Rücktritt von der Immatrikulation
Als Erst- sowie Neueinschreiber*in haben Sie die Möglichkeit, von der Immatrikulation vor Semesterbeginn wieder zurück zu treten.
Bei einem Rücktritt innerhalb der genannten Fristen löschen wir Ihre Immatrikulation. Sie gelten für das gesamte Semester als nicht eingeschrieben, es wird kein Hochschulsemester gezählt.
Fristen für die Beantragung:
Bei Erst-/Neueinschreibung zum Wintersemester: 30. September
Bei Erst-/Neueinschreibung zum Sommersemester: 31. März
Rückerstattung:
Es werden 50,00 Euro des Verwaltungskostenbeitrags einbehalten. Der Restbetrag wird Ihnen zurückerstattet.
Ablauf:
Füllen Sie bitte den untenstehende Online-Antrag aus und senden Sie ihn ab. Wir erhalten automatisch eine E-Mail mit Ihre Daten und bearbeiten den Rücktritt schnellstmöglich.
Falls Sie Ihre Chipkarte bereits erhalten haben, müssen Sie die Karte umgehend und bis zur oben genannten Frist an die Hochschule Fulda zurücksendenbzw. abgeben. Solange die Chipkarte nicht vorliegt, kann der Rücktritt nicht bearbeitet werden.
Hinweis:
Nach den oben genannten Fristen ist nur noch eine Exmatrikulation möglich, bei der kein Anspruch mehr auf Erstattung des Semesterbeitrags besteht. Zudem wird Ihnen das Semester als Hochschulsemester angerechnet, auch wenn die Exmatrikulation bereits am ersten Tag des Semesters beantragt wird.