Gesundheitskompetenz bei Menschen mit Behinderung
Bewegung und Gesundheit im Alltag stärken – BeuGe
Hintergrund:
Menschen mit Beeinträchtigung und Behinderung zählen zu einer vulnerablen Bevölkerungsgruppe, die hinsichtlich ihres Bildungs- und Einkommenshintergrunds sowie in der Gesundheit benachteiligt ist. Vor diesem Hintergrund wird die Förderung der Gesundheit als Voraussetzung für eine chancengerechte Teilhabe an der Gesellschaft für Menschen mit Behinderung bereits in der UN-Behindertenrechtskonvention (u. a. Art. 26) explizit eingefordert. Auch wenn die Lebenserwartung von insbesondere Menschen mit geistiger Behinderung stetig ansteigt und sich langsam jener der Allgemeinbevölkerung angleicht, deuten bisherige Studienergebnisse darauf hin, dass sich Menschen mit geistiger Behinderung u. a. häufiger ungesund und fettreich ernähren, seltener sportlich aktiv sind und häufiger von Adipositas betroffen sind als andere Bevölkerungsgruppen. Ebenfalls ist das Wissen für ein gesundheitszuträgliches Verhalten und die Handlungskompetenz hinsichtlich der Gesundheit grundlegend verschieden.
Special Olympics Deutschland, ein Verband des Deutschen Olympischen Sportbunds, ist eine anerkannte Sportbewegung für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung und möchte diesen Menschen durch den Sport zu mehr Teilhabe an der Gesellschaft, Anerkennung und Selbstvertrauen verhelfen. Mit der Umsetzung des Pilotprojekts „Bewegung und Gesundheit im Alltag stärken - BeuGe“ sollen kommunale Angebote zur Gesundheits- und Bewegungsförderung bei Menschen mit geistiger Behinderung konzeptionell und praxisorientiert weiterentwickelt und in die Lebensformen „Wohnen“ und „Freizeit“ integriert werden. Innerhalb des Projektes sollen Menschen mit geistiger Behinderung als Multiplikator*innen in Form von Bewegungs- und Gesundheitsexpert*innen (BGE) geschult werden. Durch die BGE sollen gesundheitsbezogene Aktivitäten und Maßnahmen mit den Peers in den Wohn- und Freizeiteinrichtungen angewendet werden. Ziel ist es, kommunale Netzwerke mit kommunalen Netzwerkakteur*innen aufzubauen und Maßnahmen zur regelmäßigen Aktivierung sowie inklusive Bildungsangebote für und mit Menschen mit geistiger Behinderung zu entwickeln.
Mitglieder der Arbeitsgruppe
Projektleitung:
Mitarbeiter*innen:
- Stephanie Karg (M.A. Gesundheitsfördernde Organisationsentwicklung)
- Loriane Zelfl (M.Sc. Public Health)
Studentische Hilfskraft:
Förderer: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) im Auftrag des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) (GKV-Bündnis für Gesundheit)
Laufzeit: April 2019 bis Dezember 2021
Ziele und Fragestellung
Ziele der Evaluation
Das Ziel des Evaluationsvorhabens ist zum einen, den Implementierungsprozess in den Blick zu nehmen und die kommunalen Netzwerkaktivitäten, eingesetzten Methoden und Strategien zu dokumentieren und zu bewerten. Darüber hinaus wird die Wirksamkeit des Pilotprojekts in Hinblick auf die Verbesserung individueller Outcomes (u. a. Wissen, Handlungskompetenz) von Menschen mit geistiger Behinderung und hinsichtlich der Verbesserung von verhältnisbezogenen Outcomes (u. a. gesundheitsförderliche Strukturen) überprüft.
Fragestellungen im Rahmen der Evaluation
- Welche hinderlichen und förderlichen Aspekte lassen sich bei der Etablierung der kommunalen Netzwerke und bei der Umsetzung des Projektes feststellen?
- Wie werden die Gesundheits- und Bewegungsangebote, zum einen an die Zielgruppe (BGE) und zum anderen an die Bedarfe der kommunalen Netzwerke angepasst?
- Lassen sich nach Durchlaufen der Angebote und Schulungen positive Effekte in Bezug auf die Gesundheits- und Verhaltensoutcomes nachweisen.
Methodik
Insgesamt orientiert sich das Evaluationsvorhaben an einem multiperspektivischen Zugang mit partizipativen (Forschungs-)Elementen, bei der die Evaluierenden und die primären Akteur*innen gemeinsam relevante Entscheidungen treffen. Es ist vorgesehen, mittels qualitativen und quantitativen Datenerhebungsformen die verschiedenen Zielgruppen und Fragestellungen des Projekts zu berücksichtigen. Die Auswertung der qualitativen Daten (z. B. Fokusgruppen) erfolgt nach Maßgabe der qualitativen Inhaltsanalyse. Die quantitativen Daten (z. B. Fragebogen) werden mittels univariater und bivariater (ggf. multivariater) Verfahren ausgewertet.