Meldungsdetails
Zum 1. April tritt bundesweit eine neue Vergütungsregelung für die ambulante Versorgung von Notfallpatienten in Krankenhäusern in Kraft. Für leichte Fälle bleibt den Krankenhäusern umgerechnet zwei Minuten Zeit für Diagnose und Therapie. Diese Regelung birgt nach Ansicht von Stefan Greß, Professor für Versorgungsforschung und Gesundheitsökonomie am Fachbereich Pflege und Gesundheit, Gefahren für Patientinnen und Patienten. Außerdem fordert der Hochschullehrer die engere organisatorische Verzahnung von ambulanter und stationärer Notfallversorgung. Beitrag und Interview können Sie hier ansehen.