Studieren ohne Abitur
Hochschulzugangsprüfung
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit durch eine Hochschulzugangsprüfung für beruflich Qualifizierte die fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung für den jeweils angestrebten Studienbereich zu erwerben.
Möglichweise bleiben wegen der Komplexität des Themas letzte Unklarheiten bestehen. Wir unterstützen Sie daher gerne bei der Beantwortung Ihrer offenen Fragen.
Fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung
Die fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung eröffnet, wie der Name bereits verrät, den Zugang zu bestimmten Studienfächern. Mit den bisherigen Leistungen weist man sozusagen die Studierfähigkeit für ähnliche Studienfächer nach.
Zulassung
Zur Hochschulzugangsprüfung kann zugelassen werden, wer:
- eine anerkannte mindestens zweijährigen Berufsausbildung in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich und
- eine mindestens zweijährige hauptberufliche Tätigkeit in einem zum Studiengang verwandten Bereich nachweisen kann.
"Fachlich verwandt" bedeutet in diesem Fall, dass zwischen der Berufsausbildung, der Berufstätigkeit und dem Studium ein inhaltlicher Bezug bestehen muss. Wenn man so will, ein roter Faden. Ohne diese fachliche Verwandtschaft ist eine Zulassung zur Hochschulzugangsprüfung nicht möglich. Wenn kein inhaltlicher Bezug besteht, kann dieser durch Fortbildungen (min. 400 Stunden) hergestellt werden. Diese müssen ebenfalls einen fachlichen Bezug zum gewünschten Studium aufweisen.
Wo findet die Prüfung statt?
Die Prüfungsausschüsse zur Abnahme der Hochschulzugangsprüfungen sind – je nach Studienfach – hessenweit an unterschiedlichen Hochschulen und Universitäten angesiedelt. An der Hochschule Fulda gibt es gegenwärtig den Prüfungsausschuss für den Studienbereich Gesundheits-, Pflege- und Therapiewissenschaften. In der Liste der Prüfungsausschüsse im Land Hessen finden Sie den jeweils zuständigen Prüfungsausschuss.
Sekretariat des Prüfungsausschusses an der HFD
Telefon: +49 661 9640-6000
Prüfungsinhalt
Informationen zu Inhalt und Ablauf der Prüfung im Studienbereich Pflege-, Gesundheits- und Therapiewissenschaften finden Sie hier.
Es werden derzeit Prüfungen in den Bereichen Heilpädagogik, Pflege, Pflegewissenschaft, Pflegemanagement, Gesundheitsmanagement, Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie durchgeführt.
Kosten
Die Höhe der Prüfungsgebühr ist in der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst festgelegt und beträgt gegenwärtig 250,- €.
Anmeldung zur Prüfung
Die Zulassung zur Hochschulzugangsprüfung wird mittels des vorgefertigten Anmeldeformular beantragt. Was genau der Bewerbung beizufügenden ist (Anlagen), ist im Antragsformular aufgeführt.
Bewerbungsfristen
Bewerbungsfrist für die Teilnahme an der Hochschulzugangsprüfung ist der 15. Februar und der 15. August eines jeden Jahres. (Bitte beachten Sie, dass die Termine an den Hochschulen variieren können. Informieren Sie sich daher frühzeitig bei der jeweiligen Hochschule.)
Wichtig! Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen fristgerecht und vollständig ein, da diese die Grundlage für die Bearbeitung Ihres Antrages sind. Hierbei ist der Tag des Posteingangs bei der Hochschule maßgebend (Ausschlussfrist) für die Wahrung der Frist. Anträge, die nach diesem Zeitpunkt eingehen oder unvollständig sind, können nicht berücksichtigt werden.
Die mit der bestandenen Prüfung erworbene fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung berechtigt zur Bewerbung um einen Studienplatz in einem entsprechenden Studiengang an den Hochschulen im Lande Hessen. Sie behält ihre Gültigkeit, so dass nicht sofort mit dem Studium begonnen werden muss.