Steuerlehre (B.A./LL.B.) — Duales Studium

Auf einen Blick

Name des Studienangebots
Steuerlehre (B.A./LL.B.) — Duales Studium
Start zum Wintersemester 2023/24
Fachbereich
Wirtschaft
Abschluss
Bachelor of Arts (B.A.)

Bachelor of Laws (LL.B.)

Art des Studiums
Duales Studium
Regelstudienzeit
6 Semester
Studienbeginn
Wintersemester
Bewerbungsfrist

Infos zur Bewerbungsfrist

Zulassungsbeschränkung
Der Studiengang ist zulassungsfrei.
Zulassungsvoraussetzungen
Hochschulzugangsberechtigung nach dem Hessischen Hochschulgesetz
Unterrichtssprache
Deutsch
Sprachvoraussetzungen

Zu den Sprachvoraussetzungen

Praxispartner
Im Rahmen des dualen Studiengangs Steuerlehre kooperiert die Hochschule Fulda mit Kanzleien, Unternehmen und Behörden der Finanzverwaltung.
Besonderheiten
Studierende haben die Option, nach dem 4. Semester an der Steuerfachangestelltenprüfung teilzunehmen. Studierende können das 5. Semester entweder als Praxis- oder als Auslandssemester verbringen. Der Praxispartner darf gewechselt werden. Studierende können je nach Schwerpunkt einen wirtschaftswissenschaftlichen (B.A.) oder einen rechtswissenschaftlichen Abschluss wählen (LL.B.). Die Studienphase und Praxisphase dauern jeweils 13 Wochen und wechseln sich ab. Die frühzeitige Bewerbung bei einem Praxispartner des Studiengangs (Link zur Liste siehe bei "Informationen zum Fach") ist sinnvoll. Der Studiengnag ist ein Intensivstudium, das bedeutet, in den 6 Semestern Regelstudienzeit müssen 210 ECTS erworben werden.
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Um was geht‘s?

Steuern gehören zur Finanzwissenschaft: Durch Steuern werden die öffentlichen Haushalte finanziert. Die Steuerlast soll dabei gerecht verteilt werden. Durch bestimmte Besteuerungen kann der Staat zudem Anreize schaffen oder das Verhalten von Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürgern steuern.

Steuern gehören zur Betriebswirtschaftslehre: Das externe Rechnungswesen berichtet vom Betriebsvermögen nicht nur für die Inhaber des Unternehmens und seine Gläubiger, sondern stellt auch die Vorbereitung für die Steuerbilanz. In der Betriebswirtschaftslehre wird nach optimalen Verhaltensweisen gesucht, um eine optimale Besteuerung zu erreichen, z.B. bei einem Grundstücksverkauf, bei der Rechtsformwahl, bei der Unternehmensnachfolge oder bei einer Umstrukturierung im Unternehmen.

Steuern gehören zur Rechtswissenschaft: Die Rechtswissenschaft bietet diejenigen Methoden an, um bestehende Steuernormen auslegen und neue Steuernormen entwickeln zu können. Dies beruht auf anerkannten Prinzipien, um vorhersehbare, gerechte Ergebnisse zu erreichen. In der Rechtswissenschaft beschäftigt man sich ferner mit dem Streit über Steuern und den außergerichtlichen sowie gerichtlichen Überprüfungsmöglichkeiten.

Für wen ist das was?

Das Studium richtet sich insbesondere an Studienanfängerinnen und -anfänger, die ihre berufliche Zukunft in der Steuerberatung der Kanzleien, in den Steuer- und Finanzabteilungen nationaler und internationaler Unternehmen oder in der Finanzverwaltung sehen. Durch die fundierte Ausbildung im Steuerrecht, Rechnungswesen sowie Handels- und Gesellschaftsrecht mit der Integration der berufspraktischen Tätigkeit sind die Absolventinnen und Absolventen besonders für verantwortungsvolle Aufgaben in diesen Tätigkeitsbereichen vorbereitet. Die Nachfrage des Arbeitsmarktes nach Steuerfachkräften ist seit Jahren enorm.

