Studieren mit Behinderung / chronischer Erkrankung

Vor dem Studium

Wenn Sie sich für ein Studium an der Hochschule Fulda interessieren, informieren Sie sich rechtzeitig über die Gegebenheiten vor Ort. Gerne gebe ich Ihnen Auskunft über die Barrierefreiheit des Campus und andere relevante Themen. Studieninteressierte können in der Bewerbung für einen Studienplatz z. B. einen Antrag auf Härtefall stellen. Im Folgenden finden Sie alle Informationen, die für Ihre Bewerbung relevant sein können.

Bewerbung für einen Studienplatz

Wenn Sie sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang (NC – Numerus Clausus) bewerben, können Sie möglicherweise Ihre Chancen auf einen Studienplatz erhöhen, indem Sie einen der folgenden Anträge stellen. Sollten Sie Fragen zu einem der Anträge haben, können Sie sich gerne an die Beauftragte für Studierende mit Behinderung / chronischer Erkrankung wenden.

Antrag auf Härtefall

Den Antrag auf Härtefall können Sie zusammen mit der Bewerbung für Bachelor- und Masterstudiengänge stellen. Der Antrag muss mit einem formlosen Schreiben nachvollziehbar begründet werden und mit entsprechenden Nachweisen (z. B. ein Attest) belegt werden.
Laut § 11 der Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen in zulassungsbeschränkten Studiengängen durch die Hochschulen des Landes Hessen (Studienplatzvergabeverordnung Hessen) vom 7. Mai 2013 sind 5 % der zur Verfügung stehenden Studienplätze (Gesamtzahl der festgesetzten Zulassungszahlen) für Fälle außergewöhnliche Härte vorgesehen. „Die nach Härtegesichtspunkten zu vergebenden Studienplätze werden auf Antrag an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, für die die Nichtzulassung in dem im Zulassungsantrag genannten Studiengang eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde. Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn besondere soziale oder familiäre Gründe in der Person der Bewerberin oder des Bewerbers die sofortige Aufnahme des Studiums oder einen sofortigen Studienortwechsel zwingend erfordern. Die Rangfolge der Bewerberinnen und Bewerber wird von der Hochschule nach dem Grad der außergewöhnlichen Härte bestimmt.

Nachteilsausgleich: Verbesserung der Wartezeit

Wenn Sie während der Schulzeit, aufgrund Ihrer Behinderung oder chronischen Erkrankung oder wegen längeren Klinikaufenthalten viele Fehlzeiten hatten und deswegen ein Schuljahr wiederholen mussten, können Sie einen Antrag auf Verbesserung der Wartezeit zusammen mit der Bewerbung für einen Bachelorstudiengang stellen. Dazu muss ein entsprechender Nachweis beigefügt werden.
In § 8 Abs. 3 der Studienplatzvergabeverordnung Hessen heißt es: „Wer nachweist, aus in der eigenen Person liegenden, nicht selbst zu vertretenden Gründen daran gehindert gewesen zu sein, die Hochschulzugangsberechtigung zu einem früheren Zeitpunkt zu erwerben, wird auf Antrag mit dem früheren Zeitpunkt des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung berücksichtigt.

Nachteilsausgleich: Verbesserung der Durchschnittsnote

War in Ihrer Schulzeit z. B. aufgrund Ihrer Erkrankung ein deutlicher Leistungsabfall zu erkennen, wodurch Sie die sonst für Sie übliche Leistung nicht erbringen konnten, kann Ihnen unter Umständen eine bessere Durchschnittsnote angerechnet werden. Sie können einen Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote zusammen mit der Bewerbung für einen Bachelorstudiengang stellen. Dazu brauchen Sie neben einem geeigneten Nachweis ein Schulgutachten, in dem ihre Leistungen über einen längeren Zeitraum beschrieben werden und aus dem hervorgeht, dass Sie unter „normalen“ Umständen eine bessere Durchschnittsnote erreicht hätten. Weiterhin muss das Gutachten ganz konkret eine Prognose der Durchschnittsnote enthalten, die Sie hätten erreichen können.
In § 10 Abs. 3 der Studienplatzvergabeverordnung Hessen heißt es: „Wer nachweist, aus in der eigenen Person liegenden, nicht selbst zu vertretenden Gründen daran gehindert gewesen zu sein, eine bessere Durchschnittsnote zu erreichen, wird auf Antrag mit der besseren Durchschnittsnote berücksichtigt.

Ansprechpartnerin:

Corinna Steinebronn

Studieren mit Behinderung / chronischer Erkrankung

Gebäude 10 , Raum 213
Corinna Steinebronn+49 661 9640-1435