Qualitätssiegel für die Hochschule Fulda

08.07.2026

Die Hochschule Fulda gehört ab sofort durch die Systemakkreditierung zu den 30 Prozent aller Hochschulen Deutschlands, die deutlich schneller auf aktuelle Entwicklungen reagieren können.

Studiengänge dürfen intern akkreditiert werden

Die Hochschule Fulda hat einen wegweisenden Meilenstein erreicht: Sie ist nun systemakkreditiert. Das bedeutet, dass die Hochschule selbständig die Qualität ihrer Studiengänge bis 2034 intern prüfen darf. Der Akkreditierungsrat erkennt damit das hervorragende Qualitätsmanagement der Hochschule Fulda an – Ende Juni gab es das Siegel „System akkreditiert“. Damit gehört die Hochschule Fulda ab sofort zu den 30 Prozent aller Hochschulen Deutschlands, die deutlich schneller auf aktuelle Entwicklungen reagieren können.

FULDA. Mehrere Jahre harter Arbeit haben sich gelohnt: Angestoßen wurde das Verfahren mit Ziel der Systemakkreditierung bereits 2021 auf Initiative der damaligen Vizepräsidentin Prof. Dr. Kathrin Becker-Schwarze. In zwei Vor-Ort-Begehungen haben externe Gutachter*innen das Qualitätsmanagement-System der Hochschule Fulda intensiv erörtert. Die internen Prozesse müssen sicherstellen, dass die Bachelor- und Masterstudiengänge der Hochschule Fulda die vorgegebenen formalen sowie fachlich-inhaltlichen Qualitätsanforderungen erfüllen. „Die Verleihung der Systemakkreditierung ist ein großer Erfolg und eine Bestätigung für das enorme Engagement aller Beteiligten in den vergangenen Jahren“, betont Prof. Jörg Kreiker, Vizepräsident für Lehre, Studium und Digitalisierung der Hochschule Fulda.

Die externen Gutachter*innen hoben als eine Besonderheit am Qualitätsmanagement für Studium und Lehre der Hochschule Fulda die konstruktive Zusammenarbeit der beteiligten Bereiche und Abteilungen hervor. Mehrere Pilotstudiengänge haben die einzelnen Etappen des neu etablierten Qualitätszyklus bereits durchlaufen. Die Erkenntnisse daraus haben schon während des Prozesses dazu beigetragen, das Verfahren noch vor Abschluss der Systemakkreditierung gezielt zu schärfen und zu optimieren.

Mehr Autonomie und Flexibilität für innovative Lehre
Aufgrund der Möglichkeit, Studiengänge künftig intern zu akkreditieren, kann die Hochschule Fulda deutlich schneller auf wissenschaftliche und gesellschaftliche Entwicklungen reagieren. Das belegen die internen Pilotakkreditierungen der vergangenen Jahre. Der Dank der Hochschulleitung gilt allen Professor*innen, Mitarbeitenden und Studierenden, die durch ihre Mitwirkung in Gremien und Workshops maßgeblich zu diesem Erfolg beigetragen haben. Ein besonderer Dank geht an die Servicestelle Akkreditierung rund um Marcus Fessler, die von Beginn an im Verfahren involviert war.

Hintergrund-Informationen
 

Was ist eine Akkreditierung?

Unabhängige Gutachter*innen aus Wissenschaft und Praxis prüfen einen Studiengang an einer Hochschule vor Ort und begutachten, ob die Inhalte des Studiengangs aktuell sind und die Lehre professionell läuft – allgemein kann man sagen: Die Gutachter*innen prüfen, ob ein Studiengang fachlich, organisatorisch und rechtlich hohen Standards entspricht. Aufgrund ihres Gutachtens verleiht der Akkreditierungsrat – oder im Falle der Hochschule Fulda ab sofort die Hochschule selbst – einem Studiengang die sogenannte Akkreditierung. Mit einer Akkreditierung ist ein Studiengang im gesamten Europäischen Hochschulraum anerkannt, also in allen EU-Staaten sowie in Ländern wie der Schweiz, dem Vereinigten Königreich, der Türkei, Norwegen und den meisten Nachfolgestaaten der Sowjetunion.

Rechtliche Verankerung im Hessischen Hochschulgesetz

Paragraf 14, Absatz 2:
Studiengänge, die mit einer Hochschulprüfung abschließen, sind nach Maßgabe des Satz 4 bis 6 zu akkreditieren und zu reakkreditieren; bei neuen Studiengängen erfolgt die Akkreditierung vor Aufnahme des Studienbetriebs. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Hochschulrats. Soweit das Qualitätssicherungssystem einer Hochschule akkreditiert ist, ist eine Akkreditierung der einzelnen Studiengänge nicht erforderlich. Bei der Akkreditierung von Studiengängen wird neben der Berufsrelevanz der Abschlüsse die Einhaltung formaler sowie fachlicher und überfachlicher Kriterien, die die Ziele des Studiums nach § 15 berücksichtigen, in einem einheitlichen Verfahren geprüft. Die Akkreditierung wird befristet ausgesprochen und ist rechtzeitig vor Fristablauf erneut durch die Hochschule zu beantragen; sie kann unter Auflagen erfolgen. Das Nähere regelt die für das Hochschulwesen zuständige Ministerin oder der hierfür zuständige Minister durch Rechtsverordnung.

Wichtige Zahlen laut Stiftung Akkreditierungsrat

Insgesamt in Deutschland mehr als 19.900 akkreditierte Studiengänge (alle Zahlen Stand Anfang 2026)
Insgesamt 439 Hochschulen mit akkreditierten Studiengängen
Darunter 136 akkreditierte Hochschulen (mit Systemakkreditierung)
In Hessen sind 8 von 42 Hochschulen systemakkreditiert (darunter auch private Hochschulen)

Weitere Informationen unter akkreditierungsrat.de/wp-content/arda/hoch.html#%C3%BCbersicht