Studieren mit Behinderung / chronischer Erkrankung

Im Studium

Damit Studierende mit Behinderung / chronischer Erkrankung chancengleich und ohne Nachteile studieren können, gibt es verschiedene Unterstützungsangebote. So vielfältig wie die Bedarfe sind dabei auch unsere Angebote und Möglichkeiten.
Bitte sprechen Sie mich an, damit wir eine individuelle Lösung für Sie finden können. Gerne berate ich Sie zu den Angeboten der Zentralen Studienberatung wie Hilfsmittel und Studienassistenzen und zu Regelungen wie Nachteilsausgleiche und der bevorzugten Einwahl in Module.  Scheuen Sie sich nicht, diese Angebote in Anspruch zu nehmen.

Bevorzugte Einwahl in Module

Studierende mit einer Behinderung / chronischen Erkrankung, Studierende mit Kindern und Studierende mit zu pflegenden Angehörigen haben die Möglichkeit sich bevorzugt in Module einzuwählen. Sie können dadurch Überlastungen vermeiden und regelmäßige Arzttermine besser koordinieren. Für eine bevorzugte Einwahl, wenden Sie sich bitte an die jeweilige Studiengangskoordinator*in Ihres jeweiligen Fachbereichs bzw. Studiengangs.

Nachteilsausgleiche für Prüfungen

Ein Nachteilsausgleich kann von Studierenden in Anspruch genommen werden, wenn eine chronische Krankheit oder einer Behinderung vorliegt und die Prüfungsleistung dadurch in der vorgeschriebenen Form und/oder Dauer nicht oder nur teilweise erbracht werden kann. Die Prüfungsleistung wird dann durch Nutzung technischer Hilfsmittel, eine andere Prüfungsform oder eine längere Bearbeitungszeit angepasst (siehe § 21 Abs. 1 ABPO). Weder Inhalt noch Schwierigkeitsgrad der zu erbringenden Leistung verändern sich durch einen Nachteilsausgleich, lediglich die Rahmenbedingungen werden so modifiziert, dass eine gleichberechtigte Teilhabe soweit es geht ermöglicht wird.

Bevor Sie einen Antrag stellen lesen Sie sich bitte die folgenden ausführlichen Informationen zum Nachteilsausgleich gut durch:

Allgemeine Informationen

deutsch, barrierefrei

General Information

english, accessible

Reichen Sie den Antrag auf Nachteilsausgleich für das Wintersemester bis zum 1. Dezember und für das Sommersemester bis zum 1. Juni ein. Eine rückwirkende Beantragung von Nachteilsausgleichen nach einer Prüfung ist ausgeschlossen. Brauchen Sie Unterstützung bei der Antragstellung wenden Sie sich gerne an Corinna Steinebronn. Ansonsten wird der Antrag vollständig mit geeignetem Nachweis bei der von Ihrem Fachbereich beauftragten Person (siehe Übersicht unten) eingereicht. Diese entscheidet über den Antrag. Wird der Nachteilsausgleich gewährt, informieren Sie selbständig die Prüfungskoordinierung und die betreffenden Lehrenden. Ein gewährter Nachteilsausgleich ersetzt nicht die Anmeldung zur Prüfung, diese muss in jedem Fall zusätzlich erfolgen.

Antragsformular

deutsch, barrierefrei

Application form

english, accessible

Damit der Nachweis den erforderlichen Ansprüchen gerecht wird, können Sie Ihrem Arzt als Hilfestellung folgendes Merkblatt vorlegen:

