Praxisanleitung im Hebammen- und Gesundheitswesen

03.04.2017
Quelle: Deutscher Hebammenverband e.V.

Die Teilnehmerinnen des berufsbegleitenden Weiterbildungslehrgangs zur Praxisanleitung im Hebammen- und Gesundheitswesen haben ihren ersten Seminarblock abgeschlossen.

Bis Ende September werden sie weitere vier Präsenzphasen sowie ein Praktikum absolvieren. Ganze 210 Stunden umfasst der Lehrgang insgesamt. Nach bestandener Abschlussprüfung werden die Teilnehmerinnen ein gemeinsames Zertifikat der Hochschule Fulda und des Deutschen Hebammenverbandes   erhalten. Das Zertifikat berechtigt zur Führung der Weiterbildungsbezeichnung „Praxisanleiterin oder Praxisanleiter nach der Hessischen Weiterbildung- und Prüfungsordnung für die Pflege und Entbindungspflege“.

Noch ist in der Hebammenausbildung die Anleitung durch Praxisanleiterinnen in der Praxis nicht geregelt. Daher verzichten die Kliniken als Träger der Hebammenausbildung meistens darauf, Hebammen als Praxisanleiterinnen weiterbilden zu lassen. „Dabei ist der Wert von gezielter Praxisanleitung durch qualifizierte Fachkräfte für die Auszubildenden und Studierenden klar belegt“, berichtet DHV-Präsidiumsmitglied Yvonne Bovermann, die die Weiterbildung als Dozentin begleitet hat.

Die Leitungen der primärqualifizierenden Hebammenstudiengänge unterstützen daher bereits jetzt die Einsatzorte – Kliniken oder Geburtshäuser –, indem sie eine Praxisanleiterweiterbildung anbieten. Professorin Müller-Rockstroh, Leiterin des Studienganges Hebammenkunde an der Hochschule Fulda, freut sich. Denn an der Weiterbildung nehmen nicht nur Kolleginnen aus hessischen Kooperationshäusern des Studienganges teil, sondern auch aus Bayern und Thüringen.

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Susanne Strecker

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