Meldungsdetails
Eine sachlich korrekte und gerichtsverwertbare Dokumentation der Verletzungen erleichtert es Person, denen Gewalt widerfahren ist, juristische Schritte gegen die verursachende Person einzuleiten. Das kann z. B. in Fällen von Partnergewalt der Einstieg in den Ausstieg aus einer Gewaltbeziehung sein. Das kann helfen, die Frage zu klären, ob pflegebedürftige Menschen schlecht behandelt werden oder auffällige Befunde andere Ursachen haben. Das kann in allen Fällen von Gewalt helfen, Ansprüche geltend zu machen und die verursachende Person zur Rechenschaft zu ziehen. Es kann Geschädigten Mut machen und damit eine Chronifizierung von Gewaltfolgen weniger wahrscheinlich machen. Die meisten Ermittlungsverfahren bei einer Anzeige von Gewalt werden aufgrund einer mangelnden Beweislage eingestellt. Gerichtsverwertbar dokumentierte Befunde können als Beweismittel dienen und zur Klärung des Sachverhaltes beitragen.
„Das Wichtigste bei einer guten Befundung ist, Größe (ggf. auch Tiefe), Farbe, Form (ggf. auch Anordnung zu anderen Verletzungen) und Lokalisation (Körperregion und Seite) von Verletzungen und anderen körperlichen Spuren anzugeben, aber die Befunde nicht zu interpretieren oder zu bewerten“ erläutert Prof. Dr. med. Henny Annette Grewe, einer der Autorinnen von www.befund-gewalt.de. „In der Regel erfolgt eine solche Befundung und Dokumentation durch Ärztinnen und Ärzte, aber auch Pflegekräfte, Hebammen und Physiotherapeuten können sichtbare Spuren dokumentieren und manchmal haben auch nur sie Zugang zu den Geschädigten.“ Nicht bewerten zu müssen, ob das was man sieht, wirklich die Folgen von Gewalt sind, kann entlastend sein und die Bereitschaft zu einer sachlichen Dokumentation erhöhen. Die Online-Hilfe zeigt, wie es geht und hilft mit Vordrucken.
Die Homepage www.befund-gewalt.de wurde gemeinsam mit dem Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf entwickelt. Nach einigen Jahren Erfahrung damit erfolgte eine Überarbeitung, der teilweise eingeschränkte Zugang zu relevanten Seiten wurde nunmehr aufgehoben.