die gemeinsam mit den wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen Alana Harnack, LL.B., LL.M., und Selina Schweizer, LL.B., LL.M. erarbeiteten Forschungsergebnisse zur „Kollektiven Rechtsdurchsetzung für Verbraucher in Märkten für Kryptowerte“ vor. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Verbraucherrechte aus der europäischen Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) durch Verbandsklagen nach dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) kollektiv durchgesetzt werden können.

„Unsere Untersuchung zeigt, dass der Anwendungsbereich des VDuG grundsätzlich auch für MiCAR-Verbraucherrechte eröffnet ist. Das ist keineswegs selbstverständlich, weil die MiCAR im Anhang der zugrunde liegenden europäischen Verbandsklagenrichtlinie bislang nicht aufgeführt ist. Der deutsche Gesetzgeber hat den Anwendungsbereich für Verbandsklagen jedoch weiter gefasst. Damit können etwa MiCAR-spezifische Schadensersatzansprüche sowie Rücktauschrechte Gegenstand einer Verbandsklage sein“, erläutert Harnack.

Die Untersuchung macht zugleich deutlich, dass kollektive Rechtsdurchsetzung nicht in allen Bereichen der MiCAR gleichermaßen zulässig und effizient ist. 

„Besonders spannend ist das Verhältnis zwischen zivilgerichtlicher Rechtsdurchsetzung und öffentlich-rechtlicher Aufsicht“, erklärt Schweizer. „Für bestimmte Rücktauschrechte sieht die MiCAR eigene aufsichtsrechtliche Mechanismen vor. Hier kann das Aufsichtsrecht gegenüber Verbandsklagen in den Vordergrund treten und selbst eine verbraucherschützende Funktion übernehmen.“

Die Forschungsergebnisse verdeutlichen, dass wirksamer Verbraucherschutz in Kryptomärkten nicht allein von materiellen Anleger- und Verbraucherrechten abhängt. Entscheidend ist auch, ob und wie diese Rechte tatsächlich durchgesetzt werden können und wie zivilprozessuale und aufsichtsrechtliche Instrumente ineinandergreifen.

Die Projektgruppe AVK untersucht interdisziplinär, wie rechtliche, wirtschaftswissenschaftliche und iechnische Ansätze zu einem wirksameren Anleger- und Verbraucherschutz in Märkten für Kryptowerte beitragen können. An der Hochschule Fulda sind Harnack und Schweizer als wissenschaftliche Mitarbeiterinnen in der Projektgruppe tätig. Skauradszun ist Sprecher der Projektgruppe und moderierte die Berliner Konferenz gemeinsam mit Professor Dr. Sebastian Omlor von der Philipps-Universität Marburg.