Inhalte von ärztlichen Attesten

deutsch, barrierefrei

Content of doctor's certificates

english, accessible

Technische Hilfsmittel und Studienassistenzen

Technische Hilfsmittel

Für Studierende mit Behinderung / chronischer Erkrankung sind technische Geräte und Arbeitsmittel häufig eine notwendige Grundlage um erfolgreich studieren zu können. Hilfsmittel, die auf besondere individuelle Erfordernisse abgestimmt sein müssen, beschaffen sich die Studierenden in der Regel selbst. Die Finanzierung der erforderlichen Hilfsmittel für das Studium übernehmen zumeist die überörtlichen Sozialhilfeträger oder in manchen Fällen die Krankenkassen. Zu einem geringen Teil werden technische Hilfsmittel auch von der Hochschule bereitgestellt. Zumeist handelt es sich dabei um Hilfsmittel die leihweise zur Verfügung gestellt werden und von unterschiedlichen Studierenden in gleicher Weise genutzt werden können.
Technische Hilfsmittel können unter anderem sein:

  • Mikroport-Anlagen für hörbehinderte Studierende (eine Sender-Empfänger-Kombination zur drahtlosen Schallübertragung)
  • Sehgeräte, Lupen usw. für sehbehinderte Studierende
  • spezielle Computerausstattung oder Lesegeräte mit stark vergrößerter Wiedergabe auf dem Bildschirm für sehbehinderte Studierende
  • Diktiergeräte oder spezielle Schreibmaschinen, Schreibunterlagen und Computer für körperbehinderte Studierende

Zur Zeit befindet sich eine Mikroport-Anlage und eine transportable Arbeitsplatzbeleuchtung im Hilfsmittelpool. Benötigen Sie technische Hilfsmittel für Ihr Studium, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an die Beauftragte für Studierende mit Behinderung / chronischer Erkrankung. Die Klärung des zuständigen Trägers zur Finanzierung und die Anschaffung können etwas Zeit in Anspruch nehmen.

Studienassistenzen

Einige Studierende mit einer Behinderung / chronischen Erkrankung benötigen neben technischen auch persönliche Hilfen im Studium. Sie können stundenweise eine studentische Hilfskraft bekommen, die sie im Verlauf ihres Studiums bei niederschwelligen Tätigkeiten unterstützt. Studentische Assistenzen sind in der Regel Kommilitoninnen oder Kommilitonen aus demselben Semester. Sie stehen unter anderem für Assistenzleistungen wie Kopierarbeiten, Begleitgänge in die Bibliothek und Tipparbeiten, Texteingaben oder ähnliches zur Verfügung.  
Nicht möglich ist die Unterstützung im Haushalt, bei der Körperpflege oder bei der Freizeitgestaltung.


Sollten Sie ein technisches Hilfsmittel und / oder eine studentische Assistenz benötigen, wenden Sie sich bitte an die Beauftragte für Studierende mit Behinderung / chronischer Erkrankung, auch wenn Sie Fragen zur Finanzierung einer persönlichen Assistenz (Körperpflege, Fahrtdienste, etc.) oder eines technischen Hilfsmittels haben.

Barrierefreiheit in der Lehre

Benötigen Sie Unterstützung oder Hilfsmittel in der Lehre, scheuen Sie sich nicht Ihre Lehrenden anzusprechen.

Leitfaden Barrierefreie Lehre

Kurzinformation zum Erstellen barrierearmer Textdokumente

Diese Versionen sind barrierefrei mit Screenreadern lesbar. (Ein Screenreader ist
eine Software die für blinde und sehbehinderte Menschen Bildschirminhalte liest.)

Zu den Themen barrierefreie Onlinelehre und barrierefreie Dokumente finden Sie hier weitere Leitfäden, Dokumente und Informationsmaterialien 
Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) des Deutschen Studentenwerks.
Handreichung zu Barrierefreiheit in der Online-Lehre des Hochschulforum Digitalisierung

Lehrende der Hochschule Fulda finden weitere Informationen in unserem Intranet

Zentrale Ansprechpartnerin für alle Studierenden

Corinna Steinebronn

Studieren mit Behinderung / chronischer Erkrankung

Gebäude 10 , Raum 213
Corinna Steinebronn+49 661 9640-1435