Das deutsche und internationale Steuerrecht ist sehr vielschichtig und unterliegt einem ständigen Wandel, sodass für fachlich qualifizierte Absolventinnen und Absolventen auch in Zukunft hervorragende Berufsaussichten und sichere Arbeitsplätze bestehen werden. Dazu tragen auch ständig neue auftretende und zu lösende Steuerfragen bei (z.B. Besteuerung der digitalen Wirtschaft, Besteuerung von Kryptowährungen, Besteuerung von Influencern und Influencerinnen).

Studieninteressierte, die steuerliche Bezüge erkennen, analysieren und strukturieren möchten, können sich mit diesem Studium auf eine gestalterische Tätigkeit in Kanzleien und Unternehmen vorbereiten. Wer weiß, welche steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten bestehen, kann die Geschäftsleitung oder Mandanten beraten, optimale Entscheidungen zu treffen. Dabei werden die Studierenden auch auf Tätigkeiten in Kanzleien mit internationaler Ausrichtung durch die Möglichkeit des Auslandssemesters und durch Module mit internationalem Bezug in besonderer Weise vorbereitet.

Für die angestrebte Tätigkeit in der Finanzverwaltung werden Kenntnisse vermittelt, um in verschiedenen Bereichen einsetzbar zu sein. Die Einsatzmöglichkeiten reichen von einer Tätigkeit im Finanzamt im Rahmen der Steuerfestsetzung (Steuerveranlagung), über die Mitarbeit in der Außenprüfung, der Steuererhebung (z.B. Vollstreckung) und in anderen Behörden der Finanzverwaltung (Oberfinanzdirektion, Finanzministerium).

Studieninteressierte sollte Interesse an wirtschaftlichen Bezügen, an Gesetzestexten und dem Aufbau der Finanzverwaltung haben – von den Finanzämtern bis zu den Finanzministerien.

Wie läuft das Studium ab?

Im ersten bis vierten Semester werden zunächst 13 Wochen in der Studienphase jeweils fünf Module aus der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre, dem Steuerrecht, dem externen Rechnungswesen und der Rechtswissenschaft absolviert. Sodann schließen in jedem Semester 13 Wochen Praxisphase an. Von diesen 13 Wochen werden beim Praxispartner acht Wochen als betriebliche Studienphase absolviert – hier überwiegt der Ausbildungscharakter –, sodann schließen sich fünf Wochen an, in denen die Studierenden beim Praxispartner mitarbeiten.

Nach dem vierten Semester können Studierende an der Steuerfachangestelltenprüfung der Steuerberaterkammer Hessen teilnehmen und damit schon innerhalb des Studiums einen berufsqualifizierenden Abschluss erlan-gen.

Das fünfte Semester wird entweder als Berufspraktisches Studium bei einem Praxispartner oder als Auslandsstudium bei einer Partnerhochschule erbracht. Die Praxispartner können den Studierenden einen Perspek-tivwechsel ermöglichen – beispielsweise wechseln Studierende aus der Finanzverwaltung für einige Zeit in Kanzleien und umgekehrt – und besondere Schwerpunkte legen. Im Auslandsstudium können die Studierenden eigene Schwerpunkte legen – auch schon mit Blick auf ein späteres Masterstudium.

In der letzten Praxisphase wird beim Praxispartner die Bachelorarbeit geschrieben. Die Studierenden wählen den Schwerpunkt der Bachelorarbeit entweder im Bereich Wirtschaftswissenschaften oder im Bereich Rechtswissenschaft. Sie werden – wie in jeder Praxisphase – von den Lehrenden der Hochschule unterstützt und bewertet.

Was kommt danach?

Nach dem Bachelorabschluss können die Absolventinnen und Absolventen in Kanzleien, Unternehmen und der Finanzverwaltung tätig sein. Nach drei Jahren Praxiserfahrung können sie sich zur Steuerberaterprüfung anmelden.

Die Absolventinnen und Absolventen können alternativ unmittelbar mit einem Masterstudium fortsetzen, da der Bachelorabschluss trotz sechs Semestern auf 210 ECTS angelegt und damit ein sogenannter Intensivstudiengang ist. Geeignete Masterstudiengänge sind etwa der Master Accounting Finance Controlling (AFC) an der Hochschule Fulda oder wirtschafts- bzw. rechtswissenschaftliche Masterstudiengänge im Bereich der betrieblichen Steuerlehre (M.A./M.Sc.) bzw. des Steuerrechts (LL.M.).


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