Forensic Nursing
Forensic Nursing“ in Deutschland? - Aufgaben von Pflegekräften bzw. medizinischen Fachangestellten in der forensischen Medizin am Beispiel der Diagnostik, Versorgung und Dokumentation von Folgen häuslicher Gewalt
gefördert aus hochschulinternen Mitteln
Projektleitung:
Prof. Dr. phil. Beate Blättner
Prof. Dr. med. Henny Annette Grewe
Mitarbeiter/innen:
B.Sc. Sascha Georgy
M.Sc. Kerstin Krüger
Laufzeit: 01.06.2007 - 31.05.2008
Hintergrund und Fragestellung
International ist ‚Forensic Nursing‘ ein Aufgabengebiet der Pflege. So führen in den USA, in Großbritannien oder Australien ‚Nurses’ mit Frauen und Kindern, die von häuslicher oder sexualisierter Gewalt betroffenen sind, das Assessment durch, dokumentieren die Befunde gerichtsverwertbar, sichern Beweise und organisieren medizinische und psychosoziale Unterstützung. Für Deutschland gilt dies bisher nicht, obwohl es zur Verbesserung der Versorgung auch aus Sicht Betroffener beitragen kann.
Daraus ergibt sich die Frage unter welchen Bedingungen in Deutschland ‚Nurses‘ (Pflegekräfte, Rettungsassisten, medizinische Fachangestellte) wesentliche Aufgabenstellungen bei der Versorgung und Dokumentation der Diagnose häuslicher Gewalt übernehmen könnten.
Vorgehen
- Systematische Recherche zum Forschungsstand in den Datenbanken EMBASE, MEDLINE, CINAHL, PSYNDEXplus sowie der Cochrane Library.
- Focus Groups mit Pflegefachkräften aus unterschiedlichen Versorgungssettings (ambulante und stationäre Krankenpflege, psychiatrische Pflege)
- Experten Focus Group mit Vertreterinnen und Vertretern aus dem Sozialministerium, der Rechtsmedizin (Opferambulanz), der Heimaufsicht, psychotherapeutischen Versorgung, sowie Projektleiterinnen aus der Kinderkrankenpflege und der Krankenpflege
- Experteninterviews mit Rettungsassistenten und Pflegefachkräften, die derzeit administrativ-leitende Funktionen ausüben
Ergebnisse
Pflegefachkräfte und medizinische Fachangestellte erkennen folgende Aufgaben für sich:
- Symptome erkennen, die auf Gewalt hinweisen und situationsbezogen Frauen ansprechen.
- Gewaltopfern zuhören, sie ggf. beraten und über mögliche weitere Schritte informieren.
- Beweisstücke asservieren und gerichtsverwertbare Fotos erstellen.
- Gerichtsverwertbar dokumentieren, wenn diese Aufgabe delegiert und seitens der Betroffenen eingefordert wird.
Mit den potentiellen Aufgaben sind Kompetenzen gefragt, die die Professionellen derzeit nur eingeschränkt für sich erkennen.